Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie AOK PLUS schließt nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Perampanel (ATC-Code N03AX22) ab. Es geht ausschließlich um die Darreichungsform Filmtabletten. Das Verfahren läuft als sogenanntes Open-House-Modell: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann während des Teilnahmezeitraums beitreten. Es gibt keine individuellen Vertragsverhandlungen, keine Exklusivität und keine garantierten Mindestabnahmemengen.
Wichtig zu wissen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Gegenstand ist der Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Perampanel (ATC-Code N03AX22), beschränkt auf die Darreichungsform Filmtabletten. Rechtsgrundlage ist § 130a Abs. 8 SGB V.
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb.
Modell: Open-House
Alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen können während des Teilnahmezeitraums beitreten, sofern sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
Vertragslaufzeit und Erfüllungsort
Teilnahmezeitraum: 04.09.2026 bis 30.09.2028 (Ende spätestens 30.09.2028, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses).
Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Sachsen und Freistaat Thüringen. Haupterfüllungsort: Dresden, PLZ 01067.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Zuverlässigkeit – Ausschlussgründe
Mit dem Teilnahmeantrag ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben. Damit wird das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen erklärt.
Sanktionsrechtliche Eignung – Russlandsanktionen
Mit der Eigenerklärung Russlandsanktionen ist zu erklären, dass weder der Bieter noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne von EU-VO Nr. 833/2014 (Art. 5k) i.V.m. EU-VO 2022/576 aufweist. Bei Russlandbezug besteht ein Zuschlags- und Vertragserfüllungsverbot.
Fachliche Eignung – Pharmazeutischer Unternehmer
Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können ausschließlich mit pharmazeutischen Unternehmern im Sinne von § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden. Die Eigenschaft als pharmazeutischer Unternehmer muss sich auf die angebotenen Arzneimittel beziehen.
Arzneimittel dürfen gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden, der seinen Sitz
hat.
Örtliche Vertreter können nur teilnehmen, wenn sie selbst pharmazeutische Unternehmer i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der angebotenen Arzneimittel sind.