Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Leipzig sucht für die Teilmodernisierung eines Übernachtungshauses für wohnungslose Frauen an der Georg-Schumann-Straße 268 einen Fachplaner für Technische Gebäudeausrüstung (TGA). Das Gebäude (ehemaliges Hotel, Baujahr 1906) soll als Übernachtungshaus mit mindestens 46 Plätzen (optional 50) und baurechtlich auch als Unterkunft für Asylsuchende nutzbar sein.
Dieses Los 3 umfasst die Anlagengruppen 1 (Abwasser, Wasser, Gas), 2 (Wärmeversorgung) und 3 (Lufttechnik). Geplant sind die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9, zunächst beauftragt werden jedoch nur die Phasen 1 bis 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung). Der Planungsbeginn ist für November 2026 vorgesehen, Baubeginn Juli 2029, Nutzungsbeginn März 2031.
Baukostenlimit für KG 400 (brutto): 662.408,08 Euro, Honorarzone II. Angebote müssen elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden – bis spätestens 21. September 2026 um 12:00 Uhr.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis30%
Bewertung des Honorarangebotes anhand der Gesamtsumme des anzugebenden Honorars (Wertungspreis gemäß Preisblatt). Der niedrigste Wertungspreis erhält 30 Punkte, ab dem 2-fachen des Minimalpreises werden 0 Punkte vergeben, dazwischen lineare Interpolation.
- Qualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anhand persönlicher Referenzen20%
Fachliche Qualifikation und einschlägige Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters anhand persönlicher Referenzen zu Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppen 1-3 nach § 55 HOAI). Bewertet anhand Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Plausibilität. Wichtungsfaktor 4, Zielerreichungsgrade 0-5 Punkte.
- Arbeitsaufgabe50%
Erläuterungsbericht des Bieters zur konkreten Bearbeitung der Aufgabenstellungen im Projekt 'Teilmodernisierung Übernachtungshaus', max. 10 DIN-A4-Seiten zzgl. 5 Seiten Anlagen.
Preis: Lineare Interpolation P = 60 - (30 · [X/N]); P = zu ermittelnde Punktzahl, N = niedrigster Wertungspreis, X = zu bewertender Wertungspreis; Maximal 30 Punkte für Minimalpreis, 0 Punkte ab 2-fachem Minimalpreis
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAufgabe und Projektkontext
Gegenstand: Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 Nr. 15.1 für die Teilmodernisierung des Übernachtungshauses für wohnungslose Frauen an der Georg-Schumann-Straße 268 in 04159 Leipzig / Möckern.
Bauwerk: Bestandsgebäude, 1906 als Wohnhaus errichtet, 1992 zum Hotel umgebaut. Die Grundsubstanz gilt als solide; der Eingriff konzentriert sich auf den Innenbereich mit minimalen statischen Veränderungen.
Nutzung: Übernachtungshaus für volljährige wohnungslose Frauen mit Regelkapazität von mindestens 46 Personen (davon 6 kostenfreie Notschlafplätze, 3 rollstuhlgerecht), optional erweiterbar auf bis zu 50 Schlafplätze inkl. Kapazitätsreserve (z.B. Wintermonate). Öffnungszeiten: Mo–Fr 16:00–08:00 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen ganztags.
Doppelnutzung: Baurechtlich ist auch eine Nutzung als Unterkunft für Asylsuchende zu planen; eine zeitgleiche Nutzung beider Zwecke ist nicht vorgesehen.
Projektrahmen: Umsetzung des Fachplans 'Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig 2023–2026' und des strategischen Ziels 'Chancengerechtigkeit und Quartiersentwicklung' der Leipzig-Strategie 2035. Projektkürzel: UH_GSchumannStr268_TM.
Anlagengruppen und Honorarzone
Zu planende Anlagengruppen:
Honorarzone: II für alle drei Anlagengruppen.
Baukostenlimit KG 400 (brutto, gültig bis LP 3):
Leistungsphasen und Beauftragungsumfang
Beauftragung: Stufenweise; zunächst verbindlich beauftragt sind ausschließlich die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Auf die Übertragung weiterer Leistungsphasen besteht kein Rechtsanspruch.
