Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung der Stadt Wetter (Ruhr) für umfangreiche Schadstoffsanierungsarbeiten am Geschwister-Scholl-Gymnasium. Das 1974 errichtete Schulgebäude (ca. 17.000 m² BGF) enthält zahlreiche schadstoffhaltige Baustoffe (Asbest, KMF, PCB, PAK, HBCD), die im Vorfeld der eigentlichen Sanierung fachgerecht entfernt und entsorgt werden müssen.
Die Arbeiten sind in zwei Bauabschnitte (jeweils ca. 12 Wochen reine Sanierungszeit) mit einer Stillstandszeit von ca. 1,5 Jahren dazwischen aufgeteilt. Die Schüler sind währenddessen in Containern auf dem Sportgelände untergebracht.
Bieter müssen u.a. eine Zulassung als Fachbetrieb für Asbestsanierung, qualifiziertes Personal (Sachkunde TRGS 519), ausreichend Schleusen- und Unterdruckgeräte sowie vergleichbare Referenzprojekte nachweisen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Zuschlagskriterium ist allein der Preis. Bewertet wird der Brutto-Gesamtangebotspreis (inkl. MwSt.).
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Gewertet wird der vom Bieter angegebene Gesamtangebotspreis (Brutto-Gesamtangebotspreis inkl. MwSt.). Die Wertungssummen werden aus den nachgerechneten Angebotssummen ermittelt, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenÜbergeordnete Leistungsbeschreibung
Ausgeschrieben ist die Schadstoffsanierung des Geschwister-Scholl-Gymnasiums, Hoffmann-von-Fallersleben-Straße 28 in 58300 Wetter (Ruhr). Das Schulgebäude (BGF ca. 17.000 m², BRI ca. 80.000 m³) wird in zwei Bauabschnitten saniert; zwischen den Bauabschnitten liegt eine Stillstandszeit von ca. 1,5 Jahren. Beide Bauabschnitte umfassen jeweils ca. 12 Wochen reine Sanierungszeit.
Leistungsbereiche je Bauabschnitt:
Zu sanierende Schadstoffe:
Arbeitsschutz & Sanierungsverfahren
Alle Arbeiten sind nach den einschlägigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe und DGUV-Vorschriften auszuführen:
Entsorgung & Nachweisführung
Die Entsorgung gefährlicher Abfälle erfolgt unter Einhaltung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der Nachweisverordnung (NachwV). Folgende Abfallmengen und -schlüssel sind im LV vorgesehen (Gesamt beide Bauabschnitte):
Nachweise: Einzelentsorgungsnachweise (Asbest, KMF, PAK) bzw. Sammelentsorgungsnachweise (PCB, HBCD, Bauschutt), Lieferscheine, Wiegescheine, Begleitscheine, wöchentliche Bautagesberichte, monatliche Übergabe aller elektronischen Dokumente an den AG über das System "Zedal".
Erfolgskontrollen: Visuelle Endabnahme (2-stufig), PCB-Wischproben, Raumluftmessungen gemäß VDI 3492, Sanierungsziel PCB Raumluft < 80 ng/m³, Oberflächenstaub < 20 µg/m².
Bauabschnitt 1 (BA 1) – Leistungsumfang
Bauabschnitt 2 (BA 2) – Leistungsumfang
Baustellenorganisation & Pflichten des Auftragnehmers
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung & Zulassung
Personelle Eignung
Technische & geräteseitige Eignung
Finanzielle & rechtliche Eignung
Referenzen (Fachliche Eignung)
Ausschlussgründe
Zwingende Ausschlussgründe (§ 123 GWB / § 6e EU VOB/A):
Fakultative Ausschlussgründe (§ 124 GWB):
Selbstreinigung nach § 125 GWB ist möglich; bei Steuern/Sozialversicherung sind Nachweise beizufügen.
Referenzvorhaben mit vergleichbarem Auftragsgegenstand (Schadstoffsanierung Asbest, PAK, KMF, PCB, SM)
Mind. 2 der 3 Referenzen müssen bei laufendem Betrieb umgesetzt worden sein. Referenznachweise mit Ansprechpartner, Art und Umfang der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Leistungsumfang mit Mengen, durchschnittlicher Arbeitnehmerzahl, besonderen technischen Anforderungen, Bestätigung des Auftraggebers.