Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Staatlichen Kunstsammlungen Dresden beschaffen LED-Strahler, Fluter, Downlights und Zubehör des Herstellers ERCO für den Lipsiusbau (Georg-Treu-Platz 1, 01067 Dresden). Insgesamt werden rund 285 Leuchten und Zubehörteile geliefert. Angebote können ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform evergabe.de bis zum 22.09.2026 um 12:00 Uhr abgegeben werden. Die Lieferung soll bis zum 04.12.2026 erfolgen. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut VergabeunterlagenLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLiefergegenstand und Mengen
Geliefert werden insgesamt 285 Stück ERCO-Leuchten und Zubehörteile in folgenden Mengen:
Gemeinsame technische Anforderungen
Für alle Leuchten gelten folgende technische Mindestanforderungen:
Dimmverfahren je nach Position: CCR-Dimming, CCR/PWM-Dimming, Phasendimmbar + On-board-Dim oder Casambi Bluetooth.
Lieferort und Ausführung
Lieferort: Lipsiusbau, Georg-Treu-Platz 1, 01067 Dresden.
Lieferart: Bringschuld – Lieferung frei Verwendungsstelle am Sitz der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (Lipsiusbau).
Ausführungsfrist: Lieferung bis spätestens 04.12.2026.
Lieferumfang: ausschließlich Produkte des Herstellers ERCO. Andere Fabrikate oder Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZwingende Ausschlussgründe
Ein Angebot führt zum Ausschluss, wenn über das Vermögen des Bieters ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder ein entsprechender Antrag mangels Masse abgewiesen wurde.
Pflicht-Erklärungen
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung (Formular Eigenerklaerung.docx) vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften ist zusätzlich die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (L-234) beizufügen: Angabe des bevollmächtigten Vertreters, aller Mitglieder mit USt-ID, Gesamtschuldnerische Haftung.
Nachunternehmer
Nachunternehmer dürfen insgesamt maximal 50 % des Auftragswerts übernehmen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind Nachunternehmer-Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Wettbewerbsregister und weitere Anforderungen
Für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, wird eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (gemäß § 6 WRegG) durchgeführt.
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss; auf Verlangen sind Auskünfte zu wirtschaftlichen/rechtlichen Verbindungen zu geben.