VE 04 Baustellenüberwachung
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenVergabe einer mobilen Videoüberwachung für die Baustelle der Maßnahme 10G11 in der Kienbergstraße 57/59, 12685 Berlin.
Leistungsbestandteile sind ein Bewachungskonzept, vier mobile Kameratürme, Echtzeitüberwachung und Alarmbearbeitung über eine deutsche Alarmzentrale sowie bei Bedarf eine Intervention vor Ort. Ebenfalls gefordert sind unter anderem Datenschutz- und Compliance-Konzept, Versicherungen, Stromkabel, Hinweisschilder, Umsetzungen sowie Abbau und Abtransport.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Angebotspreis als einziges Zuschlagskriterium. Wirt-211 EU Nr. 9 kreuzt nur Preis an, Weitere Zuschlagskriterien sind nicht angekreuzt. Die Bekanntmachung nennt unter 5.1.10 ausschliesslich Art Preis, Bezeichnung Preis.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBewachungskonzept
Für die lückenlose Perimeter- und Objektüberwachung ist ein Bewachungskonzept nach den beigefügten Plänen zu erstellen. Die vier vorgesehenen mobilen Kameratürme sind mit Standorten und Blickrichtungen maßstabsgetreu einzutragen; Abdeckung und Systemeffizienz sind anhand der tatsächlichen Detektionsreichweiten nachzuweisen. Fehlende Angaben zu den geforderten LV-Positionen können zum Ausschluss führen.
Mobile Kameratürme und technische Ausstattung
Je Kameraturm sind drei 360° drehbare Kameras mit jeweils mindestens 5 Megapixel, permanenter Überwachung ohne Schwenkunterbrechung und einem permanenten Überwachungsbereich von 170° vorzusehen. Erforderlich sind drei Infrarotscheinwerfer ohne sichtbares Licht, eine Detektionsreichweite von mindestens 80 m für Personen bei Tag und Nacht sowie eine Videobildanalyse-Software mit Rohdatenanalyse, mindestens 1920 × 1080 Pixel sowie musterbasierter Objekterkennung, -klassifizierung und -verfolgung.
Während der Alarmzeiten ist mit mindestens 5 Megapixel aufzuzeichnen und Videomaterial auf Anforderung bereitzustellen. Die Ausstattung muss Stromausfall, Datenverlust, Systemausfall sowie Kameramanipulation oder -ausfall erkennen. Je Turm ist ein IP-67- oder NEMA-4X-geprüfter Lautsprecher mit mindestens 120 dB Schalldruck und Class-D-Verstärker zur Täteransprache, ein Teleskopmast bis etwa 6 m sowie eine international verständliche, auffällige Videoüberwachungsbeschriftung gefordert. Die Grundvorthaltedauer beträgt vier Wochen; bei Stromausfall muss der Notlauf einschließlich Beleuchtung mindestens 24 Stunden funktionieren.
Alarmzentrale, Alarmbearbeitung und Intervention
Eine rund um die Uhr besetzte deutsche Alarmzentrale muss das Livebild per Mobilfunk oder WLAN übertragen und in Echtzeit auswerten. Die Alarmbearbeitung ist innerhalb von 30 bis 120 Sekunden sicherzustellen. Die Täteransprache erfolgt über Lautsprecher; bei Nichtverlassen des überwachten Bereichs ist eine Intervention zu organisieren. Alarme sind zu protokollieren und per E-Mail an die im Alarmplan genannten Ansprechpartner zu versenden.
Ein lokaler Wachdienst kann zur Intervention und Unterstützung vor Ort bereitgestellt werden. Bei Bedarf ist eine Intervention durch Polizei oder Wachdienst zu organisieren. Die Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber soll innerhalb von 5 bis 15 Minuten und das Eintreffen des Wachdienstes innerhalb von 20 bis 45 Minuten erfolgen.
Datenschutz und Compliance
Die Videoüberwachung ist so umzusetzen, dass die Anforderungen von BDSG und DSGVO eingehalten und öffentliche Bereiche ausgenommen werden können. Erhobene Daten, insbesondere Videoaufzeichnungen, sind auf unternehmensinternen Servern in Deutschland zu speichern und zu löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden, spätestens nach Ende der Baumaßnahme. Das technisch- und organisatorische Konzept 'Datenschutz & Compliance' nach LV Position 2.1 ist mit dem Angebot einzureichen.
Versicherung und Betriebssicherheit
Für Kameratürme und System- beziehungsweise Überwachungstechnik ist eine Sachversicherung, zusätzlich eine separate Betriebshaftpflichtversicherung nach aktuellen BDSW-Standards abzuschließen. Der Schutz muss Diebstahl, Einbruch, Vandalismus, Elementarschäden sowie Bedien- und Bedienungsfehler einschließen. Die Deckungssumme muss mindestens dem Neuwert beziehungsweise vollständigen Wiederbeschaffungswert der installierten Technik entsprechen. Der Nachweis ist vor Beginn, spätestens vor Aufstellung der Kameratürme, zu erbringen.
Stromversorgung, Beschilderung und Baustellenbetrieb
80 Meter Stromkabel sind bereitzustellen, zu installieren und später zu deinstallieren und abzutransportieren. Zehn DSGVO-konforme Videoüberwachungsbanner sind zu liefern und anzubringen. Die Kameratürme sind entsprechend dem Baufortschritt umzusetzen; drei Zwischenabbrüche sowie der Endabbau einschließlich Abtransport sind zu erbringen. Verbrauchtes Gerät ist vor Baubeginn beim Auftraggeber anzumelden. Kosten für Stellgenehmigungen, Nutzungsentgelte und vergleichbare Gebühren sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Technische Störungen sind innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen.
