Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung der Stadt Zwickau (vertreten durch die BFZ Service GmbH) über einen Mietservice für Schmutzfangmatten für das Jahr 2027.
Der Auftragnehmer liefert, tauscht und reinigt ca. 215 Schmutzfangmatten in 12 verschiedenen Größen an rund 55 städtischen Objekten (Kitas, Schulen, Verwaltungsgebäude, Feuerwehr, Kultureinrichtungen u.a.). Der Wechsel erfolgt turnusmäßig (7-, 14- oder 28-tägig) je nach Standort.
Angebotsfrist: 24.09.2026, 10:00 Uhr. Leistungszeitraum: 01.01.2027–31.12.2027, mit Option auf Verlängerung um ein Jahr.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt der Leistung
Mietservice für Schmutzfangmatten – also Vermietung, regelmäßiger Austausch und Reinigung der Matten. Der Auftragnehmer stellt die Matten bereit, liefert sie frei Haus an die jeweiligen Anlieferstellen der Objekte und nimmt die getauschten Matten zur Reinigung wieder mit.
Umfang und Matten
Ca. 215 Schmutzfangmatten (laut Leistungsverzeichnis 218 Stück) in 12 verschiedenen Größen (von 0,85 × 0,90 m bis 1,50 × 4,00 m).
Spezifikation:
Die jährliche Wechselhäufigkeit variiert je nach Größe und Objekt und liegt insgesamt bei ca. 4.677 Wechseln pro Jahr.
Belieferte Objekte und Turnus
Beliefert werden rund 55 Objekte der Stadt Zwickau, darunter:
Wechselturnus je nach Standort: 7-tägig, 14-tägig oder 28-tägig. Liefertage sind standortabhängig (Montag bis Freitag).
Saisonale Besonderheiten:
Logistik und Lieferung
Vertragslaufzeit und Option
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenGewerberechtliche Voraussetzungen
Der Bieter muss die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllen (Bestandteil des Angebotsschreibens).
Steuern und Sozialabgaben
Erklärung, dass die Zahlungspflichten gegenüber Steuerbehörden und Sozialversicherungen erfüllt sind.
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren keine Geldbuße von mehr als 2.500 € gemäß AEntG gegen den Bieter verhängt wurde.
Zuverlässigkeit (Gewerbezentralregister)
Bei Auftragssummen über 30.000 € wird vom Auftraggeber ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister angefordert (auf Verlangen nachzureichen).
Werkstätten für behinderte Menschen
Werkstätten für behinderte Menschen erhalten bei Wirtschaftlichkeitsgleichheit einen 15 %-Bonus im Wertungsverfahren – entsprechender Nachweis ist mit dem Angebot zu führen, falls einschlägig.