Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Landratsamt Bautzen beschafft zwei vollständige virtuelle Schweißsimulationssysteme für das Berufliche Schulzentrum Radeberg (BSZ Radeberg, Robert-Blum-Weg 5, 01454 Radeberg). Pro System werden geliefert: Visualisierungs-, Tracking- und Interaktionseinheit, realistische Schweißbrenner bzw. Elektrodenhalter für E-Hand, MIG/MAG und WIG/TIG (DC/AC), haptische Werkstücke und Halterungen für mindestens vier Verbindungsgeometrien (Stumpf-, Kehl-/Eck-, Überlapp- und Rohrverbindungen), Simulations- und Auswertesoftware mit lokalen Lizenzen, Netzteile, Kabel, Adapter sowie Transport- und Aufbewahrungslösungen. Die Systeme müssen ohne realen Lichtbogen, Schutzgas, Zusatzwerkstoff und Schweißrauchabsaugung funktionieren, an 230 V / 50 Hz betreibbar und innerhalb des Standorts transportierbar sein. Eingeschlossen sind außerdem eine zentrale Lern-, Kurs- und Ergebnisverwaltung mit Browserzugriff, Lieferung, Aufbau, Einrichtung und Inbetriebnahme vor Ort (Raum D 028), eine Schulung der Lehrkräfte, Service/Support, Garantie sowie Dokumentation. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der niedrigste Preis (100 %). Angebote sind elektronisch über www.evergabe.de einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Wertungsrelevant ist die Summe aller ausgeschriebenen Grundpositionen ohne Umsatzsteuer. Das Angebot mit dem niedrigsten wertungsrelevanten Gesamtpreis erhält den Zuschlag. Qualität, Funktion, Sicherheit, Leistungsumfang, Lizenzumfang und Service werden durch verbindliche Mindestanforderungen abschließend vorgegeben.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVirtuelle Schweißsimulationssysteme (2 Stück)
Lieferung von zwei baugleichen, vollständigen virtuellen Schweißsimulationssystemen. Jedes System besteht aus:
Zwingende Kernfunktionen je System:
Zentrale Lern-, Kurs- und Ergebnisverwaltung
Systemübergreifende Verwaltung beider Simulatoren mit folgenden Anforderungen:
Lieferung, Aufbau, Einrichtung und Inbetriebnahme
Lieferung frei Verwendungsstelle (BSZ Radeberg, Raum D 028), einschließlich:
Schulung der Lehrkräfte und Ausbilder
Mindestens ein zusammenhängender Schulungstag (mindestens 6 Zeitstunden), vor Ort am BSZ Radeberg, für bis zu 8 Teilnehmende, in deutscher Sprache.
Inhalte:
Unterlagen: Schulungsunterlagen sowie Teilnahmebestätigung.
Service, Support, Garantie und Softwarepflege
Während und nach der Inbetriebnahme gelten folgende Leistungen:
Dokumentation und Übergabeunterlagen
Übergabe folgender Unterlagen je System:
Abnahme und Prüfumfang
Die Abnahme erfolgt anhand eines Protokolls (Anlage 2) mit folgenden Prüfpunkten:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFormale Vollständigkeit
Das Angebot muss vollständig gemäß der Angebotscheckliste eingereicht werden. Fehlende Angaben zu Modell- und Herstellerbezeichnungen können zum Ausschluss führen.
Technische Mindestanforderungen (Muss-Kriterien)
Alle 77 Muss-Kriterien der Anlage 1 (Kategorien A–H: Allgemeines/Systemumfang, Schweißverfahren/Werkzeuge, Visualisierung/Tracking, Didaktik/Lernmodi, Messung/Feedback, Benutzer-/IT-Funktionen, Datenschutz/IT-Sicherheit sowie Lieferung/Schulung/Service) sind zwingend zu erfüllen. Jede Anforderung muss mit 'Ja' sowie einer konkreten Fundstelle im Datenblatt, Handbuch oder einer Eigenerklärung bestätigt werden. Bei 'Nein' oder fehlender Fundstelle ist das Angebot technisch nicht wertbar.
CE-Konformität
Für alle Komponenten ist die Konformität mit einschlägigen EU-Rechtsakten durch eine CE-Konformitätserklärung nachzuweisen.
Funktionsnachweis
Die Vergabestelle kann einen kostenfreien Funktionsnachweis verlangen. Wird dieser als 'nicht erfüllt' bewertet, ist das Angebot technisch nicht wertbar.
Gesetzliche Verpflichtungen
Der Bieter muss erklären, dass Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß gezahlt wurden. Weitergehende Nachweise können auf Aufforderung verlangt werden.
Keine Nebenangebote oder technische Abweichungen
Nebenangebote und technische Abweichungen von den Mindestanforderungen sind nicht zugelassen.