Leistungsmengen
Das Leistungsverzeichnis umfasst 13 Positionen: ein Bewachungskonzept, ein Plansatz mit drei Plänen in A0, Aufbau von vier Kameratürmen, neun Umsetzvorgänge, 717 Kameraturm-Wochen Vorhaltung, eine Versicherungspauschale, 717 Kameraturm-Wochen lokaler Wachdienst, 50 Interventionen vor Ort, 80 Meter Stromkabel, zehn Banner, drei Zwischenabbrüche, ein Endabbau einschließlich Abtransport sowie zehn Stunden Technikereinsatz.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAusschlussgründe und Unternehmensangaben
Mit Wirt-124 EU oder einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung sind Ausschlussgründe und Unternehmensangaben zu erklären. Es dürfen unter anderem kein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, kein Antrag mangels Masse abgelehnt sowie keine Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit vorliegen. Steuer, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge müssen ordnungsgemäß gezahlt werden. Ein bestätigter Insolvenzplan ist auf Verlangen vorzulegen. Angaben zur Gesellschafterstruktur, zum Wettbewerbsregister und gegebenenfalls zur Bietergemeinschaft sind zu machen.
Befähigung und Bewachungserlaubnis
Das Unternehmen muss die gesetzlichen Voraussetzungen für die angebotene Leistung erfüllen. Die Anlage EE verlangt eine Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle oder eine Anmeldung beim Gewerbeamt mit der dort ausdrücklich genannten Tätigkeit 'Winterdienst'. Zusätzlich ist die Erlaubnis als geprüftes Bewachungsunternehmen nach § 34a GewO nachzuweisen. Entsprechende Register- und Erlaubnisnachweise sind auf gesondertes Verlangen einzureichen.
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Die Jahresumsätze für 2023, 2024 und 2025 sind sowohl insgesamt als auch für den Tätigkeitsbereich Videoüberwachung anzugeben. Die Angaben erfolgen in Brutto-Euro. Ein Mindestumsatz oder ein Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich ist nicht beziffert.
Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung
Die Versicherung muss von einem Versicherer mit Zulassung in einem EU-Mitgliedstaat oder EWR-Vertragsstaat stammen und über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt bestehen. Erforderliche Mindestdeckungen sind 1.500.000 Euro für Personenschäden, 1.000.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden, 250.000 Euro für Tätigkeitsschäden und 250.000 Euro für Schlüsselschäden. Bei Unterdeckung kann eine Erklärung des Versicherers über die Erhöhung oder Sicherstellung der Deckung verlangt werden.
Technische Leistungsfähigkeit
Das Unternehmen muss mit der Eigenerklärung bestätigen, dass die für die Ausführung notwendigen Geräte und die verfügbare Technik vorhanden sind. Die Datenhaltung ist auf firmeninternen Servern in Deutschland sicherzustellen. Die erforderliche Bewachungszulassung und die geeignete Sach- und Betriebshaftpflichtversicherung sind nachzuweisen.
Referenzen
Drei geeignete, vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Kalenderjahren sind nachzuweisen. Der Schwerpunkt liegt auf mobiler Videoüberwachung von Baustellen oder vergleichbaren Objekten mit mobiler Kameraturmaufstellung, Echtzeitüberwachung, Alarmbearbeitung und Organisation einer Intervention durch einen externen Dritten. Mindestens eine Referenz muss eine zusammenhängende Betriebsdauer von mindestens sechs Monaten belegen.
Eigenausführung, Unteraufträge und Eignungsleihe
Erklärungen sind abzugeben, ob sämtliche Leistungen im eigenen Betrieb ausgeführt werden. Alternativ dürfen nur die nicht im Verzeichnis Wirt-235 aufgeführten Leistungen im eigenen Betrieb ausgeführt werden. Unterauftragnehmer und Eignungsleiher sind in Wirt-235 zu benennen; bei Eignungsleihe oder Unterauftrag kann Wirt-236 verlangt werden. Der Eignungsleiher haftet im Umfang der beanspruchten Eignungsleihe gemeinsam mit dem Auftragnehmer.
Unternehmensgröße und Frauenförderung
Unternehmen mit mehr als zehn Arbeitnehmerinnen oder Beschäftigten müssen mit Wirt-2141 die Beschäftigtenzahl und durchgeführte Maßnahmen zur Frauenförderung sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie erklären. Eingesetzte Nachunternehmer sind entsprechend zu verpflichten. Bei Beteiligung an einer Bietergemeinschaft ist Wirt-238 beizufügen und ein bevollmächtigter Vertreter zu bestimmen.
Zulässigkeit bei restriktiven Maßnahmen
Mit Wirt-124.1 ist die Einhaltung der restriktiven Maßnahmen gegenüber Russland zu erklären. Die Vorgaben sind auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten, Eignungsleiher und die gesamte beteiligte Lieferkette zu prüfen.
Drei geeignete, vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Kalenderjahren zu mobiler Videoüberwachung von Baustellen oder vergleichbaren Objekten, einschließlich Aufstellung mobiler Kameratürme, Echtzeitüberwachung, Alarmbearbeitung und Organisation einer Intervention durch einen externen Dritten.
Mindestens eine Referenz muss eine zusammenhängende Betriebsdauer von mindestens sechs Monaten nachweisen. Bei mehreren Niederlassungen sind die Referenzen der ausführenden Niederlassung zuzuordnen. Je Referenz sind Auftraggeber mit Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Leistungsart einschließlich m², Auftragssumme, Ausführungszeitraum, vertragliche Bindung und Eigenanteil anzugeben.
Wettbewerb & Angebotsprognose
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