Verkehrssicherung B448 Bauwerksprüfung
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie öffentliche Ausschreibung umfasst die Verkehrssicherung für Messungen an einer Fußgängerbrücke auf der B 448 in Obertshausen.
Für die Dauer der Arbeiten wird eine Fahrspur der vierbahnigen Bundesstraße gesperrt, während der öffentliche Verkehr und alle Fahrbeziehungen aufrechterhalten bleiben. Das Leistungsverzeichnis umfasst 35 Tage Verkehrssicherung, tägliche Kontrollen, eine transportable Schutzeinrichtung, einen temporären Anpralldämpfer und vorübergehende Markierungsarbeiten.
Das Angebot ist bis zum 10.11.2026 um 09:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform Land Hessen mit der Software AI Bietercockpit einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Zuschlagskriterium Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme berücksichtigt die nachgerechnete Angebotssumme, preislich günstigere Grund- oder Wahlpositionen, gegebenenfalls monetarisierte Zuschlagskriterien sowie einen unbedingten Nachlass. Angebote von Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 vom Hundert; bei gleicher Wirtschaftlichkeit wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVerkehrsführung und Arbeitsstellensicherung
Verkehrsrechtliche Sicherung der Messungen an der Fußgängerbrücke im Bereich B 448, Obertshausen. Eine Fahrspur der vierbahnigen Bundesstraße wird für die Messungen vollgesperrt; der öffentliche Verkehr und alle Fahrbeziehungen sind aufrechtzuerhalten. Die Maßnahme wird als Arbeitsstelle kürzerer Dauer ausgeführt und nach dem Verkehrszeichenplan des Auftraggebers nach Regelplan DI/3r umgesetzt.
Leistungen umfassen das Einholen der verkehrsrechtlichen Anordnung und die Erstellung der zugehörigen Unterlagen, erforderliche Ortsbesichtigungen, den Aufbau und Betrieb der Verkehrssicherung, vorhandene Beschilderung während der Maßnahme außer Kraft zu setzen, die Kontrolle und Wartung, Instandsetzung, Umlegung sowie den geordneten Rückbau. Aufbau und vollständige Verkehrsführung sind vor Arbeitsbeginn im Fahrbahnbereich abzunehmen; der Rückbau ist ebenfalls abzunehmen und zu protokollieren. Änderungen des angeordnetten Verkehrszeichenplans bedürfen der Zustimmung des Fachdezernats Verkehr oder einer neuen verkehrsrechtlichen Anordnung.
Vorübergehende Markierung und Beleuchtung
Je 30 m² Markierungsfläche trocknen und schonend mit Saugkehrwagen reinigen, Kehrgut aufnehmen und nach Wahl des Auftragnehmers verwerten. Anschließend 200 m vorübergehende Längsmarkierung Typ II als durchgehende Fahrbahnbegrenzung einschließlich Sperrflächenumrandung herstellen; Vormarkierung, Wartung und Instandsetzung sind enthalten.
Die Markierung hat eine Strichbreite von 0,15 m, entspricht Verkehrsklasse P 7 und wird auf grobstrukturierter Asphaltdeckschicht aus Folie, Gewebe- oder Kunststoffträger ausgeführt. Vorübergehende Markierungen sind nach Räumung rückstandsfrei zu entfernen. Bei Arbeiten während der Dunkelheit sind blendfreie Beleuchtung und Adaptionsstrecken nach DIN 5044 Teil 1 vorzusehen.
Kontrolle und Dokumentation
Die Verkehrssicherung wird 35 Tage zweimal täglich kontrolliert, insgesamt rechnerisch 70 Kontrollen. Jede Kontrolle ist unmittelbar nach ihrer Durchführung mit einem elektronischen Erfassungsgerät nach den Unterlagen des Auftraggebers zu dokumentieren. Arbeits- und Hilfsmittel für die Kontrollen sind bereitzustellen und dem Auftraggeber jederzeit zugänglich zu machen.
