Alle-Job und Kind V
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Kommunale Jobcenter sucht einen Dienstleister für die Aktivierung und berufliche Eingliederung von erwerbsfähigen Müttern und Vätern mit minderjährigen Kindern, die ihre Erziehungsverantwortung überwiegend allein wahrnehmen.
Die Leistung umfasst unter anderem Kompetenzprofiling, Einzel- und Gruppencoaching, Unterstützung bei der Kinderbetreuung, bei der Suche nach Arbeit sowie Bewerbungscoaching, Praktika und die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung. vorgesehen sind bis zu 830 Einzelcoaching-Termine im zwölfmonatigen Vertragszeitraum und ein gleichartiger optionaler Verlängerungszeitraum.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Qualität / Bewertung des Konzepts100%
Die Qualität wird anhand des Angebotskonzepts bewertet. Jedes Kriterium wird mit 0, 4, 7 oder 10 Punkten bewertet; Zwischennoten und Mittelwerte sind zulässig.
Leistungspunktzahl = Summe der Produkte aus Wertungspunkten und prozentualem Wertungsfaktor, anschließend Multiplikation des gewichteten Mittelwerts mit 100.000; Angebote unter 600.000 Leistungspunkte werden ausgeschlossen. Kennzahl = Leistungspunktzahl / Angebotspreis. Die höchste Kennzahl ist maßgeblich; bei Gleichstand gilt der niedrigste Angebotspreis, danach Auslosung. Das Leistungsverzeichnis beschreibt zusätzlich eine Multiplikation der Kennzahl mit dem Skalierungsfaktor 1000,00.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenZielgruppe und Maßnahmendauer
Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige, leistungsberechtigte Personen ab 18 Jahren mit Deutschkenntnissen mindestens auf A2-Niveau sowie Berufsabschluss und/oder Berufserfahrung. Teilnehmende müssen ihre Erziehungsaufgabe hauptsächlich allein wahrnehmen; die Vermittlung erfolgt, sobald die Kinderbetreuung gesichert ist. Die regelhafte individuelle Teilnahmedauer beträgt vier Monate.
Individuelle Förderung und Coaching
Die Leistung umfasst ein kompetenzorientiertes Profiling, die Feststellung formell und informell erworbener Kompetenzen, berufliche Orientierung sowie die Entwicklung realistischer Berufsziele. Die Förderplanung wird mit Teilzielen, Meilensteinen und Zielen fortlaufend überprüft und angepasst.
Regelmäßig sind bis zu 16 Einzelcoaching-Termine je teilnehmender Person vorgesehen. Ein Termin dauert mindestens 60 Minuten und findet in der Regel zwischen 08:00 und 17:00 Uhr statt. Bis zu sechs Termine dienen der Anbahnung und Sicherstellung der Kinderbetreuung, bis zu zehn der Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung. In besonderen Fällen können höchstens vier zusätzliche Termine, insbesondere zur Sicherung der Kinderbetreuung, stattfinden.
Gruppencoaching
Ergänzend sind 12 Gruppencoaching-Termine im zwölfmonatigen Vertragszeitraum im monatlichen beziehungsweise etwa vierwöchigen Rhythmus vorgesehen. Die Termine dauern jeweils zwei Stunden. Im Mittelpunkt stehen Reflexion, Vernetzung und die lösungsorientierte Bearbeitung individueller Themen. Im Optionszeitraum gilt grundsätzlich dasselbe Kontingenz.
Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung
Die Leistung umfasst Unterstützung bei der Suche nach passenden Stellen und Arbeitgeberakquise, Bewerbungsstrategien einschließlich digitaler Bewerbungen, der Erstellung hochwertiger Bewerbungsunterlagen, Selbstvermarktung und dem Vorbereiten auf Vorstellungsgespräche. Zudem werden Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten sowie geeignete Alternativen zu den gewählten Berufszielen erschlossen und die weitere Sprachfähigkeit unterstützt.
Praktika und Vermittlung
Berufliche Erprobungen in Form von Praktika werden unterstützt. Vor Beginn ist eine Praxisvereinbarung mit dem Betrieb und der teilnehmenden Person abzuschließen; dabei sind unter anderem Zeitraum, verantwortliche Person, Inhalte und Zeugnispflicht zu regeln. Die Praktika sind während der Laufzeit zu besuchen, die Haftpflichtversicherung sicherzustellen und der Unfallversicherungsschutz zu dokumentieren.
