B38 Schadstellenbeseitigung
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung für die Instandsetzung eines Abschnitts der B38 bei Georgenhausen. Die Arbeiten umfassen unter anderem Verkehrssicherung, Asphaltfräsung und -neubau, Unterbau, Bankettarbeiten, Fugen, Markierung, Vermessung sowie die fachgerechte Entsorgung von Ausbaustoffen.
Das Angebot ist elektronisch bis zum 03.11.2026 um 10:00 Uhr über die Vergabeplattform Land Hessen einzureichen. Es ist genau ein Hauptangebot abzugeben; Nebenangebote sind ausgeschlossen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Wertungssumme des Angebotes als einziges Zuschlagskriterium; Werkstätten für Behinderte erhalten bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, gegebenenfalls monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen ermittelt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenMaßnahmenbereich und Bauabschnitte
Die Instandsetzung betrifft einen 171 m langen und 1,50 m breiten Abschnitt der rechten Fahrbahn der B38 zwischen NK 6118 015 und NK 6118 018, Station 610 bis 781. Die Arbeiten werden in zwei getrennten Bauabschnitten von jeweils ungefähr 90 m ausgeführt. Der öffentliche Verkehr ist während der gesamten Bauzeit aufrechtzuerhalten.
Im Leistungsverzeichnis ist für den Arbeitsbereich eine Länge von etwa 180 m angegeben. Die maximale Fahrbahnbreite im Maßnahmenbereich beträgt 6,40 m; die Mindestbreite der in den Planunterlagen dargestellten Fahrstreifen beträgt 3,0 m.
Die vertragliche Bauzeit ist für den 23.11.2026 bis 11.12.2026 angegeben.
Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung
Die Baustelle ist einzurichten, für die Ausführung erforderliche Geräte, Werkzeuge, Betriebsmittel, feste Anlagen, Baubüro, Unterkünfte, Werkstätten, Lagerflächen, Wege sowie Strom-, Wasser- und Fernsprechanschlüsse bereitzustellen. Nach Leistungsabschluss ist die Baustelle vollständig zu räumen und zu beräumen.
Die Verkehrssicherung ist nach dem Verkehrszeichenplan und den Unterlagen des Auftraggebers umzusetzen. Die verkehrsrechtliche Anordnung ist nach den Unterlagen des Auftraggebers einzuholen. Erforderliche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunterlagen sind durchzuführen. Vorhandene Verkehrsschilder sind aufzunehmen, außerhalb der Baustelle zu lagern und wieder in Kraft zu setzen.
Zwei transportable Lichtsignalanlagen Typ B sind aufzubauen, in Betrieb zu nehmen und abzubauen. Die Signalgeberstandorte sollen 100 bis 150 m voneinander entfernt sein. Die Verkehrssicherung ist für eine Einsatzdauer von 14 bis 21 Tagen vorgesehen.
Bei schriftlicher Angebotsabgabe sind alle Eintragungen dokumentenecht vorzunehmen. Für die elektronische Einreichung über die Vergabeplattform gilt die dortige Textform.
Vor- und Aufbrucharbeiten
Die bestehende Asphaltbefestigung ist auf 260 m² zu trennen und zu fräsen; die Frästiefe beträgt 15 bis 25 cm bei einer Fahrstreifenbreite von 1,5 m. Schichten ohne Bindemittel sind aufzunehmen. Das Planum ist auf 260 m² herzustellen, mit einem Verformungsmodul Ev2 von 45 MPa.
Der Untergrund und die ungebundenen Schichten sind gemäß Baubeschreibung auszubauen. Die gebundene Schicht ist 17 cm stark. Für die Schotterschicht sind 20 bis 25 cm und für den weiteren Aushub unter dem Planum 60 cm vorgesehen; die gesamte Aushubtiefe beträgt 110 cm. Die Fläche beträgt nach Baubeschreibung 256,5 m².
Der neue frostschutzschichtaufbau wird mit 84 cm Frostschutzschicht hergestellt: 50 cm Grobschlag 0/120, 18 cm 0/63 und 16 cm 0/45. Im Leistungsverzeichnis sind dafür für die Fahrbahn 165 m³ 0/120, 56 m³ 0/63 und 54 m³ 0/45 sowie 975 m² Geotextil als Trenn- und Filterschicht ausgewiesen.
