Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird gemacht?
Die AOK PLUS schließt im Wege eines Open-House-Modells nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für das Arzneimittel Epinephrin (ATC-Code C01CA24) in der Darreichungsform Nasenspray ab.
Wer kann mitmachen?
Alle pharmazeutischen Unternehmen, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, können während des Teilnahmezeitraums jederzeit beitreten – ohne individuelle Verhandlungen.
Was ist wichtig zu wissen?
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Vereinbarung
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für das Arzneimittel Epinephrin (ATC-Code C01CA24) in der Darreichungsform Nasenspray.
Vertragsmodell (Open-House)
Open-House-Verfahren:
Erfüllungsort & Geltungsbereich
Vorgesehener Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Sachsen und Freistaat Thüringen (Dresden).
Die Rabattvereinbarung gilt für die Versorgung der Versicherten der AOK PLUS in diesem Gebiet.
Laufzeit
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenUnternehmensstatus & Sitz
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG mit Sitz
Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können nur teilnehmen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der angebotenen Arzneimittel sind.
Arzneimittel-Zulassung
Das angebotene Arzneimittel (Epinephrin-Nasenspray) muss über eine gültige Zulassung in Deutschland verfügen (bzw. über eine EU-/EWR-Zulassung, die in Deutschland gilt) und darf nur durch pharmazeutische Unternehmer in den Verkehr gebracht werden.