Prozentuale Verteilung der Grundleistungen (LP 1–9, Summe 100 %):
| LP | Bezeichnung | AG 1 | AG 2 | AG 3 |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Grundlagenermittlung | 2 % | 2 % | 2 % |
| 2 | Vorplanung | 9 % | 9 % | 9 % |
| 3 | Entwurfsplanung | 17 % | 17 % | 17 % |
| 4 | Genehmigungsplanung | 2 % | 0 % | 0 % |
| 5 | Ausführungsplanung | 22 % | 22 % | 22 % |
| 6 | Vorbereitung der Vergabe | 7 % | 7 % | 7 % |
| 7 | Mitwirkung bei der Vergabe | 5 % | 5 % | 5 % |
| 8 | Objektüberwachung | 35 % | 33 % | 33 % |
| 9 | Objektbetreuung & Dokumentation | 1 % | 0,75 % | 0,75 % |
Wichtige LP-Termine (gültig für alle AG):
Projektmeilensteine: Planungsbeginn 11/2026, Fördermittelantrag bis 05/2027, Baubeschluss 02/2028, Baugenehmigung 02/2028, Baubeginn 07/2029, Bauende 02/2031, Nutzungsbeginn 03/2031.
Liefer- und Übergabeformate
LP 1–3: Ausfertigung in Papierform + digital (PDF, DWG, Excel); bei Fördermitteln zusätzlich relevante Formblätter.
LP 4 (Baugenehmigungsplanung): 5-fach Papier für AG + 3-fach für den TA-Fachplaner + digital.
LP 5 (Ausführungsplanung): Gesamtplanung + losweise Ausführungsplanung + fortgeschriebene Ausführungsplanung.
LP 6 (Vorbereitung der Vergabe): Ausschreibungsunterlage als Blankett + GAEB-D81/D82/D83 (D81: Langtexte mit KG nach DIN 276).
LP 7 (Mitwirkung bei der Vergabe): Preisspiegel GAEB-D84 + Auftrags-LV GAEB-D86.
LP 8 (Objektüberwachung): Systematische Dokumentationszusammenstellung + Abrechnungsspiegel.
Technische und bauliche Vorgaben
Kosten: Kosten (KG 200–600) nach DIN 276 bis in die 3. Ebene ausweisen. Verpflichtende Einhaltung des Gesamtbudgets von 5.946.100 € brutto (KG 200–700).
Energieleitlinie der Stadt Leipzig 2024: Verbindlich anzuwenden – insbesondere Low-Tech-Ansatz, 'Efficiency First', Umbau der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien, kein fossiler Energieträger ab 2023 außerhalb Fernwärme, PV-Nutzung der Dachflächen, Pflicht-Zählerkonzept, Betriebsbuch, Wirtschaftlichkeitsnachweis (Barwertmethode nach VDI 2067).
Barrierefreiheit: Gemäß § 50 SächsBO und DIN 18040; Fokus Erdgeschoss (barrierefreie Plätze, Gemeinschaftsbereiche) und OG 2 (Verwaltung); visuelles und taktiles Leitsystem.
Brandschutz: Koordinierung des anlagentechnischen Brandschutzes durch Objektplaner nach § 12 DVOSächsBO und vorhandenem Grobkonzept. Brandschutzkonzept wird durch den AG erstellt.
Bauphysik: GEG-konform; Wärmeschutznachweis durch AG; Schallschutznachweis (Luft- und Trittschall, DIN 18041) durch AN; erhöhter Schallschutz nach DIN 4109.
Materialausschlüsse: Tropenholz, FCKW/HFCKW-haltige, PCB-haltige, Asbest-haltige Baustoffe verboten. PVC für Fenster, Dach- und Bodenbeläge sowie Kabelummantlungen nur mit schriftlicher Einzelgenehmigung des AG.
Gutachten: Schadstoff-, Holzschutz-, Schallimmissions- und Radon-Gutachten werden durch den AG beauftragt; die Planer benennen die zu beauftragenden Stellen.
