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Ausschreibungen Asbest- & Schadstoffsanierung

Einsammlung, Transport, Sortierung, Zwischenlagerung und Entsorgung/Verwertung von Schadstoffen sowie die Erfassung und Bereitstellung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (Kleingeräte) aus privaten

Rhein-Hunsrück Entsorgung AöR | Vergabekammer Rheinland-PfalzRheinland-Pfalz - Kirchberg (Hunsrück), Rheinland-PfalzVeröffentlicht:
Angebotsfrist: noch 19 Tage

Zusammenfassung

Automatisch erstellt aus den Vergabeunterlagen

Die Rhein-Hunsrück Entsorgung (RHE) schreibt die Einsammlung, den Transport, die Sortierung, die Zwischenlagerung und die Entsorgung/Verwertung von Problemabfällen (Schadstoffen) sowie die Erfassung und Bereitstellung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (Gruppen 3 und 5, Kleingeräte) aus privaten Haushalten und Kleingewerbe im Rhein-Hunsrück-Kreis für den Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2028 (mit Verlängerungsoption) aus.

Das Sammelgebiet umfasst rund 106.000 Einwohner in 174 Ortsgemeinden und Ortsteilen. Es gibt drei Sammel-Rhythmen: jährliche Samstags-Touren in 154 Orten, monatliche Freitags-Touren in 14 Orten sowie quartalsweise Freitags-Touren in 6 Orten. Hinzu kommt eine auf Abruf erfolgende Abholung von Problemabfällen an der Kreismülldeponie Kirchberg.

Der Auftrag umfasst auch die Sammlung verschiedener Batterien, Altmedikamente, Leuchtmittel und Kleingeräte – diese sind getrennt zu erfassen und über zugelassene Entsorgungsanlagen zu verwerten oder zu beseitigen.

Angebote müssen elektronisch über das Vergabeportal des Landes Rheinland-Pfalz (https://rlp.vergabekommunal.de) abgegeben werden, Angebotsfrist ist der 14.08.2026 um 10:00 Uhr.

Ausschreibung ansehen

Zeitplan & Fristen

Aus den Vergabeunterlagen extrahiert
Noch 19 Tage bis zur Angebotsfrist — 14. August 2026
HEUTE
Termin / FristJUL2026 OKT JAN2027 APR JUL OKT JAN2028 APR JUL OKT JAN2029
Veröffentlichung3. Juli 2026
Bieterfragen-Frist3. Juli – 8. Aug. 2026
Letzte Aktualisierung Unterlagen11. Aug. 2026
Angebotsfrist14. Aug. 2026
Benennung Rückführungssystem Altbatterienca. 3. Dez. 2026
Bindefrist14. Aug. – 23. Okt. 2026
Zuschlagca. 24. Okt. 2026
Vertragsbeginn1. Jan. 2027
Vertragslaufzeit1. Jan. 2027 – 31. Dez. 2028
Anmeldung gewerblicher Sonderabfälleca. 1. Jan. – 6. Jan. 2027
Übermittlung Entsorgungsbestätigungca. 1. Jan. – 14. Jan. 2027
Rechnungsstellungca. 1. Jan. 2027 – 10. Jan. 2031bis 2031
Nachfrist Pflichtverletzungca. 1. Jan. – 6. Jan. 2027
Tour M1 (monatlich)8. Jan. 2027
Tour M2 (monatlich)8. Jan. 2027
Tour M3 (monatlich)15. Jan. 2027
Tour M4 (monatlich)15. Jan. 2027
Tour M5 (monatlich)22. Jan. 2027
Tour M6 (quartalsweise)26. März 2027
Tour M7 (quartalsweise)26. März 2027
Frist Verlängerungsvereinbarung1. Jan. – 30. Juni 2028
Preisgleitprüfung1. Jan. 2028
Verlängerung 1ca. 1. Jan. 2029 – 31. Dez. 2030bis 2030
vor Angebotsabgabenach Angebotsabgabegeschätzt

Zuschlagskriterien

Gewichtung laut Vergabeunterlagen
Niedrigster Preis1 Kriterium
Preis 100%Qualität 0%
  • Wirtschaftlichkeit / Gesamtpreis100%

    Das wirtschaftlich günstigste Angebot ist dasjenige mit dem niedrigsten Gesamtpreis. Der Gesamtpreis ergibt sich aus der Summe der Positionen 1-4 des Preisblatts (Anlage 2). Position 3 wird anhand der Mengen je Abfallart (Anlage 5) bewertet, Position 2 geht von 4 Abholungen pro Jahr aus.

