Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie AOK PLUS schreibt den Abschluss nicht exklusiver Arzneimittel-Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Teduglutid (ATC-Code A16AX08) im Wege eines Open-House-Modells aus.
Im Open-House-Verfahren kann jeder interessierte pharmazeutische Hersteller, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, innerhalb des Teilnahmezeitraums einen Vertrag abschließen. Es gibt keine individuellen Vertragsverhandlungen und keine Exklusivität. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht garantiert.
Teilnahmeunterlagen werden über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) bereitgestellt, wobei zuvor ein Zugang zum Projektraum beantragt werden muss. Über die Inhalte der Unterlagen – insbesondere die Rabatte – ist strengstes Stillschweigen zu wahren.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Gegenstand ist der Abschluss nicht exklusiver Arzneimittel-Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für das Arzneimittel mit dem Wirkstoff Teduglutid (ATC-Code nach WHO: A16AX08).
Art der Leistung: Lieferungen (supplies)
Durchführungsort: Dresden (PLZ 01067, DED21)
Open-House-Prinzip
Vertragsabschluss steht allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
Abnahmemengen
Die Abnahmemenge ist unbekannt und nicht garantiert. Sie ist abhängig von:
Es werden keine Mindestabnahmemengen garantiert.
Vertragslaufzeit
Beginn: 04.09.2026
Ende: 30.09.2027 (Laufzeit ca. 13 Monate)
Vertraulichkeit
Über den Inhalt der Teilnahmeunterlagen – insbesondere über die Rabattvereinbarung und die dort genannten Rabatte – ist absolutes Stillschweigen zu bewahren. Eine Weitergabe oder Zugänglichmachung der Inhalte ist untersagt.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTeilnahmeberechtigung
Nur pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) können teilnehmen. Die Eigenschaft als pharmazeutischer Unternehmer bezieht sich auf die angebotenen Arzneimittel.
Sitz des Unternehmens
Der pharmazeutische Unternehmer muss seinen Sitz haben in:
Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG.
Örtliche Vertreter
Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können nur dann teilnehmen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der angebotenen Arzneimittel sind.
Verfahrenshinweise und Ausschluss
Verfahrenstyp
Offenes Verfahren (open procedure) im Open-House-Modell.