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Städtebauliche Sanierung Stadtachsen West-Ost in Dommitzsch

Vorbereitende Untersuchungen zeigten städtebauliche und funktionale Mängel im Gebiet „Stadtachsen West-Ost“. Das Entwicklungskonzept mit Ziel- und Maßnahmenplanung sowie Fördergebietsabgrenzung und die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets standen am 28.10.2026 zur Entscheidung, ein Beschlussergebnis ist nicht dokumentiert.

Kostenschätzung

8,5 Mio. €

Nächster Schritt

Förderantrag am 13. November 2026, Entscheidung der SAB voraussichtlich im August 2027

Ausführung

Sanierungsdurchführung voraussichtlich rund 15 Jahre

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept
Das Konzept für „Stadtachsen West-Ost“ umfasst die Ziel- und Maßnahmenplanung sowie die Abgrenzung des Fördergebiets.
Sanierungsmaßnahmen
Vorgesehen sind unter anderem die Modernisierung von Gebäuden, Maßnahmen an Verkehrs-, Grün- und Freianlagen sowie an sozialer Infrastruktur. Die Sanierungsdurchführung ist voraussichtlich auf rund 15 Jahre angelegt.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung und Beschluss über Entwicklungskonzept und Sanierungsgebiet vorgesehen, Ergebnis nicht dokumentiert (erledigt)28.10.2026
  2. Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm für das Programmjahr 2027 bei der SABals Nächstes13. November 2026
  3. Voraussichtliche Entscheidung der SAB über die ProgrammaufnahmeAugust 2027
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Vereinfachtes Sanierungsverfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB, die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB soll ausgeschlossen werden.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Vorbereitende Untersuchungen ergaben städtebauliche Mängel und Konflikte sowie Sanierungsrückstände und unzureichende baulich-energetische Beschaffenheit zahlreicher Gebäude.

Die Sanierungsmaßnahme soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB erfolgen, die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB soll ausgeschlossen werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen sind der Beschluss des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts einschließlich Fördergebietsabgrenzung sowie die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets.

Noch offen

  • Beschlussergebnis der Sitzung vom 28.10.2026 ist nicht dokumentiert.
  • Programmaufnahme und Fördermittel sind noch nicht gesichert, die Entscheidung der SAB wird voraussichtlich im August 2027 erwartet.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Geplante Bau- und Ordnungsmaßnahmennach gegenwärtiger Schätzung, verteilt über 15 Jahre8.500.000 €
Förderung
Rund 5,7 Mio. Euro beantragte Finanzhilfen, entsprechend einer 2/3-Förderung
Finanzierung
Beantragt werden sollen rund 5,7 Mio. Euro Finanzhilfen, entsprechend einer 2/3-Förderung der veranschlagten Ausgaben. Antrag auf Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren, Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ für das Programmjahr 2027.

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