B43, Rüsselsheim-Raunheim Griffigkeitsverbesserung
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenBauleistung zur Griffigkeitsverbesserung der B43 zwischen Rüsselsheim und Raunheim.
Die Asphaltdeckschicht wird auf insgesamt 17.500 m² feinfräst und anschließend gereinigt. Die Arbeiten erfolgen in zwei Bauabschnitten bei durchgehend aufrechtzuerhaltendem Verkehr und umfassen die vollständige Verkehrsführung und Verkehrssicherung.
Zusätzlich sind unter anderem Baustelleneinrichtung und -räumung, Arbeitsschutz, Vermessung, Bestandsdokumentation, Abfallentsorgung sowie erforderliche Schadstoff- und Kampfmittelleistungen zu erbringen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Für Angebote von Werkstätten für Behinderte wird ein Bonus von 15 v. H. auf die Wertungssumme gewährt; bei gleichwertiger Wirtschaftlichkeit wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstätte für Behinderte erteilt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAsphalt fräsen und Unterlage reinigen
Die Asphaltdeckschicht wird auf insgesamt 17.500 m² bis zu einer Tiefe von 10 mm feinfräst. Dabei sind die Anschlusskante geradlinig auf Frästiefe herzustellen, ein Schnittlinienabstand von maximal 8 mm einzuhalten und eine Höchste Unebenheit von 4 mm innerhalb einer 4,00 m langen Messstrecke in Längs- und Querrichtung sicherzustellen.
Das Fräsgut ist aufzunehmen, zu laden und zur vollständigen Verwertung außerhalb der Baustelle zu fördern; Verwertungsnachweise sind dem Auftraggeber vorzulegen. Die gefräste Unterlage ist mit einer selbstaufnehmender Kehrmaschine sowie Wasserhochdruckreinigungsgeräten mit rotierenden Düsen und Absaugeinrichtung zu reinigen. Anfallendes Kehrgut ist nach Wahl des Auftragnehmers zu verwerten.
Verkehrsführung und Verkehrssicherung
Der öffentliche Verkehr ist zu jeder Zeit aufrechtzuerhalten. Grundsätzlich wird die erste Fahrspur gesperrt und der fließende Verkehr über einen Verkehrstrichter auf die zweite Fahrspur geführt. Die Sicherung erfolgt nach StVG, StVO und RSA sowie nach Regelplan D III/1r und dem Verkehrszeichenplan des Auftraggebers. Die verkehrsrechtliche Anordnung ist nach den Unterlagen des Auftraggebers einzuholen; erforderliche Ortsbesichtigungen und Planunterlagen sind zu erstellen.
Je Bauabschnitt sind 5 Verkehrsschildkombinationen, 10 Verkehrsschilder Zeichen 454/457 sowie 15 Verkehrsschilder VZ 600 mit roten Lampen bereitzustellen, aufzubauen, vorzuhalten, zu warten, instand zu setzen, zu betreiben und abzubauen. Stationäre Arbeitsstellen einschließlich Umsetzen sowie die Kontrolle der Verkehrssicherung sind zu berücksichtigen.
Baustelleneinrichtung, Arbeitsschutz und Räumung
Ein für die Bauausführung geeigneter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ist bereitzustellen; der SiGe-Plan ist zu erstellen, abzustimmen und bei Änderungen fortzuschreiben. Die Baustelle ist vollständig einzurichten, einschließlich Geräten, Werkzeugen, Betriebsmitteln, festen Anlagen, Baubüros, Unterkünften, Werkstätten, Lagerschuppen, Strom-, Wasser- und Fernsprechanschlüssen sowie Entsorgungseinrichtungen, soweit erforderlich. Zufahrten sind nach Wahl des Auftragnehmers herzustellen.
Nach Bauabschluss ist die Baustelle zu räumen, benutzte Flächen und Wege sind in den ursprünglichen Zustand zurückzuführen und der ursprüngliche Zustand ist wiederherzustellen.
