Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum geht es?
Die Landeshauptstadt Dresden (Amt für Schulen) lässt am Beruflichen Schulzentrum für Elektrotechnik (Strehlener Platz 2, 01219 Dresden) im Rahmen der Brandschutzertüchtigung des Schulgebäudes die Außenanlagen am Vorplatz des neuen Aufzugs neu herstellen.
Was ist zu tun?
Im Fachlos 51 sind gebündelt: Baustelleneinrichtung, Abbruch- und Erdarbeiten, Entwässerung (KG-Rohre, Rinnen, Einlaufkästen), Gründungs- und Pflasterarbeiten (Betonpflaster, Sandsteineinfassung, Rampengeländer, Gitterroste), Vegetationsflächen mit Bäumen, Sträuchern und Stauden sowie eine 3-jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.
Wie läuft die Angebotsabgabe?
Angebote werden elektronisch in Textform über das Bietercockpit eingereicht. Angebotsschluss ist der 15.09.2026, 15:00 Uhr (MESZ).
Ausführungszeitraum: voraussichtlich 16.11.2026 bis 19.02.2027 (anschließend Entwicklungspflege bis September 2029).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Zuschlagskriterium Preis; ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes (nachgerechnete Angebotssumme unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten). Bei Angeboten von Werkstätten für Behinderte wird ein Bonus von 15 Prozent auf die Wertungssumme eingeräumt.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAllgemeine Rahmenbedingungen
Alle Arbeiten erfolgen am Standort Strehlener Platz 2, 01219 Dresden (denkmalgeschütztes Schulgebäude, Baujahr 1954), parallel zum laufenden Schulbetrieb. Regelarbeitszeit werktags 07:30–18:00 Uhr; in Ferienzeiten ist erhöhter Arbeitskräfteeinsatz vorgesehen.
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz – alle Arbeiten sind substanzschonend auszuführen. Auf der Baustelle gilt Alkohol- und Rauchverbot, Werbeverbot, die Baustelle ist gegen unbefugten Zutritt zu sichern, Flucht- und Rettungswege sowie alle Zufahrten sind stets freizuhalten. Es muss mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter ständig vor Ort sein.
Baustelleneinrichtung und Dokumentation
Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle; 2,0 m hoher Bauzaun (ca. 30 m); Absteckvermessung der geplanten Anlage; TÜV-Abnahme; Erstellen der Revisions- und Dokumentationsunterlagen.
Vor Leistungsbeginn sind ein Feinablaufplan mit Kapazitätsuntersetzung (spätestens 8 Werktage nach Bauanlaufberatung), Werkstattzeichnungen (sofort nach Auftragserteilung; mind. 1-fach zur Prüfung, Prüfzeit mind. 5 Werktage) sowie die schriftliche Benennung von Firmenbauleiter und Stellvertreter sowie Sicherheitsbeauftragtem (jeweils 5 Arbeitstage nach Beauftragung, in Abstimmung mit dem SiGe-Ko) vorzulegen.
Ausführungsbegleitende Dokumentation und Berichtswesen
Arbeitstägliche Bautagesberichte (Arbeitskräfte, Technik, Wetter, besondere Vorkommnisse); wöchentliche Übergabe im Original zur Bauberatung; verpflichtende Teilnahme an Bauberatungen; tägliche Reinigung der Arbeitsbereiche (besenrein); sofortige Beseitigung von Verschmutzungen; Sicherstellung des ungehinderten Zugangs für die Objektüberwachung des Auftraggebers jederzeit.
