Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan Zuckerfabrik II
- Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften betreffen die Flurstücke 1035/25, 1035/19 und 1035/27 im Gewerbegebiet Zuckerfabrik II in Bad Cannstatt. Der Entwurf soll im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt werden.
- Dekorationswerkstätten
- Geplant ist der Neubau von Dekorationswerkstätten im Zuge der Opernsanierung der Württembergischen Staatstheater.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beschlussfassung über den Auslegungsbeschluss im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technikals Nächstes10.11.2026
Vergabeverfahren
Angebotsbebauungsplan, Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgeschlagen
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Planung soll das Gewerbegebiet gezielt nachverdichten und vorhandene sowie teilweise unbebaute Flächen effizienter nutzen.
Das Vorhaben der Dekorationswerkstätten und die Wegeverbindung zwischen Stuttgart-Bad Cannstatt und Stuttgart-Münster sind mit dem bestehenden Planungsrecht nicht umsetzbar. Dafür ist neues Planungsrecht erforderlich.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Bebauungsplanentwurf und die Satzung über örtliche Bauvorschriften Zuckerfabrik II mit Begründung und wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sollen im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt werden.
Noch offen
- Beschluss über den Auslegungsbeschluss steht aus.
- Kosten entstehen der Landeshauptstadt erst bei Umsetzung der Hochbaumaßnahme.
Ort der Leistung
Stuttgart, Baden-Württemberg
Markiert ist Stuttgart, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Für die Finanzierung wird auf den Projektbeschluss Sanierung, Modernisierung und Erweiterung der Württembergischen Staatstheater, Teilprojekt Zuckerfabrik (0927/2025 BV) verwiesen.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.