Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Werferanlage
- Anlage für Hammerwerfen, Speerwerfen und Kugelstoßen nach beiliegendem Lageplan. Zur Komplettierung gehören eine Weitsprunganlage mit zwei Anlaufbahnen und eine verkürzte Anlaufbahn für die Speerwurfanlage.
- Nebenanlagen
- Wegeverbindungen, Flächenbefestigungen und zehn Fahrradstellplätze werden errichtet. Eine Containeranlage mit sanitären Anlagen, Umkleidemöglichkeiten und Lagermöglichkeiten für Sportgeräte kommt dazu. Die Baustelle wird von der B97 aus angedient.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Baubeschluss für die Werferanlage stand auf der Tagesordnung des Stadtrats (erledigt)01.09.2026
- Bau des ersten Bauabschnitts, die Vorlage nennt keinen Terminals Nächstesdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Auf einer bislang ungenutzten städtischen Fläche entlang der B97 ist eine Werferanlage geplant. Sie soll vor allem für die Wurfdisziplinen Hammerwerfen, Speerwerfen und Kugelstoßen genutzt werden.
Die Werferanlage ist der erste Bauabschnitt des Vorhabens „Zukunftsfähige Weiterentwicklung des Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadion“ und soll mit EFRE-Förderung gebaut werden. Die Vorlage verweist auf frühere Stadtratsbeschlüsse zur EFRE-Förderung.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat sollte beschließen, die Werferanlage als ersten Bauabschnitt im Zuge der EFRE-Förderung nach dem beiliegenden Lageplan zu bauen.
Noch offen
- Ob der Stadtrat den Baubeschluss gefasst hat, steht nicht in der Vorlage.
- Die Vorlage nennt weder einen Zeitplan noch ein Vergabeverfahren für die Bauleistungen.
Ort der Leistung
Hoyerswerda, Sachsen
Markiert ist Hoyerswerda, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Werferanlage nach Kostenanschlagrund, brutto oder netto nicht angegeben | 710.000 € |
|---|
- Förderung
- EFRE-Förderung 75 %, Stadtumbaumittel 15 %, Gesamtfördersatz 90 %
- Finanzierung
- Die Maßnahme ist im rechtskräftigen Haushaltsplan veranschlagt. Gefördert wird mit EU-Mitteln aus dem EFRE-Programm zu 75 % und mit Stadtumbaumitteln zu 15 % der förderfähigen Kosten. Der Gesamtfördersatz liegt bei 90 %.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.