Frühzeitige Ämterabstimmung: Ab LP 2 verpflichtende Abstimmung mit Baufachamt AGM, Sozialamt, Gesundheitsamt, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen sowie Unfallkasse.
Dokumentationspflichten und Datenformate
Digitale Nutzungsdokumentation: Strukturierte Übergabe nach DIN 276 (KG 300/400 für Gebäude, KG 500 für Außenanlagen). Gliederung nach Anlage 10.01 (Pflichtenheft digitale Nutzungsdokumentation).
CAD-Daten: Übergabe gemäß CAD-Pflichtenheft 2024 (Anlage 8.00–8.15); Format DWG/DXF; bereitgestellte Vorlagedateien (Vorlagedatei_CADFlow.dwt für Gebäude, Vorlagedatei_AA.dwt für Außenanlagen) sind zu verwenden; CAFM-Blöcke mit definierten Layern und Attributen; Datenaustauschformular/Planlieferliste (Anlage 8.04) ist beizufügen.
Kosten- und Terminplanung: DIN 276-1:2008-12 für Kostenermittlungen; Schlitz- und Durchbruchspläne erstellen (4 Punkte); Baustelleneinrichtung in Leistungsverzeichnissen aufnehmen; Mengenermittlung LP 6 mit hohem Genauigkeitsgrad; verpreistes LV LP 7; Aufspüren spekulativer Angebotspreise in LP 7; Abrechnungspreisspiegel LP 8.
Dokumentation je LP (Auswahl): Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle, Wartungsbücher, Datenblätter, Herstellerbescheinigungen, Konformitäts- und Fachunternehmererklärungen, Revisionspläne, Schlussvermessung.
Protokolle: Spätestens 3 Arbeitstage nach Besprechungstermin zu übergeben.
Koordination und Schnittstellen
Schnittstellenmatrix (LP 2–6): Verteilung der Zuständigkeiten (Planung/Ausschreibung/Bauleitung) zwischen den beteiligten Planern – Architekt, HLS (hier: AG 1–3), ELT, Tragwerksplaner, MSR/GLT, Aufzug, Freianlagen sowie FUR-Planer und Brandschutzgutachter.
Beteiligte Gewerke (Auswahl): Rohbau KG 300 (Durchbrüche, Kernbohrungen), Decken/Wände KG 330+340, Türen und Fenster mit Elektroanschlüssen, Sonnenschutz, Schließanlage, Küche KG 470, Regen-/Schmutzwasserableitung, Wasserversorgung, Sanitärobjekte, Wärmeversorgung KG 420, Lüftung KG 430, Fundamenterder/Blitzschutz KG 440, Batterieanlage, Aufzugsanlagen KG 460, Feuerlöscher/Löschwasserleitung KG 470, Baustrom/Bauheizung KG 490, Beschilderung, Außenbeleuchtung KG 540, Außenhydranten KG 550.
Weitergabe von Leistungen: Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG zulässig. Projektleiter-Austausch ebenfalls nur mit Zustimmung des AG.
Gewährleistung und Mängelverfolgung
Gewährleistungsfrist: 5 Jahre ab Abnahme der Leistungen.
Objektbegehung zur Mängelfeststellung: Spätestens 2 Monate vor Ablauf der Gewährleistung.
Fachliche Bewertung und Überwachung der Mängelbeseitigung über die gesamte Gewährleistungsphase durch den Auftragnehmer.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung zur Berufsausübung
Berufsqualifikation: Eintragung in die Architektenliste oder die Liste bauvorlageberechtigter Ingenieure. Bei juristischen Personen: Benennung eines verantwortlichen Berufsangehörigen (Eigenerklärung + Nachweis je Person).
Weitere Nachweise:
Ausschlussgründe
Keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (u.a. Straftaten nach §§ 129, 129a, 261, 263, 264, 299, 299a, 299b, 108e, 333, 334 StGB; § 89c StGB; §§ 232 ff. StGB; Verstöße gegen Steuern/Sozialversicherung gemäß § 123 Abs. 4 GWB) und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen ist Selbstreinigung nach § 125 Abs. 1 GWB möglich. Einverständniserklärung zur Einholung von Registerauszügen (Gewerbezentralregister, Wettbewerbsregister, ggf. weitere nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 22 LkSg, § 21 SchwarzArbG) ist erforderlich.
