Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Leipzig schließt eine Rahmenvereinbarung über die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen (BMA) in 9 Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete in Leipzig auf eine Notruf- und Service-Leitstelle. Der Auftragnehmer muss die Alarme rund um die Uhr (24/7, 365 Tage) empfangen, verfolgen und mit Personal sowie Fahrzeugen vor Ort reagieren. Die Leistung umfasst Aufschaltung, Alarmverfolgung, Interventionskräfte, Routinerufe, Revierüberwachung und Schlüsseltransport. Vertragslaufzeit: 48 Monate ab 01.01.2027, Höchstwert 27.000 EUR netto.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis70%
Bewertung des Angebotspreises auf Basis der Preispositionen des Leistungsverzeichnisses (monatlicher Pauschalpreis, Einrichtungskosten, Begehung, Alarmintervention, zusätzliche Überwachung, Schlüsseltransport)
- Klimafreundliche Leistungserbringung30%
Ja/Nein-Kriterium: Einsatz von emissionsarmen Fahrzeugen (BEV, Wasserstoff, Gas, Plug-In-Hybrid) bei Alarmintervention oder zusätzlicher Überwachung. Bei Erfüllung 100 Punkte, sonst 0 Punkte. Nachweis durch Zulassungsdokumente erforderlich.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAufschaltung der Brandmeldeanlagen
Aufschaltung aller Linien der Brandmeldeanlagen (BMA) auf eine VdS-zertifizierte Notruf- und Service-Leitstelle (NSL). Die Übertragung erfolgt IP-basiert und unterstützt das Protokoll VdS 2465. Zum Vertragsbeginn wird die Datenprogrammierung in die BMA eingelesen. Es ist keine Hauptmelderaufschaltung – die Aufschaltung erfolgt direkt auf die NSL des Auftragnehmers.
Die Anzahl der zu überwachenden Linien pro Objekt ist unbegrenzt. Weitere Objekte, die im Rahmen einer Vertragsänderung hinzukommen, sind mit den vereinbarten monatlichen Pauschalpreisen abzudecken; eine Begrenzung der Objektanzahl besteht nicht.
Alarmempfang und -verfolgung (24/7)
Die Notruf- und Service-Leitstelle nimmt eingehende Meldungen der BMA rund um die Uhr an allen 365 Tagen im Jahr entgegen, registriert und bearbeitet sie und leitet entsprechend der Dienstanweisung Maßnahmen ein. Die Anlage wird regelmäßig auf Störmeldungen überprüft; Störungen und/oder Sabotage an der BMA werden gemeldet. Die Scharf-/Unscharf-Schaltzustände werden überwacht und protokolliert.
In regelmäßigen Abständen (Standard alle 12 Stunden, mindestens jedoch gemäß VdS-Vorgaben alle 25 Stunden) führt der Auftragnehmer Routinerufe zur Leitungsüberwachung durch.
Intervention und Revierüberwachung
Im Alarmfall rückt eine Interventionskraft vor Ort aus, stellt die Ursache fest, wehrt Gefahren ab, arbeitet mit der Feuerwehr zusammen, stellt die BMA zurück und gibt das Objekt wieder frei. Pro Einsatz wird die Zeit ab Auslösung in der NSL bis zum Einsatzende berechnet; die erste Stunde wird voll, jede weitere angefangene halbe Stunde mit 50 % des vereinbarten Stundenverrechnungssatzes (inkl. Fahrtkosten und Protokoll) vergütet.
Zusätzlich kann die Auftraggeberin eine Revierüberwachung durch Revierfahrzeuge anfordern, die je angefangener halber Stunde abgerechnet wird. Auch Schlüsseltransporte (Abholung/Zustellung von Ersatzschlüsseln im Stadtgebiet) sind optional möglich.
Schlüsselverwaltung und Objektzugang
Pro Objekt ist ein Schlüssel beim Auftragnehmer zu hinterlegen; die Übergabe bei Vertragsbeginn ist mittels Schlüsselprotokoll zu dokumentieren. Der Auftragnehmer verwahrt die Schlüssel mit einer Verlustdeckung von 50.000 EUR je Schadensfall.
Dienstanweisung, Protokolle und Mitteilungen
Spätestens 3 Wochen nach Zuschlag ist eine objektbezogene, aufgabenspezifische Dienstanweisung vorzulegen (Bestandteil des Vertrages). Sie regelt mindestens: Vorgesetztenverhältnis, Dienstregelungen, Umgang mit Kommunikationsmitteln, Schlüsselverwahrung, Umgang mit technischen Anlagen und den Ablauf bei Intervention und Alarmverfolgung.
Monatlich sind Einsatzprotokolle zu übermitteln (sofern Einsätze erfolgt sind). Technische Defekte sind sofort der Objektleitung und der Auftraggeberin mitzuteilen. Kurzzeitige Änderungen (Schaltzeiten, Bezugspersonen, Urlaubsregelungen) sind rechtzeitig der Auftraggeberin mitzuteilen.
Personal- und Tarifvorgaben
Anzuwenden sind die mindestens vereinbarten Leistungen aus dem Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen im Freistaat Sachsen (Tariflöhne ab 01.02.2026 für Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe) sowie die Regelungen des Arbeitnehmer-Entgeltgesetzes (AEntG) und des Mindestlohngesetzes.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung zur Berufsausübung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Sonstige Pflichtnachweise
Ausschlussgründe
Aufschaltung einer Brandmeldeanlage (BMA) in mindestens einem Objekt inklusive Alarmverfolgung; Referenzen aus den letzten 3 Jahren (seit 01.09.2023)
Eigenerklärung Referenzen mit Kontaktdaten des Referenzgebers