Die angestrebte Vermittlungsquote beträgt 20 Prozent der zugewiesenen und mindestens einmal persönlich erschienenen Teilnehmenden in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit mindestens 20 Wochenstunden oder in eine Beschäftigung, die zusammen mit einer geringfügigen Beschäftigung die Sozialversicherungspflichtgrenze überschreitet.
Kinderbetreuung und Lebenssituation
Die Anbahnung und Sicherstellung geeigneter Kinderbetreuung ist Bestandteil der Leistung. Dabei ist mit Trägern der Kinderbetreuung, zugelassenen Tagespflegepersonen und Tagespflegevermittlungen zusammenzuarbeiten. Die Maßnahme soll berufliche Eingliederung und individuelle Lebenssituation miteinander verbinden. Erforderliche zusätzliche externe Kinderbetreuungskosten können nach vorheriger Abstimmung gesondert bis 160 Euro je Kind und Monat berücksichtigt werden.
Mengen und Leistungszeiträume
Im Vertragszeitraum vom 16.02.2027 bis 15.02.2028 sind bis zu 830 Einzelcoaching-Termine und 12 Gruppencoaching-Termine vorgesehen. Die Mindestabnahme beträgt 80 Prozent der 830 Einzelcoaching-Termine, also 664 Termine. Bei Ausübung der Option vom 16.02.2028 bis 15.02.2029 kann der Auftraggeber das Einzelcoaching-Kontingent auf 581 bis 1.079 Termine anpassen; bei einem Kontingent von 830 Terminen beträgt die Mindestabnahme wiederum 664.
Dokumentation und Berichtswesen
Termine, Gruppensettings, individuelle Aktivitäten, Förderplanung, Anwesenheit und Fehlzeiten sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Anwesenheit und Fehlzeiten werden täglich in SAM erfasst. Je teilnehmender Person ist spätestens zehn Werktage nach Ende der Teilnahme ein Abschlussbericht über SAM-Kommunikation einzureichen. Zusätzlich sind monatliche Auswertungen, manahmenbezogene Zwischenberichte, ein Abschlussbericht über den Gesamtverlauf und monatliche Berichte zur Vermittlungsquote zu erstellen.
Standorte und Arbeitsumgebung
Die Leistung ist an den vom Bieter angegebenen Standorten zu erbringen. Geeignete Orte sind Städte und Gemeinden des Kreises Offenbach, Offenbach, Frankfurt am Main oder andere Standorte mit einer täglichen Pendelzeit von höchstens zwei Stunden. Der Maßnahmeort muss für Teilnehmende mit öffentlichen Verkehrsmitteln angemessen erreichbar sein. Eigene geeignete Räumlichkeiten, Besprechungs- und Gruppenräume sowie ausreichend vernetzte PC-Arbeitsplätze, Internet, Drucker und Telefon sind bereitzustellen.
Optionale Imagevideoerstellung
Erfordert der Auftraggeber die Erstellung eines Imagevideos gesondert, unterstützt der Auftragnehmer die Film-, Ton- und Bildaufnahmen. Er stellt geeignete Ansprechpersonen bereit, informiert eigenes Personal und Teilnehmende, unterstützt bei freiwilligen Einwilligungen und dokumentiert diese. Er räumt dem Auftraggeber an urheberrechtlich relevanten Beiträgen ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein und stellt die erforderliche Rechtekette sicher.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTrägerzulassung und Ausschlussgründe
Erforderlich sind eine gültige Trägerzulassung für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie die Angaben und Erklärungen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen. Die ortsbezogene Trägerzulassung muss spätestens zu Beginn des Vertragszeitraums vorliegen. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied über die erforderliche Zulassung verfügen. Subunternehmer haben ihre Eignung nachzuweisen und auf Anforderung Ausschlussgründe zu erklären.
