Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
- Der Entwurf betrifft die Kindertagesstätte Allmersbacher Straße (Ca 324) im Stadtbezirk Bad Cannstatt. Der Entwurf und die Begründung datieren vom 10. September 2026.
- Kindertagesstätte mit Außenspielbereich
- Geplant ist eine Kindertagesstätte für vier Gruppen inklusive Außenspielbereich auf dem städtischen Flurstück 4884/5 im südlichen Teil der Allmersbacher Straße.
- Artenschutzrechtlicher Ausgleich
- Der Geltungsbereich umfasst außerdem das gegenüberliegende städtische Flurstück 4884/6 mit ca. 1.790 m² sowie Teile der Allmersbacher Straße mit ca. 1050 m². Das Flurstück dient dem artenschutzrechtlichen Ausgleich innerhalb des Plangebiets.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Aufstellung eines neuen Bebauungsplans beschlossen (erledigt)10.10.2023
- Beratung im Bezirksbeirat Bad Cannstattals Nächstes04.11.2026
- Beschlussfassung über den Auslegungsbeschluss10.11.2026
Vergabeverfahren
Der Bebauungsplan ist ein Angebotsbebauungsplan. Der Entwurf und die bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sollen im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt werden.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der geltende Bebauungsplan „Memberg Cannstatt“ (1963/109) setzt für den Bereich eine Grünfläche fest und lässt die geplante Kita nicht zu. Die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans wurde am 10. Oktober 2023 beschlossen.
Der Neubau soll die Kita Villa Lerchenheide ersetzen und deren Wegfall von 35 Kitaplätzen auffangen. Die bestehende Kita hat drei Gruppen mit ca. 35 Kindern und ihr Standort ist planungsrechtlich nicht gesichert.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Satzung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sollen im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt werden.
Noch offen
- Beratung und Beschlussfassung über den Auslegungsbeschluss stehen noch aus.
- Die öffentliche Auslegung steht noch aus.
Ort der Leistung
Stuttgart, Baden-Württemberg
Markiert ist Stuttgart, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Kosten entstehen erst bei Umsetzung der Hochbaumaßnahme. Für die Kosten wird auf den Projektbeschluss 2169/2025 BV verwiesen.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.