Rahmenvereinbarung Elektroarbeiten – Kleinaufträge / Reparaturarbeiten an Schulen
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für Elektroarbeiten (Kleinaufträge und Reparaturarbeiten) an Schulen der Stadt Frankfurt am Main.
Das Amt für Bau und Immobilien sucht Elektrobetriebe, die über die Vertragslaufzeit immer wieder kleinere Aufträge und Reparaturen an den Schulgebäuden übernehmen.
Wichtige Eckpunkte:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis (Wertungssumme)100%
Zuschlag erfolgt nach Preis. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt (nachgerechnete Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen).
Die Wertungssumme wird aus den nachgerechneten Angebotssummen ermittelt, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Für Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenInhalt der Rahmenvereinbarung
Die Stadt Frankfurt am Main (Amt für Bau und Immobilien) schließt eine Rahmenvereinbarung über Elektroarbeiten für Kleinaufträge und Reparaturarbeiten an allen Schulen der Stadt Frankfurt am Main.
Art der Leistung – Technischer Umfang
Die ausgeschriebenen Elektroarbeiten umfassen schwerpunktmäßig:
Abarbeitung über Einzelaufträge
Die Leistung wird nicht als ein großer Auftrag, sondern über Einzelaufträge abgerufen. Die Einzelaufträge werden je nach Bedarf durch die Schulhausverwaltungen, Objektverantwortliche (OV) oder das Technische Objektmanagement (TOM) erteilt.
Kleinstaufträge
Für sehr kleine Aufträge greift eine vereinfachte Regelung:
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nach tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten ohne Wegezeiten vergütet. Für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit fallen zusätzliche Zuschläge an.
Pflicht zu Nebenarbeiten anderer Gewerke
Auf Verlangen des Auftraggebers muss der Auftragnehmer auch Arbeiten anderer Gewerke von geringem Umfang ausführen, sofern er dazu fachlich in der Lage und befugt ist.
Sorgfaltspflicht Brand-/Rauchmelder
Bei Arbeiten in Bereichen mit Brand- oder Rauchmeldern muss der Auftragnehmer mindestens 48 Stunden vor Ausführung gefahrgeneigter Arbeiten eine Vorankündigung abgeben, damit Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlalarmen abgestimmt werden können.
Durchführungszeitraum
Der technische Durchführungszeitraum der Rahmenvereinbarung läuft vom 01.01.2026 bis 31.12.2028. Im vertraglichen Sinne beginnt die Vertragslaufzeit am 01.02.2027 und endet am 31.01.2029, mit der Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr (Kündigung spätestens 6 Monate vor Ablauf).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenRegistereintragung und Handwerkszulassung
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Eintragung im Handelsregister oder, soweit einschlägig, in der Handwerksrolle (mit Betriebsnummer, zuständige Kammer und Ort). Ist eine Eintragung nicht erforderlich, ist dies zu erklären.
Fachliche Eignung – Vergleichbare Leistungen
Der Bieter muss nachweisen, dass er in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen (Elektroarbeiten/Reparaturarbeiten) erbracht hat. Dazu dient die Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124).
Persönliche Zuverlässigkeit / Keine Ausschlussgründe
Der Bieter muss erklären, dass keine Ausschlussgründe vorliegen:
Steuern, Abgaben und Sozialversicherung
Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben. Dazu sind Angaben zum zuständigen Finanzamt und zur USt-IdNr. zu machen. Auf Verlangen sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen bzw. eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen.
Tariftreue und Mindestlohn (HVTG)
Der Bieter muss mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung nach § 4 HVTG abgeben, mit der er die Einhaltung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) und der Mindestlohnvorschriften nach MiLoG zusichert.
Berufsgenossenschaft und Personal
Der Bieter muss eine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft nachweisen (oder erklären, dass keine Verpflichtung besteht) und auf Verlangen eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung mit Lohnsummen vorlegen. Ebenfalls ist die Verfügbarkeit der erforderlichen Arbeitskräfte zu erklären; im Fall der engeren Wahl sind durchschnittliche Arbeitskräftezahlen der letzten 3 Jahre, gegliedert nach Lohngruppen, nachzuweisen.
Nachweise in der engeren Wahl
Wird der Bieter für die engere Wahl in Betracht gezogen, können folgende Nachweise zusätzlich verlangt werden:
Angebotsbezogene Pflichten
Referenzbescheinigung nach VHB-Formblatt 444 über vergleichbare Elektroarbeiten/Reparaturarbeiten (z.B. Installation, Instandhaltung)
Formblatt 444; nur auf gesonderte Anforderung in der engeren Wahl vorzulegen
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
Erfüllungsort
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