Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Jobcenter Leipzig schreibt Postdienstleistungen für seine zwei Standorte in der Georg-Schumann-Straße öffentlich aus. Der Auftrag umfasst die gewerbsmäßige Beförderung und Zustellung von Briefsendungen, Einschreiben, Päckchen, Paketen sowie förmliche Zustellungen (Postzustellungsauftrag) nach den Vorgaben des PostG. Die Leistungen sind nicht in Lose aufgeteilt und sollen ab 01.01.2027 erbracht werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis40%
Wertungssumme des Angebotes (Gesamtpreis brutto) auf Basis der festen Laufzeit von einem Jahr. Niedrigster Preis erhält volle Punktzahl (10 Punkte), höhere Preise erhalten Punktabzüge proportional zur prozentualen Abweichung.
- Qualität60%
Hauptkriterium ohne eigenen Wertungsgehalt, setzt sich aus drei Unterkriterien zusammen. Bewertung anhand des eingereichten Ausführungskonzepts durch eine mehrköpfige Jury (0-10 Punkte pro Unterkriterium).
Punkteskala 0-10 pro Kriterium. Preis: niedrigster Preis erhält 10 Punkte, je 1% höherer Preis = 1 Punkt Abzug. Multiplikation mit Gewichtungsfaktor (Spalte 2). Bei Punktegleichheit erhält das Angebot mit niedrigerer Angebotssumme den Zuschlag.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAbholung und Annahme
Werktägliche Abholung der Ausgangspost beim Jobcenter Leipzig (Mo–Do 9–14 Uhr, Fr 9–12 Uhr). Keine Abholung an gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. sowie an ca. 3 geschäftsbedingten Schließtagen. Die Eingangspost wird arbeitstäglich aus dem Postfach der Deutschen Post AG abgeholt.
Sortieren, Frankieren, Verpacken
Tägliche schriftliche Erfassung der Sendungen nach Format, Art und Menge. Paket-Frankierung erfolgt internetbasiert über ein Versandmodul oder per Paketmarken.
Transport und Zustellung
Werktägliche Zustellung Mo–Sa in Briefkästen/Postfächer oder durch persönliche Übergabe, auch an Postfachadressen, Großempfänger und ländliche/abgelegene Gebiete. Sendungslaufzeiten gemäß § 18 Abs. 1 PostG (E+3 = 95 %, E+4 = 99 %); halbjährlicher Laufzeitnachweis. Echtzeit-Sendungsverfolgung für Pakete, PZA und Einschreiben.
Einschreiben und förmliche Zustellungen
Drei Einschreibarten: Einwurf (Dokumentation), Standard (Unterschrift, Nachweis innerhalb 24 h), Rückschein (persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung). Postzustellungsauftrag (PZA) nach ZPO, VwzG und PostG; Rücksendung der Zustellungsurkunden spätestens 3 Kalendertage nach Zustellung.
Sendungsformate
Briefsendungen bis 1.000 g (Standard-, Kompakt-, Groß-, Maxibrief, Waren-/Büchersendung), Päckchen S/M bis 2 kg sowie Pakete bis 2 kg, 5 kg, 10 kg und 31,5 kg mit vorgegebenen Maß- und Gurtmaßen.
Umgang mit unzustellbaren Sendungen
Rückgabe unzustellbarer Sendungen spätestens 7 Kalendertage nach Einlieferung mit Vermerk über den Grund der Nichtzustellbarkeit.
Hilfsmittel und Organisation
Auf eigene Kosten bereitzustellen: Transportwagen, wetterfeste/wasserundurchlässige Transportbehältnisse, ggf. Rückscheine und Formulare. Fester Ansprechpartner für Reklamationen (telefonisch und per E-Mail erreichbar).
Sendungslaufzeiten und Laufzeitnachweis
Einhaltung der Laufzeitvorgaben nach § 18 Abs. 1 PostG. Halbjährliche Vorlage eines Nachweises der Laufzeiten.
Rahmenvereinbarung und Mengen
Rahmenvereinbarung mit einem jährlichen Höchstumfang von 200 % der geschätzten Sendungsmengen. Die Wertung erfolgt auf Basis der Bruttopreise für eine feste Laufzeit von einem Jahr.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZulassung und Branchenzulassung Post
Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur für Postdienstleistungen (gem. § 4 PostG). Falls noch nicht eingetragen und Tätigkeit vor dem 18.07.2024 angezeigt: Antragstellung bis spätestens 20.07.2026 oder Vorlage einer vorläufigen Erlaubnis. Keine anhängigen Rücknahme-/Widerrufsverfahren nach § 4 Abs. 5 PostG; keine Feststellungen nach § 89 Abs. 1 PostG; keine Verstöße nach § 89 Abs. 2 und 3 PostG. Eintragung muss zum Leistungsbeginn und während der gesamten Vertragslaufzeit bestehen.
Registereintragung und berufliche Befähigung
Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle oder in einem vergleichbaren Register gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU. Nachweis rückstandsloser Beitragszahlung an Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, Krankenkassen und Berufsgenossenschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen. Nachweis einer (Berufs-)Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und Sachschäden 3.000.000 € je Versicherungsfall, Vermögensschäden 500.000 € je Versicherungsfall, Datenschutzverletzungen 250.000 € je Versicherungsfall. Alternativ verbindliche Verpflichtung zum Abschluss bei Zuschlag.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 durch akkreditiertes Zertifizierungsunternehmen, die sich auf die angebotenen Leistungen erstreckt – oder gleichwertige Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Fachliche Referenzen
Mindestens 2 Referenzen/Aufträge, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Vergleichbarkeit: Auftragsumfang mindestens 80 % der jährlichen Netto-Angebotssumme; Leistungen wurden zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits mindestens 12 Monate erbracht. Pflichtangaben: Auftraggeber mit Anschrift, Telefon, E-Mail, Ansprechpartner, Art der Leistung, Leistungszeitraum, Auftragssumme.
Ausschlussgründe
Keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB (keine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung von Geschäftsführung/Leitung wegen einschlägiger Delikte, keine rechtskräftige Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen, keine unbezahlten Steuern/Abgaben/Sozialversicherungsbeiträge). Keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Keine Eintragung im Wettbewerbsregister (Abfrage gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 WRegG). Möglichkeit der Selbstreinigung nach § 125 GWB (Schadensausgleich, Aufklärungskooperation, präventive Maßnahmen).
Tariftreue und Mindestentlohnung
Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG), des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und des Bundestariftreuegesetzes. Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns bzw. vorrangig geltender Tarifverträge. Vertragliche Verpflichtung von Nachunternehmern und Verleihern zur Einhaltung. Gewährung von Kontrollrechten (Einblick in Entgeltabrechnungen, Steuer- und Sozialversicherungsunterlagen, Sozialkassenbeiträge, Nachunternehmerverträge).
Personelle Anforderungen
Einsatz zuverlässigen und fachkundigen Personals mit ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen und Ortskenntnissen. Einheitliche Dienstkleidung und Namensschilder. Verpflichtung auf Postgeheimnis, Sozialgeheimnis und Datengeheimnis.
Nachunternehmer und Bietergemeinschaften
Mindestens 2 vergleichbare Aufträge über Postdienstleistungen
Auftraggeber (Anschrift), Telefon, E-Mail, Ansprechpartner, Art der Leistung, Leistungszeitraum, Auftragssumme. Bei Bietergemeinschaften können alle Mitglieder insgesamt die Anforderung erfüllen.