Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird beschafft?
Eine Spezialanlage für die Forschung am Fraunhofer IFAM in Dresden, mit der sich Entbindern und Sintern in einem Gerät und ohne Umsetzen der Bauteile durchführen lässt. Sie ist für sauerstoff- und kohlenstoffaffine Werkstoffe (z. B. additiv gefertigte Metallteile) ausgelegt.
Was müssen Bieter tun?
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis50%
Angebotspreis ohne MwSt. Lineare Interpolation: niedrigster Preis = 100 Punkte, doppelt so hoher Preis = 0 Punkte.
- Technische Ausführung50%
Bewertet wird die technische Ausführung des Produktes/der Dienstleistung anhand einer Punkteskala 0–100. Maximal 100 Punkte, gewichtet sich aus dem Technischen Anlagenkonzept (60 Punkte) und dem Nutzraumkonzept (40 Punkte) zusammen.
Preis: Lineare Interpolation. Niedrigster Preis erhält 100 Punkte, ein doppelt so hoher Preis erhält 0 Punkte. Technische Ausführung: Bewertung anhand einer Punkteskala 0–100, wobei das beste Angebot 100 Punkte erhält und andere Angebote relativ dazu bewertet werden (Sehr gut=100%, Gut=80%, Befriedigend=70%, Ausreichend=60%, Mangelhaft=50%, Nicht ergiebig=0%). Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Punkte je Zuschlagskriterium.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAnlagenaufbau & Nutzraum
Aufstellbedingungen & Einbringung
Heiz-, Chargier- & Vakuumsystem
Temperatur- & Prozessleistung
Gasversorgung, MSR & Sicherheit
Abgas- & Bindergasbehandlung
Lieferung, Montage, Inbetriebnahme & Dokumentation
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenVollständigkeit der Eignungsnachweise
Alle geforderten Eignungsnachweise müssen vollständig vorgelegt werden. Unvollständige Unterlagen können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Auftragswert über 500.000 € wird eine Bonitätsauskunft eingeholt (Creditreform oder Coface). Eine negative Prognose führt zum Ausschluss, eine fragwürdige Prognose ermöglicht eine Darlegung der Leistungsfähigkeit; die Vergabestelle behält sich dann einen Ausschluss vor.
Ausschlussgründe & Wettbewerbsregister
Ab einem Auftragswert von 50.000 € erfolgt für den vorgesehenen Zuschlagsempfänger eine Abfrage des Wettbewerbsregisters. Bieter müssen zudem schriftlich erklären, dass keine Ausschlussgründe vorliegen und dass sie sich nicht an unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen beteiligen.
Mindestlohn & Nachunternehmer
Der Auftragnehmer muss die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) einhalten und diese Pflicht an eingesetzte Nachunternehmer und Verleiher weitergeben. Falls Nachunternehmer eingesetzt werden, sind diese zu benennen, ihre Eignung nach denselben Kriterien wie beim Hauptbieter nachzuweisen und ihre Verfügbarkeit sowie der Anteil am Auftragsumfang darzulegen.
Russland-Sanktionen (EU) Nr. 833/2014
Bieter müssen mit der entsprechenden Eigenerklärung bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der EU-Verordnung 833/2014 besteht.
Technische Mindestanforderungen
Die in der technischen Detailbeschreibung unter den Abschnitten 1–14 definierten Spezifikationen (z. B. horizontale Bauweise, Vakuumwerte, Mindesttemperaturen, Nutzraum, Kühlwasserwerte) sind zwingend („F-Kriterien") zu erfüllen. Fehlende oder unzureichende Angaben führen zum sofortigen Ausschluss.
Bewertungsrelevante technische Nachweise
Zusätzlich zu den Mindestanforderungen werden Nachweise zur Prozessfähigkeit erwartet (u. a. erreichbare Temperaturen, Temperaturhomogenität, Regelgenauigkeit, Vakuumwerte, Gasregelung, Binderbehandlung, maximales Chargengewicht). Diese fließen in die Bewertung der technischen Ausführung (50 % der Gesamtwertung) ein.
Referenzen vergleichbarer Anlagen oder Prozessanwendungen (sofern vorhanden)
Vergleichbare Anlagen oder Prozessanwendungen zum kombinierten Entbindern und Sintern; Angabe optional