Vermessung, Bestandsdokumentation und Bauorganisation
Vermessungs- und Aufmaßarbeiten sind ausschließlich durch vermessungstechnisch qualifizierte Fachkräfte auszuführen. Vor Baustelleneinrichtung und nach Räumung sind Zustandsfeststellungen gemeinsam mit Auftraggeber und Auftragnehmer durch Messungen, Lichtbilder und Niederschriften digital als PDF zu dokumentieren. Baustelleneinrichtungs- und Bauablaufplan, Erläuterungen zum Einsatz von Spezialgeräten sowie mindestens wöchentliche, handschriftlich unterschriebene Bautagesberichte sind zu erstellen.
Bestands- und Abrechnungsunterlagen sind unter anderem als PDF und OKSTRA-XML mit Lageplandaten, DGM, Koordinatenliste, Kanal, Punktwolken, Oberflächen und Modellen sowie einem Übersichtsplan auf Basis der amtlichen topographischen Karte im Maßstab 1:10.000 bereitzustellen. Eine schriftliche Löschungserklärung für die zur Dokumentation verwendeten Daten ist erforderlich.
Abfallentsorgung und Nachweisführung
Die getrennte Gewinnung, Lagerung und Entsorgung von Bauabfällen sowie die erforderlichen Nachweise sind zu übernehmen. Fräsasphalt ist dem Abfallschlüssel 17 03 02 zuzuordnen. Je Ordnungszahl ist ein Mengen-Soll-Ist-Vergleich getrennt nach Abfallschlüssel und abfalltechnischer Beurteilung zu führen. Entsorgungsnachweise und Wiegescheine sind auf Anforderung vorzulegen.
Für gefährliche Abfälle sind die Anmeldung von Ausbau und Einbau drei Wochen vor den Arbeiten sowie die Führung des eANV mit Entsorgungsnachweis und Begleitscheinen vorgesehen. Vor Baubeginn sind die verantwortliche Person und ihr Vertreter zu benennen. Angaben zum vorgesehenen Entsorgungsweg einschließlich Entsorgungsbetrieb, Anlage und Entsorgungsart sind positionsbezogen zu machen.
Schadstoff-, Kampfmittel- und ähnliche Sonderleistungen
Soweit die in der Baubeschreibung genannten Sonderbereiche betroffen sind, sind Arbeiten an PCB-, PAK-, Asbest- und KMF-haltigen Stoffen, die Entfernung von Tauben-/Vogelkot sowie Kampfmittelräumarbeiten fachgerecht auszuführen. Erforderliche Aufsicht, Verfahren, Fachfirmen, Erlaubnisse, Qualifikationsnachweise, Gefährdungsbeurteilungen, Vorsorgeuntersuchungen und behördliche Anzeigen sind rechtzeitig vorzulegen beziehungsweise vorzunehmen.
Bei Tauben-/Vogelkot ist die Sachkunde der ausführenden Firma nachzuweisen. Kampfmittel sind aufzunehmen, zu identifizieren, zu sichern und geordnet abzutransportieren; die digitale Freigabedokumentation sowie Lagepläne in ESRI-Shape, CAD und den angegebenen Bezugssystemen sind zu erstellen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenGrundzüge der Eignung
PQ-qualifizierte Unternehmen können ihren Eignungsnachweis durch die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. führen; auftragsspezifische Nachweise können zusätzlich verlangt werden. Nicht PQ-qualifizierte Unternehmen müssen die Eigenerklärung zur Eignung ausfüllen und auf Verlangen geeignete Bescheinigungen vorlegen. Bei Nachunternehmen können Eignungsnachweise ebenfalls nachgefordert werden.
Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A bestehen; bei einem bestehenden Ausschlussgrund ist gegebenenfalls die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit durch Selbstreinigung nachzuweisen. In den letzten zwei Jahren dürfen keine relevanten rechtskräftigen Verstöße mit Eintrag im Gewerbezentralregister oder Wettbewerbsregister und den im Formblatt genannten Strafen begangen worden sein.