Der Gesamtpreis ergibt sich aus der Summe der Positionen 1-4 der Anlage 2 Preisblatt. Position 3 wird auf Basis der in Anlage 5 angegebenen Mengen je Abfallart bewertet (Preis je Abfallart x Menge je Abfallart gemäß Anlage 3). Position 2 basiert auf 4 Abholungen pro Jahr.

KI-Hinweis: Vollständig: Es handelt sich um eine reine Preisvergabe (niedrigster Gesamtpreis = Zuschlag).

Leistungsumfang

Aus den Vergabeunterlagen

Sammlungsgebiete und Rhythmen

Das Sammelgebiet umfasst den gesamten Rhein-Hunsrück-Kreis mit rund 106.000 Einwohnern in 174 Ortsgemeinden und Ortsteilen. Die Leistung wird in drei Rhythmen erbracht:

Jährliche Standplatzsammlung in 154 Ortsgemeinden an Samstagen (je Standort 30 Minuten, 15 Minuten Rüst-/Fahrzeit zwischen den Standplätzen) – Tourenplan siehe Anlage 6.Monatliche Standplatzsammlung in 14 Ortsgemeinden an Freitagen im Zeitfenster 12:30–16:30 Uhr (je Standort 30 Minuten, 15 Minuten Rüst-/Fahrzeit zwischen den Standplätzen).Quartalsweise Standplatzsammlung in 6 Ortsgemeinden an Freitagen (gleiches Zeitfenster wie monatliche Touren).

Darüber hinaus ist eine auf Abruf erfolgende Abholung von der Annahmestelle der Kreismülldeponie Kirchberg (ca. 5 Abholungen/Jahr) Teil des Auftrags.

Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer übernimmt für alle Sammeltouren folgende übergreifende Pflichten:

Einsammlung, Erfassung, Sortierung, Fraktionierung, Verpackung und Zwischenlagerung der Abfälle gemäß den einschlägigen Vorschriften (KrWG, ElektroG, Batterie-/Altbatterien-Verordnung, ADR, TRGS 520, LAbfWG).Bereitstellung und Betrieb eines TRGS 520-konformen Sonderabfallzwischenlagers in Rheinland-Pfalz.Transport zu zugelassenen Entsorgungsanlagen in Abstimmung mit der SAM (Sonderabfall-Management Rheinland-Pfalz).Vollständige Dokumentation und Nachweisführung: elektronische Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine, Wiegescheine, Tagesberichte, Anmeldeformulare für Gewerbe (Anlage 11), Übernahmebescheinigung (Anlage 13).Bereitstellung geeigneter Sammelfahrzeuge nach Stand der Technik; bei Ausfall unverzügliche Stellung von Ersatzfahrzeugen.Qualifiziertes und geschultes Personal; mindestens ein Besatzungsmitglied je Fahrzeug muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.Beratung der Bürgerinnen und Bürger während der Standzeiten und telefonische Erreichbarkeit zu Geschäftszeiten.Fotodokumentation illegaler Ablagerungen an den Standplätzen (Digitalkamera in jedem Sammelfahrzeug; Fotos bis spätestens am auf die Sammlung folgenden Werktag per E-Mail an RHE).Beseitigung von Mängeln innerhalb von maximal 2 Werktagen nach Anzeige durch RHE.Hinweisschild/-tafel (mind. 60 x 50 cm) an jedem eingesetzten Fahrzeug mit der Aufschrift „RHE – Problemmüllsammlung und Annahmestelle für Elektro- und Elektronik-Kleingeräte" und RHE-Logo.

