Analytik von Abwasser- und Gewässerproben RPDA
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenRahmenvereinbarung für chemische, physikalisch-chemische, toxikologische und organisch-chemische Analysen von Abwasser- und Gewässerproben für das Regierungspräsidium Darmstadt.
Die Leistungen umfassen Probenabholung, fachgerechte Lagerung und Kühlung, die Analyse nach festgelegten DIN-/DEV-Verfahren oder gleichwertigen Verfahren sowie die Übermittlung der Ergebnisse. Der Vertrag läuft vom 01.01.2027 bis 31.12.2028.
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die hessische Vergabeplattform mit dem AI-Bietercockpit einzureichen. Maßgeblich ist Version 2 der Vergabeunterlagen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Bewertet wird der Gesamtangebotspreis aus den Angebotsendpreisen des Leistungsverzeichnisses zuzüglich Optionen und Mehrwertsteuer; das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis erhält 100 Prozent. Separat ausgewiesene Preisnachlässe ohne Bedingung sowie Skonti werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAnalytischer Leistungsumfang
Die chemischen, physikalisch-chemischen, toxikologischen und organisch-chemischen Untersuchungen werden anhand der im Leistungsverzeichnis genannten DIN-/DEV-Verfahren oder gleichwertiger Verfahren durchgeführt. Enthalten sind 110 bepreisbare Einzelpositionen innerhalb der Hauptnummern 1 bis 53. Die Mengen beziehen sich auf die zweijährige Vertragslaufzeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2028.
Das Verzeichnis umfasst unter anderem Ammonium-, Nitrat- und Nitrit-Stickstoff, Gesamt- und Orthophosphat, Chloride und Sulfate, Schwermetalle, BSB5, CSB, AOX, Kohlenwasserstoffe, ausgewählte chlorierte organische Verbindungen, Giftigkeitstests, PFAS sowie Dioxine und Furane. Die rechnerisch ausgewiesenen 7.938 Analysen berücksichtigen, dass bei vier Parametergruppen Verbundanalysen vorgesehen sind.
Probenabholung, Transport und Lagerung
Die Abholung erfolgt am Tag der Probenahme grundsätzlich montags bis freitags um 17:00 Uhr und nur, wenn tatsächlich eine Probenahme stattfindet. Die Proben werden fachgerecht transportiert und gelagert. Alternativ zur Abholung durch das Labor ist die Übergabe an einen spezialisierten Paketdienst mit Anmeldung per E-Mail und Abgabe von Kühlboxen an einer 24 Stunden besetzten Pforte möglich.
Für die Probenbereitstellung in der Fahrzeughalle wird ein Kühlschrank am Standort Gutleutstraße 114, 60327 Frankfurt am Main bereitgestellt; als Alternative sind fachgerechte Kühlboxen zulässig. Abholungen können kurzfristig storniert werden. Bei einer Freitagsprobenahme kann die Analyse am Montag erfolgen; die ordnungsgemäße Lagerung bis dahin ist sicherzustellen und zu dokumentieren.
Analyse und Fristen
Die Analyse erfolgt aus der frischen, nicht eingefrorenen und homogenisierten Probe grundsätzlich spätestens einen Tag nach der Probenahme. Alle Parameter werden innerhalb der zulässigen Aufbewahrungszeit untersucht. Wird ein Überwachungswert überschritten, ist unverzüglich eine weitere Analyse kostenlos durchzuführen.
Überschreitungen sind unverzüglich und spätestens innerhalb von sieben Tagen mitzuteilen. Analyseergebnisse werden schnellstmöglich und spätestens innerhalb von zwei Wochen übermittelt. Verzögerungen sind sofort zu melden.