Die Zahlungspflichten für Steuern, Abgaben und Sozialversicherung müssen ordnungsgemäß erfüllt werden. Es darf kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren bestehen, kein Insolvenzplan mangels Masse abgelehnt und weder Liquidation noch Tätigkeitseinstellung vorliegen. Eintragungen im Handelsregister, in der Handwerksrolle oder bei der IHK sowie die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft sind nachzuweisen. Jahresumsätze für drei Jahre und der verfügbare Personalbedarf sind anzugeben; konkrete Mindestumsatzwerte sind nicht eingetragen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Es sind geeignete, mit der Ausschreibung vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Kalenderjahren sowie die für die Ausführung erforderlichen Arbeitskräfte anzugeben. Auf Verlangen sind jahresdurchschnittliche Beschäftigtenzahlen nach Lohngruppen, das technische Leitungspersonal sowie Bestätigungen zu den Referenzen vorzulegen. Für die Eignungsleihe technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit sind die Teilleistung, die überlassene Kapazität und das leihende Unternehmen zu benennen; Name, Vertreter, Kontaktdaten und PQ-Nummer können nachgereicht werden.
Fachliche Anforderungen der Ausführung
Der Auftragnehmer muss die vertragliche Bauzeit einhalten, den öffentlichen Verkehr aufrechterhalten und die beschriebenen Verkehrsumleitungen durchführen können. Vermessungsarbeiten müssen durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte erbracht werden. Für die SiGe-Koordination ist ein geeigneter Koordinator mit nachzuweisender Qualifikation bereitzustellen.
Für die Abfallwirtschaft sind die rechtmäßige getrennte Gewinnung, Lagerung und Entsorgung, geeignete Entsorgungsbetriebe, erforderliche behördliche und Transportgenehmigungen sowie die Teilnahme am eANV einschließlich ZKS-Registrierung und elektronischer Signatur nachzuweisen. Bei mineralischen Ersatzbaustoffen sind Eignungsnachweise, Prüfzeugnisse und die Anforderungen nach EBV einzuhalten.
Schadstoff- und Kampfmittelfähigkeit
Für Arbeiten an PCB-, PAK-, Asbest- und KMF-haltigen Stoffen sind die erforderliche Fachkunde beziehungsweise Sachkunde, Zulassungen, geeignete und zugelassene Geräte, eine permanent anwesende Aufsicht, deren Vertretung, Gefährdungsbeurteilungen und Vorsorgeuntersuchungen nachzuweisen. Für Asbest ist zwei Wochen vor Baubeginn ein geeigneter Koordinator nach TRGS 519 zu benennen. Verfahren und gegebenenfalls ausführende Fachfirmen für PCB- und PAK-Arbeiten sind zwei Wochen vorher schriftlich anzugeben.
Für Kampfmittelräumarbeiten sind die Erlaubnis nach §§ 7 und 20 Sprengstoffgesetz sowie die Qualifikation der verantwortlichen Person und die Fähigkeit zur Datenaufnahme, computergestützten Auswertung, Identifizierung, Sicherung und zum Abtransport nachzuweisen.
Bietergemeinschaft und Eignungsleihe
Bei einer Bietergemeinschaft sind sämtliche Mitglieder, ihre USt-IDs und ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Die Mitglieder müssen erklären, dass sie im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft bilden, der Vertreter sie rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bei Eignungsleihe für wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die überlassene Kapazität und die Inanspruchnahme anderer Unternehmen anzugeben; Name, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten des leihenden Unternehmens können auf gesondertes Verlangen nachgereicht werden.
Für nicht PQ-qualifizierte Unternehmen sind im Rahmen der Eigenerklärung zur Eignung geeignete Referenzen über vergleichbare Bauleistungen anzugeben. Zusätzlich wird für Tauben-/Vogelkot die Sachkunde der ausführenden Firma verlangt, die zum Beispiel über Referenzen über vergleichbare Leistungen nachgewiesen werden kann.
Bauleistungen müssen mit der Ausschreibung vergleichbar sein. Je Referenz sind Bezeichnung der Leistung, Ausführungszeitraum und Auftraggeber anzugeben; auf Verlangen sind Bestätigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis nach einem beiliegenden Muster vorzulegen.
Wettbewerb & Angebotsprognose
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