Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Medizinische Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe (MZG Westfalen) und die Karl-Hansen-Klinik GmbH beschaffen gemeinsam im Wege einer Rahmenvereinbarung einen Managed Print Service: mietweise Bereitstellung, Lieferung, Installation, Roll-out, Wartung, Verbrauchsmaterial, Support und Entsorgung von rund 216 Druckern und Multifunktionsgeräten (A4/A3, SW/Farbe) sowie 76 Chipkartenlesern an 10 Standorten. Vertragslaufzeit: 48 Monate. Verfahren: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Zunächst ist ein Teilnahmeantrag bis 26.06.2026, 12:00 Uhr elektronisch einzureichen. Danach folgen indikative und verbindliche Angebote.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGeräte und Mengen
Insgesamt rund 216 Geräte an 10 Standorten in Bad Lippspringe und Horn-Bad Meinberg:
Die Geräte sind Neugeräte, müssen den Blauen Engel (RAL-UZ 205) und ENERGY STAR erfüllen, eine deutsche Menüführung und Treiber mitbringen und zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung noch mindestens 6 Monate am Markt verfügbar sein.
Hardware-Anforderungen
Authentifizierung, Sicherheit und Nachhaltigkeit
Software, Flottenmanagement und Monitoring
Service, Support und Service-Level
Migration, Roll-out und Lieferung
Schulungen und Unterlagen
Preisbestandteile (Preisblatt Anlage B.2)
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Zuverlässigkeit / Ausschlussgründe
Es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen. Per Eigenerklärung (Anlage A.5 und A.6) nachzuweisen, jeweils von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Mögliche Bewerberstrukturen
Auswahlverfahren
Lieferung von Druckern und Multifunktionsgeräten + Herbeiführung/Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft inkl. Serviceleistungen + Inbetriebnahme + Roll-out + Integration in vorhandene Prozesse (alles kumulativ pro Referenz)
Referenzauftraggeber mit Ansprechpartner (E-Mail oder Telefon); maßgeblich ist der Nettowert des vergleichbaren Leistungsumfangs, nicht das Gesamtvolumen; laufende Aufträge zählen, soweit Leistung zum Stichtag bereits erbracht