Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Wohnquartier und Gebäude
- Geplant ist ein Wohnquartier im Allgemeinen Wohngebiet. Das Plangebiet umfasst ca. 4,57 ha, davon sollen ca. 3,9 ha als Wohngebiet mit einer GRZ von 0,4 ausgewiesen werden. Vorgesehen sind Wohngebäude mit bis zu 5 Geschossen, im WA 1 sind fünf Vollgeschosse und eine maximale Firsthöhe von 16,0 m, im WA 2 drei Vollgeschosse und eine maximale Firsthöhe von 12,0 m festgesetzt.
- Erschließung
- Die Planzeichnung weist eine Haupterschließung und Nebenerschließungen aus.
- Wärmeversorgung
- Die Wärmeversorgung soll autark über ein gebietseigenes Netz erfolgen, das hybrid mit Wärmepumpen und Solaranlagen gespeist wird.
- Niederschlagswasser
- Niederschlagswasser von Verkehrs- und Dachflächen soll im Plangebiet als Brauchwasser genutzt und versickert werden. Die weitere Planung ist nach dem Schwamm-Stadt-Prinzip vorgesehen.
- Flächennutzungsplanänderung
- Rund 4,57 ha Landwirtschaftsfläche sollen in Wohnbaufläche geändert werden. Die Wohnbauflächen in Radeburg vergrößern sich dadurch um 4,57 ha beziehungsweise ca. 4,9 Prozent.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Aufstellungsbeschluss der Stadt Radeburg (erledigt)26.03.2026
- Beratung im Technischen Ausschuss über die Zustimmung zu den Planentwürfen und die Beauftragung der Stellungnahmeals Nächstes10.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Radeburg begründet die Planung mit der Wohnungsnachfrage, die die Stadt derzeit nicht bedienen kann, und der industriellen Entwicklung im Dresdner Norden. Der Standort wird bisher durch eine Milchvieh- und Biogasanlage genutzt, die Nutzungen sollen aufgegeben und die baulichen Anlagen zurückgebaut werden.
Radeburg fasste am 26.03.2026 den Aufstellungsbeschluss. Für den Wohnpark und die erforderliche parallele Änderung des Flächennutzungsplans liegen Vorentwürfe mit Planstand September 2026 vor. Ottendorf-Okrilla ist als Nachbargemeinde zur Stellungnahme aufgefordert.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Technische Ausschuss soll den Planentwürfen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und zur Änderung des Flächennutzungsplans zustimmen und die Verwaltung mit der Abgabe der Stellungnahme beauftragen.
Noch offen
- Der Technische Ausschuss muss über die vorgeschlagene Zustimmung und Beauftragung der Stellungnahme beraten.
- Ein Regenwasserentsorgungskonzept soll im weiteren Planverfahren erarbeitet werden.
- Zum Bebauungsplanentwurf soll ein Artenschutzfachbeitrag erstellt werden.
- Eine Verkehrsuntersuchung zu den Auswirkungen auf die vorhandenen Verkehrsanlagen der Ortslage Volkersdorf soll im weiteren Planverfahren durchgeführt werden.
- Die erforderlichen Ausgleichsflächen sollen im Bebauungsplanverfahren auf Grundlage der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung verbindlich festgeschrieben werden.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Der Vorhabenträger trägt sämtliche Planungs-, Erschließungs- und gegebenenfalls sonstigen anfallenden Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.