Technik für Besucherleitsystem 2026
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenRahmenvereinbarung über die Lieferung und Installation von Terminals und Anzeigemonitoren für Bürger- und Besucherleitsysteme sowie über Support, Wartung und Instandsetzung.
Die Geräte müssen zu TEVIS und VOIS|TEVIS kompatibel sein. Angebote sind bis zum 02.11.2026 um 10:00 Uhr elektronisch über das Bieter-Cockpit der eHAD-Vergabeplattform einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Wertungspreis50%
Der Wertungspreis wird aus den Preiseintragungen im Preisblatt ermittelt. Das Angebot mit dem geringsten Wertungspreis für die ausgeschriebene Leistung erhält 40 Preis-Wertungspunkte; für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl nach der Formel (niedrigster Wertungspreis x 50 / Wertungspreis des Bieters) berechnet, kaufmännisch auf drei Nachkommastellen gerundet.
- Bieterkonzept50%
Bewertung des auftragsbezogenen Lösungskonzepts anhand von Support-Organisation, Prozess der Störungsmeldung und -abwicklung (Call-Annahme, -Bearbeitung, -Eskalation, -Problemlösung, Ticketsystem, RMA-Prozess, Einbindung Hersteller sowie ekom21 und Endkunden), Maßnahmen zur Einhaltung der Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, Gerätepool/Gerätevorhaltung, Qualifikation und Anzahl des eingesetzten Personals sowie Nachhaltigkeit/Umweltfreundlichkeit. Bewertung auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten mit Umrechnungsfaktor 10; die Leistungsbewertung erfolgt insgesamt, Unterpunkte sind keine gesondert gewichteten Unterkriterien. Die Konzeptdarstellung soll höchstens 10 DIN A4-Seiten umfassen.
Leistungs-Preis-Bewertung mit insgesamt maximal 100 Wertungspunkten: Wertungspunktzahl Bieter = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis Bieter) x 50 (Preiskriterium) sowie Bewertung des Bieterkonzepts mit Umrechnungsfaktor 10 und maximal 50 Punkten. Das Angebot mit der höchsten Wertungspunktzahl ist für den Zuschlag vorgesehen; Punktwert 0 beim Bieterkonzept führt zum Ausschluss.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenTerminale für Bürger- und Besucherleitsysteme
Bereitstellung modular konfigurierbarer Multi-Touch-Terminals mit Full-HD-Display in den Größen 15, 21,5, 22, 27 und 32 Zoll sowie als Wand-, Stand-, Pult- oder Tischvariante. Die Geräte sind auf Anforderung für den jeweiligen Einsatzzweck betriebsbereit vorzukonfigurieren und müssen zu TEVIS und VOIS|TEVIS sowie, soweit erforderlich, zu weiteren VOIS-Fachanwendungen passen.
Alle Komponenten müssen Linuxfähig und mit passenden Linux-Treibern sein. Der Einbauslot für einen Mini-PC, Raspberry Pi oder Einplatinen-PC sowie eine Einbindung über einen von ekom21 gestellten Raspberry Pi oder eine alternative Einplatinenlösung müssen berücksichtigt werden.
Je nach Konfiguration sind unter anderem Tastatur mit Trackball, Videokamera, Lautsprecher, Mikrofon, höhenverstellbarer Standfuß, ADA-konforme Tastatur mit Kopfhöreranschluss, Authentifizierung per RFID oder PIN, Bezahlfunktion, Wartemarkendrucker, 1D- und 2D-QR-Codescanner sowie elektronische Signatur vorgesehen.
Anzeigemonitore für Aufrufanlagen
Bereitstellung von Anzeigemonitoren im Hoch- oder Querformat für die Wandmontage. Vorgesehen sind Größen von 43 bis mindestens 55 Zoll sowie ausdrücklich Varianten mit mindestens 42 Zoll und 55 Zoll. Die Monitore müssen industrietauglich, energieeffizient und für einen 24/7-Dauerbetrieb geeignet sein.
Die Ausführung umfasst HDMI- oder DisplayPort-Anschlüsse, einen Einbauplatz für Mini-PC, Raspberry Pi oder Einplatinen-PC, eine Linuxfähige Steuerung, von innen entspiegeltes Sicherheitsglas sowie ein robustes Gehäuse mit Manipulationsschutz und ohne außenliegende Kabel oder Bedienelemente.
Lieferung und Installation
Bestellte Hardware ist betriebsbereit an die vom Bezugsberechtigten bestimmte Verwendungsstelle zu liefern. Die Lieferzeit beträgt maximal zwölf Wochen nach Bestellung beziehungsweise Beauftragung. Transportkosten einschließlich einer möglichen Rücklieferung sind einzurechnen; die Anlieferung erfolgt bis zur Bordsteinkante während der angegebenen Geschäftszeiten.
