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Kita Allmersbacher Straße in Stuttgart

Die Stadt plant auf dem städtischen Flurstück 4884/5 im südlichen Teil der Allmersbacher Straße in Bad Cannstatt eine Kindertagesstätte für vier Gruppen mit Außenspielbereich. Die Beschlussvorlage beantragt, den Bebauungsplanentwurf und umweltbezogene Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen.

Nächster Schritt

Beratung am 04.11.2026 und Beschlussfassung am 10.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
Der Entwurf betrifft die Kindertagesstätte Allmersbacher Straße (Ca 324) im Stadtbezirk Bad Cannstatt. Der Entwurf und die Begründung datieren vom 10. September 2026.
Kindertagesstätte mit Außenspielbereich
Geplant ist eine Kindertagesstätte für vier Gruppen inklusive Außenspielbereich auf dem städtischen Flurstück 4884/5 im südlichen Teil der Allmersbacher Straße.
Artenschutzrechtlicher Ausgleich
Der Geltungsbereich umfasst außerdem das gegenüberliegende städtische Flurstück 4884/6 mit ca. 1.790 m² sowie Teile der Allmersbacher Straße mit ca. 1050 m². Das Flurstück dient dem artenschutzrechtlichen Ausgleich innerhalb des Plangebiets.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Aufstellung eines neuen Bebauungsplans beschlossen (erledigt)10.10.2023
  2. Beratung im Bezirksbeirat Bad Cannstattals Nächstes04.11.2026
  3. Beschlussfassung über den Auslegungsbeschluss10.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Der Bebauungsplan ist ein Angebotsbebauungsplan. Der Entwurf und die bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sollen im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt werden.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der geltende Bebauungsplan „Memberg Cannstatt“ (1963/109) setzt für den Bereich eine Grünfläche fest und lässt die geplante Kita nicht zu. Die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans wurde am 10. Oktober 2023 beschlossen.

Der Neubau soll die Kita Villa Lerchenheide ersetzen und deren Wegfall von 35 Kitaplätzen auffangen. Die bestehende Kita hat drei Gruppen mit ca. 35 Kindern und ihr Standort ist planungsrechtlich nicht gesichert.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Entwurf des Bebauungsplans und der Satzung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sollen im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt werden.

Noch offen

  • Beratung und Beschlussfassung über den Auslegungsbeschluss stehen noch aus.
  • Die öffentliche Auslegung steht noch aus.

Ort der Leistung

Stuttgart, Baden-Württemberg

Markiert ist Stuttgart, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Kosten entstehen erst bei Umsetzung der Hochbaumaßnahme. Für die Kosten wird auf den Projektbeschluss 2169/2025 BV verwiesen.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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