Mindestentgelt-Verstoß: Keine Geldbuße von wenigstens 2.500 € nach §§ 19, 21 MiLoG; bei künftigem Eintritt ist der AG unverzüglich zu informieren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestumsatz: Durchschnittlicher Nettoumsatz mit Planungsleistungen nach HOAI ≥ 300.000 € pro Jahr (Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2023–2025). Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze aller Mitglieder addiert; bei finanzieller Eignungsleihe ist eine gesamtschuldnerische Haftung mit dem Eignungsleihgeber erforderlich.
Berufshaftpflichtversicherung: Bei EU-zugelassenem Versicherer – Mindestdeckungssummen 2.000.000 € für Personenschäden und 2.000.000 € für Sach-/Vermögensschäden, je Schadensfall 2-fach maximiert. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit bestehen. Nachweis durch Police oder Versicherungsbestätigung (nicht älter als 12 Monate).
Weitere Pflichten: Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG); Belehrung über Befangenheit im Vergabeprozess; Erklärung zu technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 DSGVO.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Referenzen
Mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Fachplanungsleistungen TGA gemäß § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 Nr. 15.1 (Formblatt B.7 Teil IV.D).
Pflicht-Anforderungen je Referenz:
Mindestbaukosten (netto, KG 400): AG 1 ≥ 130.000 €; AG 2 ≥ 130.000 €; AG 3 ≥ 15.000 €. Eine einzelne Referenz kann für mehrere oder alle Anlagengruppen verwendet werden, sofern die jeweiligen Mindestkostenschwellen separat nachgewiesen werden.
Je Referenz anzugeben: Referenznehmer (Firma, Adresse, verantwortliche Person); Referenzauftraggeber; Projekt- und Leistungsbeschreibung; Leistungsumfang; Leistungszeitraum; Auftragswert (brutto); bei Betroffenheit: Art der Einrichtung, Anzahl Betten/Plätze, Wohn-/Aufenthaltsfläche in m². AG behält sich Referenzbestätigungen vor.
Sonstige Anforderungen und Verpflichtungen
Bietergemeinschaften: Zulässig; Eignung wird kumuliert betrachtet. Mitglieder und Leistungsteile je Mitglied sind zu benennen.
Eignungsleihe: Möglich für wirtschaftliche/finanzielle und technische Leistungsfähigkeit; bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Leistungsteil selbst erbracht werden.
Unterauftragnehmer: Benennung über B.7; bloße Lieferanten gelten nicht als Unterauftragnehmer. Eigenerklärungen grundsätzlich erst auf gesonderte Anforderung des AG, außer bei Eignungsleihe.
Projektleiter-Benennung: Name, Telefon, Fax, E-Mail des Projektleiters sind zu nennen.
Bankdaten: BIC/IBAN für den Zahlungsverkehr sind anzugeben.
Übergabe Übersicht der beteiligten Mitarbeiter: Vor Vertragsabschluss zu übergeben (Anlage 7/7a/7b).
Zusätzliche Erklärungen: Beachtung der EU-Embargo-Verordnung VO 2022/833 (Anlage D.6); Eigenerklärungen nach Landesrecht (Anlagen D.3 und D.4); ILO-Kernarbeitsnormen (D.4); Datenschutz/Geheimhaltung (Anlage B.3).
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI
Bestandsmaßnahme (Sanierung/Modernisierung/Umbau/Umnutzung) + Wohn-, Betreuungs- oder Unterbringungseinrichtung für vulnerable Personengruppen (z.B. Frauenhaus, Unterkunft für Wohnungslose, Übergangsunterkunft für Geflüchtete, betreutes Wohnen für Suchtkranke, Kinder- und Jugendheim). Nachweis über Formblatt B.7 Teil IV.D.