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Zur EntscheidungStadt Hoyerswerda · Planung & Beratung · Sitzung am

Treff-8-Center in Hoyerswerda

Der Bebauungsplan soll die städtebauliche Ordnung schaffen und das Nahversorgungszentrum in der Neustadt sichern und qualifizieren. Der Stadtrat soll über den geänderten Entwurf entscheiden, Billigung und anschließende Beteiligungsverfahren sind nicht belegt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplan und Sondergebiet Nahversorgungszentrum
Der Bebauungsplan umfasst 22.666 m² in der Neustadt gegenüber dem Lausitzer Seenland Klinikum: 11.075 m² Sonderbaufläche, 10.774 m² Verkehrsfläche und 817 m² öffentliche Grünfläche. Zulässig sollen Lebensmittelvollsortimenter mit bis zu 1.200 m² Verkaufsfläche sowie weitere Einzelhandelsbetriebe mit jeweils weniger als 800 m² Verkaufsfläche sein, außerdem Anlagen für Verwaltungen sowie kulturelle, soziale, sportliche, kirchliche und gesundheitliche Zwecke. Die Grundflächenzahl beträgt 1,0, zulässig sind zwei Vollgeschosse und geringfügige Erweiterungen, insbesondere für erforderliche Stellplätze.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Der Stadtrat lehnte den Juli-Entwurf ab. (erledigt)01.09.2026
  2. Vorberatung im Technischen Ausschuss. (erledigt)07.10.2026
  3. Entscheidung des Stadtrats vorgesehen, Ergebnis nicht belegt. (erledigt)27.10.2026
  4. Entscheidung des Stadtrats, nach Billigung Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGBals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Aufstellung im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB, nach Billigung sind Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgesehen.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Das Treff-8-Center ist ein Nahversorgungszentrum mit Leerständen. Der Bebauungsplan soll die städtebauliche Ordnung schaffen und das Zentrum sichern und qualifizieren.

Der Stadtrat lehnte den Juli-Entwurf am 01.09.2026 ab. Der September-Entwurf erweitert den Geltungsbereich, begrenzt die Verkaufsflächen und lässt kirchliche Anlagen zu.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der September-Entwurf des Bebauungsplans soll gebilligt und die Verwaltung mit den Beteiligungsverfahren beauftragt werden.

Noch offen

  • Ob der Stadtrat den September-Entwurf gebilligt hat, ist nicht belegt. Die Beteiligungsverfahren stehen nach der vorgesehenen Billigung noch aus. Die Vorlage nennt finanzielle Auswirkungen, aber keinen Betrag.

Ort der Leistung

Hoyerswerda, Sachsen

Markiert ist Hoyerswerda, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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