Die Kontrolle und Wartung erfolgt nach ZTV-SA 97. An arbeitsfreien Tagen ist mindestens einmal täglich zu kontrollieren, nach Unwetter oder Sturm zusätzlich unverzüglich. Widersprüchliche oder ausgefallene Beschilderung, Markierung, Beleuchtung, Absperrung und Schutzsysteme sind unverzüglich instand zu setzen oder zu ersetzen. Kontrollzeitpunkte und besondere Vorkommnisse sind aufzuzeichnen; Tagesberichte enthalten mindestens Beginn und Ende, Straßenkilometrierung sowie die Tagesleistung mit maßgeblichem Regelplan.
Abfallentsorgung, soweit Abfälle anfallen
Abfälle und Ausbaustoffe sind getrennt zu gewinnen, getrennt zu halten und ordnungsgemäß zu entsorgen. Gefährliche Abfälle dürfen ausschließlich von Entsorgungsfachbetrieben angeliefert werden; die dafür erforderlichen betrieblichen und transportbezogenen Nachweise sind vorzulegen. Der Entsorgungsweg ist vor einem beabsichtigten Wechsel von Entsorgungsbetrieb oder Entsorgungsweg anzuzeigen und die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
Teer- und pechhaltiger Straßenaufbruch ist getrennt zu behandeln, mit maximalen Kantenlängen von 50 cm anzuliefern und thermisch zu behandeln. Die Anmeldung von Ausbau und Einbau gefährlicher Abfälle sowie die erforderlichen Anzeigen und Nachweise für das elektronische Abfallnachweisverfahren sind zu führen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenVerantwortlicher für die Verkehrssicherung
Das Unternehmen muss über einen Verantwortlichen für die Verkehrssicherung an Arbeitsstellen mit Qualifikationsnachweis nach MVAS 99 verfügen. Dieser muss jederzeit Zugang zur Arbeitsstelle haben und über ausreichende Entscheidungsvollmacht zur Umsetzung der verkehrsbehördlichen Anordnungen verfügen.
Präqualifikation und Eigenerklärung
Präqualifizierte Unternehmen erbringen ihren Eignungsnachweis durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. Nicht präqualifizierte Unternehmen legen die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung vor; alternativ ist nach den Teilnahmebedingungen eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung zugelassen. Auftragsspezifische zusätzliche Nachweise können verlangt werden.
Wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit
Für nicht präqualifizierte Unternehmen sind in der Eigenerklärung unter anderem Zuverlässigkeit, ordnungsgemäße Erfüllung von Steuer-, Abgaben- und Sozialversicherungspflichten, Insolvenz- und Liquidationsverhältnisse, Registereintragungen, Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft, Jahresumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags anzugeben. Konkrete Mindestumsatzwerte sind nicht festgelegt. Außerdem sind vergleichbare Referenzen und die Verfügbarkeit der erforderlichen Arbeitskräfte zu erklären.
Eignungsleihe und Nachunternehmer
Werden technische, berufliche, wirtschaftliche oder finanzielle Kapazitäten anderer Unternehmen genutzt, ist dies mit den vorgesehenen Formblättern anzuzeigen. Bei Einsatz von Nachunternehmern können deren Eignung und gegebenenfalls Präqualifikation auf gesondertes Verlangen nachgewiesen werden müssen. Bei engerer Wahl können auch Eigenerklärungen und weitere Bescheinigungen bestätigt werden müssen.
Betriebliche Anforderungen
Das Unternehmen muss die mit der Abfallentsorgung zusammenhängenden Anforderungen erfüllen, insbesondere die Eignung der eingesetzten Entsorgungsbetriebe und Entsorgungsfachbetriebe, geeignete Einrichtungen, Personal sowie die erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Für gefährliche Abfälle sind gegebenenfalls Transportgenehmigungen vorzulegen. Der Auftragnehmer muss außerdem ausreichend gegen Unfallschäden und Haftpflicht abgesichert sein.
Eigenerklärung zur Eignung: geeignete Referenzen über vergleichbare Bauleistungen; auf gesondertes Verlangen sind Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis vorzulegen.
Vergleichbare Ausführung von Bauleistungen; anzugeben sind Bezeichnung der Leistung, Auftraggeber, Ausführungszeitraum und Auftragswert. Bei engerer Wahl Bescheinigung über ordnungsgemäße Ausführung und Ergebnis.
Wettbewerb & Angebotsprognose
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