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Frühe PlanungStadt Lichtenstein/Sa. · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Vorlage vom

Wohngebiet Waldblick Rödlitz in Lichtenstein

Der Bebauungsplan schafft die Grundlage für eine Eigenheimsiedlung im Ortsteil Rödlitz. Der Entwurf sieht ein allgemeines Wohngebiet, Verkehrs- und Grünflächen sowie die Erschließung vor.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Drucksache

Wohngebiet und Flächennutzung
Vorgesehen ist ein allgemeines Wohngebiet als Eigenheimsiedlung. Das Plangebiet umfasst rund 13.040 m², davon 9.786 m² allgemeines Wohngebiet, 1.370 m² öffentliche Verkehrsfläche und 1.884 m² öffentliche Grünfläche.
Bauliche Festsetzungen
Festgesetzt sind eine Grundflächenzahl von 0,3, offene Bauweise, höchstens zwei Vollgeschosse und eine Gebäudehöhe von 10 m.
Erschließung und Versickerung
Die Erschließung erfolgt über die Planstraße A, das Gebiet ist über eine von der Oberen Dorfstraße abzweigende Zufahrtsstraße erschlossen. Vorgesehen sind außerdem Versickerungsanlagen für wild abfließendes Wasser.
Städtebauliche Maßnahmen
Der Privateigentümer übernimmt die Neuordnung der Grundstücksverhältnisse, sonstige vorbereitende Maßnahmen, Erschließungsanlagen und die Ausarbeitung der städtebaulichen Planungen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Drucksache

  1. Kein weiterer Schritt genanntals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Städtebauliche Verträge mit dem Privateigentümer, dieser führt die erforderlichen Maßnahmen durch und finanziert sie.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Stadt Lichtenstein/Sa. ist Gemeinde und Planträgerin. Der Entwurf für das Wohngebiet Waldblick Rödlitz trägt den Planstand Juni 2022.

Die Stadt hat mit dem Privateigentümer städtebauliche Verträge geschlossen. Der Eigentümer stellt die Fläche für eine mögliche Bebauung bereit und übernimmt Planungskosten sowie Vorbereitung, Durchführung und Finanzierung der erforderlichen städtebaulichen Maßnahmen.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Drucksache

Finanzierung
Der Privateigentümer übernimmt die Planungskosten und finanziert die gesamten notwendigen städtebaulichen Maßnahmen.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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