Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Los TWL Trinkwasserleitung, Tief- und Rohrleitungsbau
- Das Los umfasst die Trinkwasserleitung sowie Tief- und Rohrleitungsbau für die Wanderstation Greifensteinstolln.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Angebotsfrist, Vergabevermerk empfiehlt den Zuschlag (erledigt)22.10.2026
- Vergabeentscheidung des Stadtratsals Nächstes02.11.2026
- BaubeginnKW 44/2026
Vergabeverfahren
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach VOB/A, Vergabenummer P25-031-TWL. Drei Firmen wurden angeschrieben, zwei Angebote gingen ein. Das wirtschaftlichste Angebot war formal mängelfrei und auskömmlich, der Vergabevermerk empfiehlt den Zuschlag.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Ohne Trinkwasseranschluss kann der Imbissbetrieb an der Wanderstation in der kommenden Wintersaison nicht fortgeführt werden. Eine Verschiebung ins Frühjahr 2027 würde die Saison ungenutzt lassen und das Risiko frostbedingter Bauerschwernisse erhöhen.
Das Vorhaben ist LEADER-gefördert. Der Förderantrag wurde am 11.10.2026 beim Landratsamt eingereicht, die Beantragung der Gesamtmaßnahme war bereits durch Stadtratsbeschluss beschlossen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vergabe der Tiefbauleistungen für Los TWL an Baugeschäft Tobisch zu 24.188,07 € brutto.
Noch offen
- Der Zuwendungsbescheid ist noch nicht erteilt. Bis dahin erfolgt der vorzeitige Maßnahmebeginn auf eigenes finanzielles Risiko der Stadt.
- Die Vergabeentscheidung des Stadtrats steht am 02.11.2026 an.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Los TWL Auftragssummebrutto | 24.188 € |
|---|---|
| Gesamtmaßnahmebrutto | 143.713 € |
- Förderung
- LEADER-Förderung 65 %
- Finanzierung
- LEADER-Förderung 65 %. Der Förderantrag wurde am 11.10.2026 beim Landratsamt eingereicht.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.