Asphaltarbeiten
Die Asphaltneubaufläche beträgt 260 m² und ist für die Belastungsklasse Bk10 auszuführen. Die gebundene Decke wird mit 26 cm hergestellt:
Das Asphaltmischgut ist als Niedrigtemperaturasphalt herzustellen und im Vorkopfverfahren einzubauen. Vor dem Einbau sind zwei Lagen Asphalttragschicht vorgesehen. Das Asphaltmischgut ist in thermoisolierten Transportbehältern anzuliefern. Die im Leistungsverzeichnis genannten Bitumenemulsionen, Abstumpfungsmaßnahme, Materialien, Schichtdicken, Verdichtungswerte und Bindemittelanforderungen sind einzuhalten.
Ein Wechsel des Asphaltmischguts innerhalb eines Streckenabschnitts ist grundsätzlich unzulässig; Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.
Entsorgung und Schadstoffe
Asphalt und Fräsgut sind aufzunehmen, zu befördern und vollständig außerhalb der Baustelle zu entsorgen. Für die Entsorgung sind die Positionen, Abfallschlüssel und der vollständige Entsorgungsweg nach dem Formblatt anzugeben. Die Unterlagen nennen insbesondere die Abfallschlüssel 17 03 01, 17 05 03* und 17 05 04.
Teer- und pechhaltiger Straßenaufbruch ist getrennt zu gewinnen, zu lagern und einer thermischen Behandlung zu unterziehen. PCB-, PAK-, asbest- und KMF-haltige Stoffe sowie Schwarzbereiche sind mit den vorgesehenen Schutzmaßnahmen zu behandeln, zu verpacken, zu kennzeichnen und nach den Vorgaben des elektronischen Abfallnachweisverfahrens zu dokumentieren.
Tauben-/Vogelkot, Nester und Kadavern sind vor der Ausführung mit Schutzmaßnahmen, H-Klasse-Sauger und Desinfektion zu entfernen. Mineralische Ersatzbaustoffe sind nach den Vorgaben der EBV zu dokumentieren.
Für gefährliche Abfälle sind ausschließlich entsprechend zugelassene Entsorgungsfachbetriebe einzusetzen. Nicht gefährliche Abfälle sind über zugelassene Entsorgungsbetriebe zu entsorgen.
Bankettarbeiten, Fugen und Markierung
Das Bankett ist abzutragen und profilgerecht wiederherzustellen. Die Bankettfläche beträgt im Leistungsverzeichnis 128,50 m². Die Arbeiten umfassen den Aufbau der Frostschutzschichten, die Herstellung der Oberfläche sowie Rasenansaat mit RSM Regio und einer Saatgutmenge von 20 g/m².
Anschlussfugen sind auf 174 m mit Fugenmasse und auf 175 m mit Bitumenfugenband herzustellen. Für die Fahrbahnmarkierung sind 171 m Längsmarkierung Typ II auszuführen. Die Markierungsflächen sind auf jeweils 20 m² zu trocknen und zu reinigen. Markierungsstoffe müssen zugelassen und mit einem BASt-Prüfbericht versehen sein. Die Schichtdicke der Glattstrich-Plastikmassen beträgt 3 mm.
Vor Markierungsarbeiten ist die Qualifikation der ausführenden Fachkraft nach ZTV-M nachzuweisen. Die Eigenüberwachung der Markierung ist mindestens zweimal täglich durchzuführen; die Protokolle sind spätestens am folgenden Arbeitstag vorzulegen.
Vermessung und Dokumentation
Die Absteckung und Vermessung sind durch vermessungstechnisch qualifizierte Fachkräfte durchzuführen. Das Referenzpunktfeld ist aufzubauen und zu sichern; Messprogramm und Messbolzenplan sind vorzulegen. Kontrollmessungen und fortlaufende Messprotokolle sind zu führen. Die geforderte Lagegenauigkeit beträgt maximal ±3 mm.
Bestandsunterlagen und Bestandspläne sind digital als PDF und OKSTRA-XML zu übergeben. Zusätzlich sind ein Übersichtsplan im Maßstab 1:10.000, digitale Höhenschichtlinien in 1-m-Intervallen und Höhenübersichtsprofile alle 200 m sowie vermessungs-Bauwerksskizzen mit Durchfahrtshöhen und Fahrbahnbreiten vorzulegen.
Die digitalen Eingabedaten für die Bauabrechnung müssen den Vorgaben der Sammlung REB entsprechen. Andere Rechenverfahren bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Vereinbarung zur Bauabrechnung ist vor Ausführungsbeginn schriftlich abzuschließen; Testdaten sind spätestens vor Beginn der Bauabrechnung zu übergeben.