Die Verpackungsmaterialien sind ohne weitere Aufbereitung aufseiten des Bezugsberechtigten zu entsorgen, spätestens am Tag des Aufbaus. Eine kostenlose Avisierung am Vortag oder eine Terminabsprache ist sicherzustellen. Vor-Ort-Arbeiten, Teillieferungen und Teilleistungen dürfen nur nach Abstimmung mit dem Bezugsberechtigten erfolgen.
Support, Wartung und Instandsetzung
Bereitstellung eines Ticketsystems für den First-Level-Support und die Störungsannahme mit deutscher Kommunikation. Das Ticketsystem ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbar; die Reaktion auf eine Bedarf- oder Störungsmeldung erfolgt innerhalb von maximal zwei Tagen.
Bei defekter Hardware sind Ersatzgeräte des Herstellers bereitzustellen und bei Bedarf zu konfigurieren. Full-Service-Wartung ist auf Kundenanfrage anzubieten. Vorgesehen sind Wartungslaufzeiten von 48 oder 60 Monaten sowie optional eine Garantieverlängerung und ein Vor-Ort-Service mit denselben Laufzeiten. Der optionale Vor-Ort-Service umfasst Anfahrt, Mitnahme von Ersatzteilen, Störungsbeseitigung, Inbetriebnahme, Serviceprotokoll und Abfahrt; die Reaktion vor Ort erfolgt innerhalb von 48 Stunden. Die Wiederherstellungszeit beträgt drei Tage.
Verfügbarkeit, Kompatibilität und ergänzende Produkte
Ersatzteile für das System müssen mindestens 48 Monate nach dem Kauf verfügbar sein; für Terminals ist eine Verfügbarkeit von mindestens fünf Jahren gefordert. Langlebige elektronische Komponenten müssen mindestens 48 Monate Laufzeit aufweisen. Produkt, Komponenten und Vorgabekonfiguration sind laufend auf veröffentlichte Schwachstellen zu prüfen, identifizierte Schwachstellen sind zeitnah zu kommunizieren und zu beheben.
Ergänzende oder erweiterende Produkte und Zubehörte können angeboten werden, sofern sie dem Gesamtcharakter der beschriebenen Produkte entsprechen. Die Geräte sollen außerdem gute Brandschutzeigenschaften, einen manipulationsgeschützten Aufbau, einen modularen Aufbau, geringen Wartungsaufwand, einfachen Zugang zu Verbrauchsmaterial und Betriebsmitteln, WLAN- oder LAN-Funktionalität sowie ein Gehäuse aus Metall und/oder Aluminium aufweisen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung, Zulassung und Unternehmensdarstellung
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist zu erklären. Erforderlich ist eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder, sofern keine Eintragung vorliegt, ein sonstiger Nachweis der erlaubten Berufsausübung.
Zusätzlich ist das Unternehmen auf höchstens 1,5 DIN-A4-Seiten darzustellen. Gefordert sind unter anderem Gründungsjahr, Unternehmensgeschichte, Dauer der Tätigkeit am Markt, Sitz und weitere Standorte, Organisationsstruktur, Geschäftsbereiche, Tätigkeitsfelder, Leistungsportfolio, Marktpositionierung und Bezug zum Ausschreibungsgegenstand.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für die letzten drei Geschäftsjahre, für die jeweils ein Jahresabschluss vorliegt, sind der Gesamtumsatz und der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags anzugeben. Werden die Umsatzangaben nicht oder nur teilweise erbracht, können andere Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgelegt werden. Ein konkreter Mindestumsatz ist nicht angegeben.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Für die letzten drei Geschäftsjahre sind die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl insgesamt, umgerechnet auf Vollzeitkräfte, sowie die jährliche Zahl der Fachkräfte anzugeben. Die im Bieterkonzept geforderte Unterstützungsorganisation, Qualifikation und Personalausstattung für die Störungsabwicklung sind darzustellen.
Mindestens drei geeignete Referenzleistungen aus den letzten höchstens drei Jahren sind nachzuweisen. Zusätzlich sind Angaben zu Datenschutz und IT-Sicherheit sowie zur Nachhaltigkeit abzugeben.
Versicherung
Es ist eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den in der Bekanntmachung festgelegten Mindeststandards nachzuweisen oder deren Abschluss nach Zuschlag zuzusagen. Eine bestehende Versicherung muss ungekündigt und während der gesamten Auftragsausführung aufrechterhalten werden. Die Versicherungspolice und eine Bestätigung des Versicherers sind auf Anforderung innerhalb von sieben Werktagen vorzulegen; bei noch fehlendem Versicherungsschutz ist die Zusage des Versicherers innerhalb von sieben Werktagen nach Mitteilung der Zuschlagsabsicht vorzulegen. Konkrete Deckungssummen sind im Unterlagenbestand nicht angegeben.
Bieterkonzept
Das auftragsbezogene Lösungskonzept muss vollständig, schlüssig, verständlich, fachlich zutreffend sowie konkret und praxisnah sein und darf 10 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Grafiken, Tabellen, Titelseite und Inhaltsverzeichnis zählen nicht mit.
