Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept
- Das Konzept für „Stadtachsen West-Ost“ umfasst die Ziel- und Maßnahmenplanung sowie die Abgrenzung des Fördergebiets.
- Sanierungsmaßnahmen
- Vorgesehen sind unter anderem die Modernisierung von Gebäuden, Maßnahmen an Verkehrs-, Grün- und Freianlagen sowie an sozialer Infrastruktur. Die Sanierungsdurchführung ist voraussichtlich auf rund 15 Jahre angelegt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung und Beschluss über Entwicklungskonzept und Sanierungsgebiet vorgesehen, Ergebnis nicht dokumentiert (erledigt)28.10.2026
- Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm für das Programmjahr 2027 bei der SABals Nächstes13. November 2026
- Voraussichtliche Entscheidung der SAB über die ProgrammaufnahmeAugust 2027
Vergabeverfahren
Vereinfachtes Sanierungsverfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB, die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB soll ausgeschlossen werden.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Vorbereitende Untersuchungen ergaben städtebauliche Mängel und Konflikte sowie Sanierungsrückstände und unzureichende baulich-energetische Beschaffenheit zahlreicher Gebäude.
Die Sanierungsmaßnahme soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB erfolgen, die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB soll ausgeschlossen werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen sind der Beschluss des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts einschließlich Fördergebietsabgrenzung sowie die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets.
Noch offen
- Beschlussergebnis der Sitzung vom 28.10.2026 ist nicht dokumentiert.
- Programmaufnahme und Fördermittel sind noch nicht gesichert, die Entscheidung der SAB wird voraussichtlich im August 2027 erwartet.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Geplante Bau- und Ordnungsmaßnahmennach gegenwärtiger Schätzung, verteilt über 15 Jahre | 8.500.000 € |
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- Förderung
- Rund 5,7 Mio. Euro beantragte Finanzhilfen, entsprechend einer 2/3-Förderung
- Finanzierung
- Beantragt werden sollen rund 5,7 Mio. Euro Finanzhilfen, entsprechend einer 2/3-Förderung der veranschlagten Ausgaben. Antrag auf Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren, Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ für das Programmjahr 2027.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.