Schadstoffsammlung (Problemabfälle)

Die Aufnahme folgender Abfälle erfolgt jeweils im Rahmen der drei Sammel-Rhythmen sowie an der Annahmestelle der Kreismülldeponie Kirchberg:

Schadstoffhaltige Abfälle aus privaten Haushalten (haushaltsübliche Mengen, max. 10 kg je Stoffart, ausgenommen Bleiakkus max. 1 Stück).Haushaltsübliche Kleinmengen aus Gewerbebetrieben (max. 50 kg je Stoffart je Anlieferung; bei Bleiakkus und Leuchtstoffröhren nach Stückzahl).Altmedikamente (auch aus Apotheken, ohne Mengenbegrenzung).Altbatterien (für Kleingewerbe bis 30 kg/Jahr gemäß Batterieverordnung).Leuchtmittel, PU-Schaumdosen und restentleerte Verpackungen (Rückführung in die Systeme des Dualen Systems u. ä.).Feuerlöschpulverreste und Feuerlöscher.Weitere Abfallarten gemäß Anlage zum Preisblatt (u.a. Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Pestizide, PCB-haltige Kondensatoren, Altöle, Lösemittel, Altfarben/-lacke, Dispersionsfarben, Laborchemikalien, Speiseöle, infektiöse Abfälle).

Verpackung, Beförderung und Entsorgung/Verwertung erfolgen in zugelassenen Anlagen; die Preisgestaltung je Abfallart umfasst Verpackung, Beförderung und Endentsorgung.

Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

Parallel zu den Schadstoff-Touren werden an den Standplätzen Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppen 3 und 5 gemäß ElektroG (Kleingeräte) angenommen:

Getrennte Erfassung von batteriebetriebenen Altgeräten, Trockenbatterien und Lithium-Ionen-Batterien gemäß ADR (Beförderungsvorschriften P909/P908).Übergabe der Geräte der Gruppe 5 an die RHE an der vereinbarten Übergabestelle (Wertstoffhof / Umladestation Kirchberg).Zuführung der Geräte der Gruppe 3 an das Rücknahmesystem Lightcycle gemäß § 16 Abs. 5 ElektroG.

Die Elektroaltgeräte werden – soweit möglich – direkt im Anschluss an die Sammlung einer geordneten Verwertung zugeführt.

Dokumentations- und Nachweispflichten je Sammeltour

Je Tour sind vom Auftragnehmer Protokolle und Dokumentationen zu führen:

Tägliches Sammelprotokoll mit Datum, Ort, Namen des Fach- und Begleitpersonals, Personenzahl je Ort, Art und Menge (kg/Stück) der gesammelten Schadstoffe, Art und Menge restentleerter Verpackungen, Störfällen (ggf. mit Bilddokumentation); bei gewerblichen Kleinmengen: separate Auflistung der Sonderabfallarten und Anlieferer.Dokumentation der Abholung Kreismülldeponie (Datum, Abholort, Personal, Art und Menge der abgeholten Problemabfälle, Störfälle, Name/Unterschrift Deponiepersonal).Dokumentation Elektrogerätesammlung je Standort (Datum, Personal, Ort, Menge je Gerätegruppe als Tagessammelergebnis, Personenzahl, Störfälle).Reklamationsdokumentation (Eingang und Bearbeitung), mitzuteilen spätestens am auf den Sammeltermin folgenden Werktag.

Preisliche Einheitsleistungen (Übersicht)

Die Preise sind im Preisblatt (Anlage 2) für folgende Positionen anzugeben:

Position 1: Einheitspreis je Ort und Termin für die Standplatzsammlungen (jährlich, monatlich, quartalsweise).Position 2: Einheitspreis je Abholung an der Annahmestelle Kreismülldeponie Kirchberg.Position 3: Preis pro Einheit (kg oder Stück) je Sonderabfallart für Verpackung, Beförderung und Entsorgung/Verwertung – jeweils auch Angabe, ob Sammelentsorgung möglich.Position 4: Einheitspreis je Ort und Termin für die gemeinsame Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppen 3 und 5.

Alle Einheitspreise decken sämtliche Fahrt- und Rüstzeiten, Personalkosten, Stoff-/Materialkosten, Vorhaltungen, Mieten, Nebenkosten, Verpackungskosten (Fässer, ASP 800 etc.), Verfüll- und Polsterstoffe, Kosten der Nachweisverfahren (Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, SAM-Gebühren) und sämtliche Beförderungsvorgänge ab.

Die Abrechnung erfolgt monatlich; Rechnungen sind in zweifacher prüffähiger Ausfertigung mit Wiegescheinen sowie als Excel-Datei mit den monatlich entsorgten Mengen zu übermitteln.