Qualifikation des eingesetzten Personals
Das eingesetzte Personal benötigt einen qualifizierten Berufs- oder Studienabschluss in Personal- oder Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Sozialer Arbeit, Sozialpädagogik, Pädagogik oder Psychologie oder einschlägige Berufserfahrung in vergleichbaren Tätigkeitsfeldern innerhalb der letzten fünf Jahre. Mindestens zwei Jahre einschlägige Erfahrung mit der Zielgruppe und den Themenfeldern der Maßnahme sind erforderlich, unter anderem bei Kinderbetreuung, Gruppencoaching, Arbeitgeberakquise, Vermittlung in den Ausbildungsmarkt und Personalwesen. Kenntnisse des regionalen Arbeitsmarkts, insbesondere im Rhein-Main-Gebiet, im Kreis Offenbach und im regionalen Bildungs- und Ausbildungssystem, werden vorausgesetzt.
Personalkapazität und Vertretung
Das für die Leistung vorgesehene Personal muss in quantitativ und qualitativ geeignetem Umfang bereitstehen. Vorgesehene Personalkapazitäten dürfen nicht durch andere Tätigkeiten eingeschränkt werden. Für Urlaub und Krankheit ist eine Vertretung mit denselben Qualifikationen sicherzustellen. Administrative Kapazitäten für Verwaltung und Rechnungsstellung müssen vorhanden und in der Kalkulation berücksichtigt sein. Von den formalen Personalvorgaben kann nur nach ausdrücklicher Ausnahmegenehmigung des Auftraggebers abgewichen werden.
Referenzen
Nachzuweisen ist mindestens eine vergleichbare, in den letzten drei Jahren ausgeführte Leistung für Alleinerziehende oder Personen mit Erziehungsverantwortung. Alternativ kann entsprechende Erfahrung des für Angebotserstellung, Ausführung oder Leitungsaufgaben zuständigen Personals nachgewiesen werden. Weitere vergleichbare Leistungen können freiwillig angegeben werden. Konkrete Schwellenwerte für Umsatz, Vermögen oder Auftragswert werden nicht genannt.
Tariftreue, Mindestlohn und Versicherungen
Die Arbeitsbedingungen des Personals müssen den arbeitsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Mit D.4 ist die Einhaltung der Tariftreue und der Mindestlohnpflichten zu erklären. Die Bietergemeinschaft beziehungsweise der Bieter darf nicht wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von mindestens 2.500 Euro belegt worden sein. Für die Teilnehmenden sind Haftpflicht- und gesetzlicher Unfallversicherungsschutz sicherzustellen.
Räumlichkeiten und technische Ausstattung
Der Bieter muss eigene geeignete Räumlichkeiten, Besprechungs- und Gruppenräume, Außengelände sowie ausreichend vernetzte PC-Arbeitsplätze bereitstellen. Für die technische Mindestausstattung werden unter anderem Windows 11 oder ein gleichwertiges Betriebssystem, marktübliche Office-Software, mindestens 8 GB Arbeitsspeicher und geeignete Bildschirmgrößen verlangt. Standort, Rechtsverhältnis und Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind nach D.6 darzulegen.
Bietergemeinschaften und Subunternehmer
Einzelbieter und Bietergemeinschaften sind zugelassen. Jedes Mitglied muss die Eignungsanforderungen erfüllen. Eine Bietergemeinschaft benennt eine bevollmächtigte Person und erklärt die gesamtschuldnerische Haftung. Geplante Subunternehmer sind mit Namen, Art und Umfang ihrer Leistungen sowie Eignung und Verfügbarkeit der benötigten Ressourcen darzustellen. Nicht genehmigte Subunternehmer dürfen nicht eingesetzt werden.
Mindestens eine vergleichbare Leistung für Alleinerziehende oder Personen mit Erziehungsverantwortung, insbesondere zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung oder zur Orientierung, Heranführung und Vermittlung in Arbeit. Alternativ kann entsprechende Erfahrung des an Angebotserstellung, Ausführung oder Leitung beteiligten Personals nachgewiesen werden.
Mit Datei D.2; je Referenz sind Leistung, Auftraggeber beziehungsweise Bedarfsträger, Durchführungsjahr oder Zeitraum, Durchführungsort und Teilnehmerzahl anzugeben.
Wettbewerb & Angebotsprognose
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