Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan
- Der Plan soll drei Windenergieanlagen auf dem Territorium der Ortsteile Niederzwönitz und Dorfchemnitz ermöglichen und stadt- und landschaftsbildprägende Sichtachsen freihalten. Der geänderte Geltungsbereich umfasst eine Bruttofläche von ca. 185 ha.
- Grünordnungsplan und Ausgleich
- Ein integrierter Grünordnungsplan soll die nötigen Ausgleichsmaßnahmen sowie Maßnahmen für einen Biotopverbund zwischen Zwönitztal und Streitwald festsetzen. Als mögliche Kompensationsmaßnahmen sind unter anderem Streuobstwiesen, extensive Grünländer mit Gehölzstrukturen, Feldhecken, der Rückbau einer stillgelegten Windenergieanlage in Lenkersdorf oder die Renaturierung des Niederen Halsbachs genannt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Aufstellungsbeschluss (erledigt)23. April 2024
- Räumliche und sachliche Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses (erledigt)13.05.2025
- Entwurf gebilligt und öffentliche Auslegung beschlossen (erledigt)30.06.2026
- Öffentliche Auslegung (erledigt)09. Juli 2026 bis zum 11. August 2026
- Abwägungsbeschluss (erledigt)29. September 2026
- Satzungsbeschluss im Stadtrat vorgesehenals Nächstes03.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadt beschloss am 23. April 2024 die Aufstellung des Bebauungsplans und ergänzte den Aufstellungsbeschluss am 13.05.2025 räumlich und sachlich.
Der Entwurf wurde am 30.06.2026 gebilligt und öffentlich ausgelegt. Die Auslegung fand vom 09. Juli 2026 bis zum 11. August 2026 statt, der Abwägungsbeschluss wurde am 29. September 2026 gefasst.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen wird, den Bebauungsplan in der Fassung vom Juni 2026, redaktionell überarbeitet im Oktober 2026, als Satzung zu beschließen, die Begründung zu billigen und die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Noch offen
- Der Flächennutzungsplan ist zur Genehmigung eingereicht. Nach Vorliegen der Genehmigung sollen die Flächennutzungsplanänderung und der Bebauungsplan bekannt gemacht werden und in Kraft treten.
- Die nominale Höhe des Kompensationsbedarfs soll im nachgeordneten BImSchG-Antragsverfahren anhand des konkreten Anlagentyps und der Baukosten ermittelt werden.
- Der geschlossene städtebauliche Vertrag ist vor Genehmigungserteilung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren dem Landratsamt Erzgebirgskreis vorzulegen.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| RückbaubürgschaftJe installiertem Megawatt elektrischer Leistung | 70.000 € |
|---|---|
| Kostenschätzung Rückbaubürgschaft je Windenergieanlage des Typs Enercon E-175 EP5Ca. brutto | 265.000 € |
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