Ergebnisübermittlung und Nachweise
Die Ergebnisse werden in einfacher Ausfertigung, mit Datum und Unterschrift des verantwortlichen Laborleiters sowie als ASCII-Datei im Format .txt entsprechend der Datensatzbeschreibung übermittelt. Je Parameter ist das verwendete Analyseverfahren nach AbwV anzugeben. Bei Mehrfachbestimmungen sind sämtliche berücksichtigten Einzelwerte und das maßgebliche Ergebnis zu nennen.
Probebegleitscheine, Rohdaten, Labortagebücher und sonstige Nachweise werden aufbewahrt und auf Anforderung bereitgestellt. Rückstellproben werden, soweit Probensart und Untersuchungsparameter eine Konservierung zulassen, in der Regel 40 Arbeitstage nach Weiterleitung der Ergebnisse aufbewahrt. Die Überprüfbarkeit der Ergebnisse wird in der Regel drei Jahre nach ihrer Abgabe gewährleistet.
Zusätzlich sind Ringversuchen des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie zu absolvieren und ein statusfreier sowie kurzfristiger Auskunftsdienst zu leisten.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenStaatliche Anerkennung als Untersuchungslabor
Erforderlich ist die Anerkennung als staatlich anerkanntes Untersuchungslabor für Abwasseruntersuchungen nach § 10 EKVO Hessen in geltender Fassung. Der Anerkennungsbescheid einschließlich Ergänzungs- und Verlängerungsbescheiden ist vorzulegen. Die Untersuchungen müssen im Rahmen des Zulassungsbescheids durchgeführt werden. Für etwaige Nachunternehmer ist der Nachweis ebenfalls zu erbringen.
Fachliche und technische Leistungsfähigkeit
Das Labor muss die im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Analyseverfahren durchführen können und über Personal, Apparatur und Qualitätssicherung nach der Eigenkontrollverordnung des Landes Hessen verfügen. Die zulässige Ungenauigkeit darf den Wert von 10 Prozent nicht überschreiten. Bei Änderungen der Abwasserverordnung während der Vertragslaufzeit sind die Analyseverfahren entsprechend anzupassen.
Eigenerklärungen und Referenzen
Mit dem Angebot sind eine Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen, die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn sowie die Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket einzureichen. Mindestens eine geeignete Referenz aus den letzten drei Jahren mit mindestens 4.000 vergleichbaren Analysen pro Jahr ist anzugeben.
Bietergemeinschaften, Eignungsleihe und Unteraufträge
Bei einer Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder als Gesamtschuldner. Werden Unteraufträge vergeben oder Eignung leihe genutzt, sind die betreffenden Leistungen beziehungsweise Kapazitäten im Angebot zu benennen und auf gesondertes Verlangen nachzuweisen. Bei Eignungsleihe für wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit müssen die anderen Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften.
Tariftreue und Mindestlohn
Mit dem Angebot ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der hessischen Tariftreue- und Mindestlohnvorgaben abzugeben. Bei bestehender Tarifbindung ist ein entsprechender Nachweis vorzuleben. Verpflichtungen sind vertraglich an Nachunternehmen und Verleihunternehmen weiterzugeben; deren Verpflichtungserklärungen sind spätestens vor Ausführungsbeginn vorzulegen. Auf Anforderung ist die Einhaltung nachzuweisen.
Ausschlussgründe
Angebote von Bietern, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, sowie nicht frist- oder formgerechte oder unvollständige Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen. Unternehmen, für die Ausschlussgründe bestehen oder die die maßgebliche Eignungskriterien nicht erfüllen, sind innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Mindestens eine geeignete Referenz über eine in den letzten drei Jahren erbrachte wesentliche Leistung mit derselben Leistungsart wie der ausgeschriebene Auftrag.
Für jede Referenz sind Art der Leistung, Umfang, öffentlicher und/oder privater Empfänger, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Erbringungszeitpunkt und Wert anzugeben. Die Angaben können auf einem formlosen Blatt erfolgen, müssen aber alle geforderten Felder enthalten.
Wettbewerb & Angebotsprognose
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