Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenKurzbeschreibung
Der Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Neudorf (Sachsen), schreibt die Instandhaltung des forstlichen Wege- und Gassensystems nach Holzernte und Holzabfuhr öffentlich aus.
Es handelt sich um eine Bauleistung nach VOB/A (Abschnitt 1) ohne losweise Vergabe. Die Maßnahme umfasst Wegeinstandsetzungsarbeiten einschließlich ggf. erforderlicher Kleininstandsetzungen. Der Auftragnehmer stellt Arbeitsmittel, Geräte und Material selbst. Die Leistungen werden über Einzelaufträge (Regelfrist: 2 Kalendertage nach Aufforderung) durch die Revierleitung abgerufen. Bei Schadereignissen oder Gefahr in Verzug ist unverzüglich zu arbeiten. Die abnahmereife Fertigstellung ist bis zum 30.06.2027 zu erbringen.
Angebotsfrist: 27.09.2026, 24:00 Uhr
Eröffnungstermin: 28.09.2026, 08:00 Uhr
Bindefrist: bis 09.10.2026
Nebenangebote sind nicht zugelassen. Präqualifizierte Unternehmen können den Eignungsnachweis über das Präqualifikationsverzeichnis führen, ansonsten ist die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) mit dem Angebot einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt und Umfang der Leistung
Durchführung und Organisation
Mengengerüst (aus Rahmenvereinbarung)
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche und persönliche Eignung
Wirtschaftliche und finanzielle Eignung
Nachunternehmer und Bietergemeinschaften
Zuverlässigkeit und gesetzestreues Verhalten
Präqualifikation
Vergleichbare Bauleistungen – Referenzen aus den letzten 3 Jahren (bei VOB/A Abschnitt 1) bzw. 5 Jahren (bei Abschnitt 2 oder 3)
Mit Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Beschreibung des mit eigenem Personal erbrachten Leistungsumfangs einschl. Mengen, Zahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, besondere technische/gerätespezifische Anforderungen, Art der Baumaßnahme (Neubau/Umbau/Denkmal), vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer/ARGE/Nachunternehmer), ggf. koordinierte Gewerke, Bestätigung des Auftraggebers über vertragsgemäße Ausführung