Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum geht's?
Der Landkreis Leipzig (Landratsamt) beschafft ein fabrikneues, vollelektrisches Kompaktfahrzeug als Versuchs- und Schulungsfahrzeug für das Berufliche Schulzentrum Grimma.
Wofür?
Das Fahrzeug dient ausschließlich der praktischen Ausbildung von Kfz-Mechatroniker/innen – insbesondere zu Hochvolt-Systemen, Elektroantrieb, Diagnose und sicherheitsrelevanten Arbeiten an E-Fahrzeugen. Es wird nicht im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
Was ist zu tun?
Bieter liefern ein betriebsbereites BEV (deutscher Hersteller) inkl. Ladekabel frei Verwendungsstelle ans BSZ Grimma, Gabelsberger Str. 14, 04668 Grimma. Lieferung bis spätestens 31.12.2026. Angebote ausschließlich elektronisch über www.evergabe.de bis 14.09.2026, 11:00 Uhr.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis60%
Angebotspreis basierend auf dem ausgefüllten Leistungsverzeichnis (Elektroauto, Lieferung und Überführung)
- Einzelkriterium Service- und Händlernähe40%
Entfernung des Händlers zum Schulort: bis 10 km = 100 Punkte, ab 11 km = 0 Punkte. Eine schulortnahe Auswahl ist erforderlich für regelmäßige Service-, Garantie- und Wartungsarbeiten.
Preis: 60% Gewichtung; Service- und Händlernähe: 40% Gewichtung (bis 10 km = 100 Punkte, ab 11 km = 0 Punkte)
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenFahrzeug – technische Eckdaten
Pädagogische Anforderungen an das Fahrzeug
Lieferung und Übergabe
Allgemeine Pflichten des Bieters
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung und Erlaubnis
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zuverlässigkeit / Ausschlussgründe
Sonstige formale Eignungsanforderungen
Vergleichbare Leistungen: Lieferung eines E-Fahrzeugs für Ausbildungszwecke oder vergleichbare Fahrzeuglieferungen
Benennung des Auftraggebers (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon); Bezeichnung der Leistung; Gesamtauftragswert in €; Vertrags-/Leistungszeitraum; Begründung der Vergleichbarkeit. Referenzleistungen müssen abgeschlossen sein. Ein Austausch nach Angebotsfrist ist unzulässig.