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BeschlossenLandeshauptstadt Stuttgart · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Sitzung am

Ersatzneubau Hallenbad Sonnenberg in Stuttgart

Das 1976 eröffnete Hallenbad Sonnenberg ist dringend sanierungsbedürftig und soll durch einen Neubau ersetzt werden. Der Ausschuss sollte am 02.10.2026 entscheiden, ob die Verwaltung weitere Fachplaner bis Leistungsphase 3 beauftragen darf. Die Grobkostenannahme beträgt 60,5 Mio. € brutto nach Vorsteuerabzug.

Kostenschätzung

60,5 Mio. €

Nächster Schritt

Beauftragung weiterer Fachplaner bis Leistungsphase 3, Projektbeschluss Ende 2027

Ausführung

Bauzeit etwa 2,5 Jahre, Gesamtfertigstellung Mitte 2032 erwartet

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Fachplanungsleistungen
Weitere Fachplaner für das Hallenbad. Die Verwaltung soll dafür Stufenverträge bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI in der üblichen Form abschließen.
Ersatzneubau Hallenbad
Zwei riegelförmige Baukörper mit gemeinsamem Eingang für Schulen, Vereine und Badepublikum. Die Wettbewerbsaufgabe umfasste zwei 25-Meter-Schwimmbecken, ein Sprungbecken mit 5-, 3- und 1-Meter-Sprungmöglichkeiten sowie ein Kinder- und Planschbecken. Das Projekt wird mit der BIM-Methode geplant und ausgeführt. Die Bauleistungen folgen erst nach dem Baubeschluss.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen, Vorlage stand auf der Tagesordnung (erledigt)02.10.2026
  2. Beauftragung der weiteren Fachplaner, Planung bis Leistungsphase 3als Nächstesdanach
  3. Projektbeschluss mit Kostenberechnung und Wirtschaftlichkeitsberechnung, voraussichtlich Ende des Jahres2027
  4. Baubeschluss, voraussichtlich Anfang des Jahres2030
  5. Gesamtfertigstellung des Hallenbads, Mitte des Jahres erwartet2032
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Die Architektenleistungen liefen über einen nicht offenen Realisierungswettbewerb mit anschließendem VgV-Verfahren. Für die weiteren Fachplaner sollen Stufenverträge bis Leistungsphase 3 HOAI abgeschlossen werden. Ein Vergabeverfahren dafür nennt die Vorlage nicht.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Das Hallenbad Sonnenberg wurde 1976 eröffnet und seither baulich nahezu unverändert betrieben. Schwimmhalle, Umkleide- und Sanitärtrakt sowie Technikuntergeschoss sind mit einigen Ausnahmen im Originalzustand. Das Gebäude ist dringend sanierungsbedürftig, die restliche Nutzungsdauer ist auf wenige Jahre beschränkt. Die Betriebssicherheit der Dachkonstruktion wird für eine Lebensdauer bis 2029 überwacht.

Den Ersatzneubau hat der Bäderausschuss am 12.11.2021 beschlossen. Die Stadt lobte einen nicht offenen Realisierungswettbewerb aus, 20 Teilnehmende reichten Arbeiten ein. Danach liefen im VgV-Verfahren Auftragsverhandlungen mit den Preisträgern. Die Verwaltung kann die Empfehlung des Preisgerichts bestätigen, das Architekturbüro mit dem ersten Preis zu beauftragen. Offen ist die Vergabe an die weiteren Fachplaner.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Vorlage sieht vor, die aktualisierten Gesamtkosten zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung zu ermächtigen, mit weiteren Fachplanern Stufenverträge bis Leistungsphase 3 abzuschließen. Einsparpotenziale soll die Verwaltung ebenfalls prüfen.

Noch offen

  • Mit der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung sollen sich die Kosten konkretisieren.
  • Eine Förderung aus dem Bundesprogramm ist noch nicht gesichert.

Ort der Leistung

Stuttgart, Baden-Württemberg

Markiert ist Stuttgart, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Ersatzneubau Hallenbad Sonnenberg, Gesamtkostenbrutto nach Vorsteuerabzug, Grobkostenannahme Stand September 202660.500.000 €
Förderung
Antrag im Bundesprogramm SKS-Schwimmbäder, Förderung noch nicht gesichert
Finanzierung
Die weiteren Projektmittel stehen in der Finanzplanung 2028 bis 2031 der Stuttgarter Bäder und wurden am 19.12.2025 vom Gemeinderat beschlossen. Die Planung bis Leistungsphase 3 soll aus städtischen Zuschüssen an den Eigenbetrieb gedeckt werden, voraussichtlich 5.000.000 €, davon 1.000.000 € im Jahr 2026 und 4.000.000 € im Jahr 2027. Eine Förderung aus dem Bundesprogramm für kommunale Sportstätten ist noch nicht gesichert.

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