Spätestens 14 Werktage vor VOB-Abnahme ist die Gesamtdokumentation als digitales Leseexemplar plus 1-fach Papierform zu übergeben (u. a. Fachbauleitererklärung, Fachunternehmererklärung, Abnahmebescheinigung, Endtermin- und Endqualitätsbericht, Bescheinigungen/Produktdatenblätter/Zulassungen, Prüfberichte, Lieferscheine, Fotodokumentation, Wartungs- und Pflegehinweise, Revisionszeichnungen, Entsorgungsnachweise, Projektbeteiligtenliste, Anlagen-/Bauteilliste, Abnahme-/Einweisungs-/Prüfprotokolle, TÜV-Abnahmeprotokoll mind. 2 Tage vor Abnahme, Absteckvermessungsdaten, vollständige Bautagesberichte, Aufmaßzusammenstellungen 1 Woche vor Rechnungslegung zur Prüfung). Die SiGe-Ko-Dokumentation ist zu beachten und umzusetzen (keine gesonderte Vergütung).
Abfallentsorgung und Umweltrecht
Der Auftragnehmer übernimmt ab Aufnahme der Tätigkeit die Erzeuger- und Besitzerpflichten für die anfallenden Bau- und Abbruchabfälle (Betonabbruch ca. 2 t, Baustellenmischabfall ca. 2 t, Tragschichtmaterial ca. 60 t u. a.). Es gelten die Pflichten zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung nach KrWG/Nachweisverordnung einschließlich Trennung, Erfassung und sachgerechter Entsorgung. Bei Andienungspflicht (gefährliche Abfälle zur Beseitigung) ist die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde erforderlich; Verwertungskosten sind in die Einheitspreise einzurechnen, Beseitigungskosten sind separat zu benennen. Auf Verlangen sind Verwertungs-/Beseitigungsträger, Anlagen je Belastungsart und -grad, Berechtigungen, Abnahmeerklärungen, Anzeige nach § 53 KrWG sowie Erlaubnis nach § 54 KrWG nachzuweisen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine Eignung (VOB/A, VHB 212)
Es gelten die Anforderungen der VOB/A Abschnitt 1 (fachliche Eignung, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit). Bieter können ihre Eignung nachweisen durch Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Nummer) oder – ersatzweise – durch die elektronisch ausfüllbare Eigenerklärung zur Eignung (Bietercockpit, Fragebogen zur Eignungsprüfung.aidf). Bei engerer Wahl können Eigenerklärungen durch Bescheinigungen zuständiger Stellen bestätigt werden müssen.
Zusätzlich sind nach VHB 212 zu beachten: Angebot in deutscher Sprache, vorgegebene Vordrucke, Preise in EUR mit max. 3 Nachkommastellen (ohne USt), keine Mischkalkulationen, ggf. ARGE-Erklärung (Fbl. 234) und Nachunternehmerverzeichnis (Fbl. 233), Übersetzungen fremdsprachiger Bescheinigungen auf Verlangen. Auf Anforderung sind Angaben zur wirtschaftlichen/rechtlichen Verbindung zu anderen Unternehmen zu machen.
Sprach- und Personalanforderungen
Mindestens ein Mitarbeiter des Auftragnehmers muss fließend Deutsch sprechen und ständig auf der Baustelle anwesend sein. Benennung Firmenbauleiter und Stellvertreter gemäß § 57 Sächsische Bauordnung; Benennung Sicherheitsbeauftragter in Abstimmung mit dem SiGe-Ko des AG. Einhaltung der gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften (UVV).
Fachliche und normbezogene Anforderungen
Die Leistung ist u. a. nach folgenden Normen und Regeln der Technik auszuführen: DIN 18299, DIN 18035/T3, DIN 18318, DIN 18915 ff., DIN EN 1338, DIN EN 1342, DIN EN 1343 sowie FLL-Richtlinien. Pflanzenlieferung gemäß Gütebestimmungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau. Nachweispflichten u. a.: Fachbauleitererklärung, Fachunternehmererklärung, Gütenachweise, Wiege- und Entsorgungsscheine.
Werkstatt für behinderte Menschen (optionaler Bonus)
Werkstätten für behinderte Menschen können einen 15-%-Bonus auf den Preis erhalten, sofern die Wirtschaftlichkeit ansonsten gleich ist; ggf. ist ein entsprechender Nachweis mit dem Angebot zu führen.