Bautagesberichte sind mindestens wöchentlich während der Bauzeit handschriftlich unterschrieben zu erstellen und zu übergeben.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine Eignung
Die Angebotsaufforderung sieht keine losweise Vergabe vor. Nebenangebote sind ausgeschlossen; maßgebliches Zuschlagskriterium ist der Preis.
Die Eignung ist gegebenenfalls durch Präqualifikation oder durch die Eigenerklärung zur Eignung beziehungsweise eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nachzuweisen. Im Eignungsformular sind Angaben und Erklärungen zu Ausschlussgründen, Zahlungsbereitschaft, Insolvenz, Registereintragungen, Berufsgenossenschaft, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit abzugeben.
Für die Ausführung müssen die erforderlichen Arbeitskräfte und technischen Mittel verfügbar sein. Das Angebotsformblatt verlangt außerdem die Benennung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators und seines Stellvertreters sowie die Erklärung zur Ausführung der Leistungen im eigenen Betrieb, soweit sie nicht im Verzeichnis der Unterauftrag- und Nachunternehmerleistungen aufgeführt sind.
Wirtschaftliche und technische Eignungsangaben
Das Eignungsformblatt sieht die Angabe des Jahresumsatzes und des Jahresumsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags für drei Jahre sowie vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Kalenderjahren vor. Konkrete Mindestumsätze und Mindestauftragswerte für Referenzen sind nicht eingetragen.
Bei Bedarf können ergänzende Nachweise zu technischen Fachkräften, technischer Ausrüstung, Qualitätssicherung, Lieferkettenmanagement, beruflicher Befähigung, Umweltmanagement sowie Geräten und technischer Ausrüstung verlangt werden. Auf gesondertes Verlangen können außerdem Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Handwerksrollen- oder IHK-Eintragung, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Umsatzbestätigungen, Angaben zu jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften und ein MVAS-Nachweis verlangt werden.
Besondere fachliche Anforderungen
Für Niedrigtemperaturasphalt ist im Eignungsnachweis die eingesetzte Technologie beziehungsweise das Produkt anzugeben. Die Unterlagen verlangen die Angabe zusätzlicher Informationen nach ARS 13/2025 und die Verwendung bewährter Produkte oder Technologien.
Für Fahrbahnmarkierungsstoffe sind ein BASt-Prüfbericht sowie die Qualifikation der geprüften Fachkraft nach ZTV-M beziehungsweise ein gleichwertiger ausländischer Nachweis erforderlich. Qualifikationsnachweise können auf gesondertes Verlangen angefordert werden.
Für die Entsorgung gefährlicher Abfälle ist ein zugelassener Entsorgungsfachbetrieb erforderlich; für gewerblichen Transport in Hessen ist gegebenenfalls die entsprechende Genehmigung nachzuweisen. Vermessungsarbeiten müssen von vermessungstechnisch qualifizierten Fachkräften ausgeführt werden. Für Schadstoffarbeiten sind je nach Verfahren die einschlägigen Fachkundenachweise und erforderlichen behördlichen beziehungsweise berufsgenossenschaftlichen Zulassungen vorzulegen.
Nachunternehmer, Verleihunternehmer und Bietergemeinschaften
Bei einer Bietergemeinschaft sind alle Mitglieder, ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, der bevollmächtigte Vertreter und die Erklärung zur Gesamtschuldnerhaftung mit dem Angebot abzugeben. Der bevollmächtigte Vertreter muss die Mitglieder rechtsverbindlich vertreten und Zahlungen mit befreiender Wirkung entgegennehmen können.
Bei Unterauftrag- oder Nachunternehmerleistungen sind Art und Umfang der übertragenen Leistungen im Angebot anzugeben. Namen und PQ-Nummern können auf gesondertes Verlangen nachgereicht werden. Bei einer Beteiligung von Nachunternehmern und Verleihunternehmern sind die tariflichen und mindestlohnrechtlichen Verpflichtungen sicherzustellen und die entsprechenden Erklärungen nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der jeweiligen Leistung, vorzulegen.
Vergleichbare Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen aus den letzten fünf Kalenderjahren; bei mehr als drei Referenzen ist eine gesonderte Anlage vorzusehen. Referenzen können auch zum Nachweis der Sachkunde bei der Entfernung von Tauben-/Vogelkot, Nestern und Kadavern dienen.
Bauleistungen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Nachweise sollen ordnungsgemäße Ausführung und Ergebnis belegen; bei mehr als drei Referenzen ist eine gesonderte Anlage erforderlich.
Wettbewerb & Angebotsprognose
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