Darzustellen sind die Support-Organisation, der Ablauf der Störungsmeldung und -abwicklung einschließlich Call-Annahme, Bearbeitung, Eskalation, Problemlösung, Ticketsystem, RMA-Prozess, Einbindung des Verfahrensherstellers, Ersatzteilanforderung sowie Einbindung von ekom21 und Endkunden. Außerdem sind Maßnahmen zur Einhaltung der Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, die Gerätevorhaltung, Qualifikation und Anzahl des eingesetzten Personals sowie Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit zu erläutern.
Datenschutz und IT-Sicherheit
Die Erklärung zu Datenschutz und IT-Sicherheit muss die Rolle des Bieters, die Verarbeitung personenbezogener Daten, Datenschutz- und IT-Sicherheitsbeauftragte sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen behandeln. Vorhandene Nachweise zu Datenschutz, Datenschutz durch Technikgestaltung, technischen und organisatorischen Maßnahmen und Penetrationstests sind beizufügen.
Die eingesetzten Beschäftigten sind auf Datenschutz zu verpflichtigen und regelmäßig zu unterweisen. Ein dokumentiertes Datenschutzkonzept und genehmigte Verhaltensregeln sollen vorliegen. Das Produkt muss logische Datentrennung, ein Berechtigungskonzept, starke Passwörter, Verschlüsselung bei Anmeldung, Datenübertragung und Datenspeicherung sowie vollständige Protokollierung unterstützen. Der Zeitraum für Prüfung, Kommunikation und Behebung von Schwachstellen ist in Wochen anzugeben.
Ausschlussgründe und besondere Anforderungen
Für das Unternehmen, jedes Bietergemeinschaftsmitglied und jeden eingesetzten Unterauftragnehmer sind die Erklärungen zu Ausschlussgründen, besonderen Auftragsbedingungen und Abschlusserklärungen abzugeben. Es dürfen keine zurechenbaren rechtskräftigen Verurteilungen oder Geldbußen nach den genannten Straftaten innerhalb der letzten fünf Jahre sowie keine Ausschlussgründe nach dem genannten Verfahrensrecht innerhalb der letzten drei Jahre seit Angebotsabgabe vorliegen. Auch schwere Verfehlungen, die Nichtzahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung innerhalb der letzten fünf Jahre sowie ein maßgeblicher Verstoß gegen das Mindestlohnrecht mit einer Geldbuße von mindestens 2.500 Euro innerhalb der letzten drei Jahre sind zu berücksichtigen.
Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ist mit dem Angebot abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern oder Verleihunternehmern sind deren Erklärungen nach Auftragserteilung, spätestens vor Leistungsbeginn, sicherzustellen und vorzulegen. Auf Anforderung ist die Einhaltung nachzuweisen.
Eignungsleihe, Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer
Bei Eignungsleihe ist mit dem Verfügbarkeitsnachweis darzulegen, dass die benötigten Mittel und Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Dritte muss die übernommenen Eignungsmerkmale nachweisen; für die Auftragsausführung wird gemeinsam mit dem Bieter oder der Bietergemeinschaft gehaftet.
Bei einer Bietergemeinschaft sind alle Mitglieder, der bevollmächtigte Vertreter, die Leistungsanteile und die gesamtschuldnerische Haftung anzugeben. Das Formular ist von jedem Mitglied zu unterschreiben und zu stempeln. Vorgesehene Unterauftragnehmer sind mit ihren Leistungsteilen, Kontaktdaten und bereitgestellten Ressourcen zu benennen.
Weitere Erklärungen
Die Erklärung nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 muss vollständig und wahrheitsgemäß abgegeben werden. Sie bestätigt, dass weder der Bieter noch beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, auf deren Eignung zurückgegriffen wird und die mehr als 10 Prozent des Auftragswerts entfallen, zum ausgeschlossenen Personenkreis gehören und solche Unternehmen auch während der Vertragslaufzeit nicht eingesetzt werden.
Die Erklärung über die Nachhaltigkeit umfasst Maßnahmen zur Energie- oder Wassereinsparung, Abfallvermeidung, Luftreinhaltung und CO₂-Reduktion, Umweltstandards, verantwortungsbewusste Rohstoffbeschaffung, Zertifizierungen, Arbeitsstandards in der Lieferkette, Arbeitsschutzmanagement sowie vorhandene Verhaltenskodizes. Die Angaben werden nicht bewertet.
Mindestens drei geeignete, unabhängige Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die im Wesentlichen mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Die Vergleichbarkeit ist hinsichtlich Art und Umfang der Leistung, technischem und organisatorischem Umfeld, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, vergleichbarem Auftraggeber sowie technischem und organisatorischem Schwierigkeitsgrad darzulegen. Projekte müssen ordnungsgemäß, planmäßig und innerhalb der vereinbarten Laufzeit abgeschlossen sein; erhebliche Mängel oder eine nicht vertragsgemäße Ausführung schließen die Eignung aus. Der Auftraggeber kann die Angaben beim konkret zu benennenden Referenzgeber überprüfen.
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