Eignungskriterien

Geforderte Nachweise laut Vergabeunterlagen

Zuverlässigkeit und rechtliche Voraussetzungen

Die Bieter müssen nachweisen, dass:

sie ihrer Steuer- und Sozialabgabenpflicht ordnungsgemäß nachgekommen sind,die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung erfüllen,sie nicht von einem Ausschluss nach Beschluss der Bundesregierung (Bund, Rheinland-Pfalz oder anderes Land) betroffen sind,über ihr Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt wurde,sie sich nicht in Liquidation befinden,sie sich keiner schweren Verfehlung schuldig gemacht haben, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellt,das Angebot ohne wettbewerbsbeschränkende Absprachen zustande gekommen ist,sie in das Register für unzuverlässige Unternehmen (BAFA) eingewilligt werden (Mitteilung längstens 6 Monate).

Für Unterauftragnehmer sind dieselben Eignungsnachweise wie für den Hauptbieter zu erbringen; eine Zustimmung des Auftraggebers ist vor Beauftragung einzuholen.

Fachliche und technische Eignung

Von den Bietern wird weiter erwartet:

Fachkundiges Personal: geschult nach TRGS 520; mindestens ein Besatzungsmitglied je Fahrzeug beherrscht die deutsche Sprache in Wort und Schrift.Sammelfahrzeuge nach Stand der Technik: Einhaltung aller arbeitsschutz-, straßenverkehrs- und versicherungsrechtlichen Vorschriften; bei Ausfall unverzügliche Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen.TRGS 520-konformes Sonderabfallzwischenlager in Rheinland-Pfalz.Ausreichende Transport- und Annahmekapazitäten pro Tour; die Bieter müssen sich die nötige Ortskenntnis im Sammelgebiet selbst verschaffen.Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen: Personenschäden mind. 2,5 Mio. €, Sachschäden mind. 1 Mio. €, Vermögensschäden mind. 250.000 € je Schadensfall.Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften: ElektroG, Batterieverordnung, KrWG, LAbfWG, ADR, TRGS 520, SAM-Andienungspflichten.Eichfähige Waage für die Abrechnung der entsorgten Mengen.Beratung der Bürgerinnen und Bürger während der Standzeiten und telefonische Erreichbarkeit zu Geschäftszeiten.

Angebots- und Verfahrensvorgaben

Angebote und sämtliche Korrespondenz sind in deutscher Sprache einzureichen.Die Gliederung der Bieterangaben gemäß Kapitel 6.1–6.3 ist verbindlich.Es sind keine Nebenangebote oder Änderungsvorschläge zugelassen; Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haften gesamtschuldnerisch; ein bevollmächtigter Vertreter ist zu benennen.Die Bieter tragen die Verantwortung für alle öffentlich-rechtlich erforderlichen Genehmigungen selbst.

Vertragszeitraum und Verlängerung

Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2028 (Grundlaufzeit 24 Monate). Eine einmalige Vertragsverlängerung um weitere 2 Jahre bis längstens 31.12.2030 ist im beiderseitigen Einvernehmen möglich; die Einigung über die Verlängerung muss spätestens bis 30.06.2028 (6 Monate vor Vertragsende) zustande kommen. Für die Bindefrist des Angebots gilt der 23.10.2026.

KI-Hinweis: Alle Eignungskriterien wurden per KI aus den Vergabeunterlagen extrahiert. Mit TendiGo prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.

Wettbewerb & Angebotsprognose

Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben
4–10Angebote erwartet
Median vergleichbarer Vergaben: rund 6 Angebote
Mittlere Konkurrenz
Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 30%4–10 · 40%11+ · 31%
Checkliste zur AngebotsabgabeKonkrete Schritte laut Vergabeunterlagen0 von 25 erledigt
Angebotsformulare und Preisblätter
Bieter-Eigenerklärungen und Formulare
Fachliche Eignungsnachweise
Auftragsbezogene Pflichten und Dokumente nach Zuschlag
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Auf einen Blick

Auftraggeber
Rhein-Hunsrück Entsorgung AöR | Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Anschrift
55481 Kirchberg
Ort
55491 Rheinland-Pfalz - Kirchberg (Hunsrück)
Kategorie
Asbest- & Schadstoffsanierung
Veröffentlicht
Angebotsfrist
Auftraggeber-Website
www.rh-entsorgung.de

Erfüllungsort

Ort der Leistung
55491 Rheinland-Pfalz - Kirchberg (Hunsrück)
Rheinland-Pfalz

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