Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Planungsleistungen
- Entwurfsplanung mit Kostenberechnung für Erweiterung und Sanierung. Der Planungsbeginn ist für das 3. Quartal 2027 vorgesehen.
- Bauleistungen
- Bauliche Erweiterung und Sanierung in zwei Bauabschnitten, die sich nach der noch zu erstellenden Planung richten. Der gebundene Ganztagsbetrieb wäre danach im Schuljahr 2031/2032 möglich.
- Bewegliche Ausstattung
- Ausstattung für Schulerweiterung und Bestandssanierung. Dafür sind in der Haushaltsplanung eigene Mittel aufgenommen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Anhörung des Ortschaftsrats Lehen (erledigt)14.10.2026
- Gemeinderat soll grundsätzlich über die Sanierung entscheidenals Nächstes24.11.2026
- Vergabeverfahren nach VgV4. Quartal 2026
- Planungsbeginn3. Quartal 2027
- Baubeschluss, laut Zeitplan Ende 20282028
- Baubeginn3. Quartal 2029
- Voraussichtliche Fertigstellung, laut Zeitplan Mitte 20312031
Vergabeverfahren
Vergabeverfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) als Verfahren mit integrierten Lösungsansätzen
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Im Mai 2023 hat der Gemeinderat die Erweiterung der Johannes-Schwartz-Schule und den Bau einer drei- bis viergruppigen Kita grundsätzlich beschlossen. Im Mai 2024 folgte der Beschluss zur gebundenen Ganztagsschule.
Bei der Erweiterung wurde festgehalten, dass das Immobilienmanagement die Notwendigkeit einer Sanierung des Bestandsgebäudes prüft. Für das Raumprogramm der Schule empfiehlt sich eine Gesamtplanung für Erweiterung und Bestandsbau. Die Verwaltung schlägt deshalb eine Einzelmaßnahme vor.
Der Betreuungsbedarf in Lehen kann mittelfristig voraussichtlich durch die 5-gruppige Kita im Plangebiet „Im Zinklern“ und weitere Einrichtungen gedeckt werden. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, den Kita-Neubau bei der Schule zunächst auszusetzen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat soll am 24.11.2026 grundsätzlich die Sanierung zusammen mit der bereits grundsätzlich beschlossenen Erweiterung als Einzelmaßnahme beschließen. Die Planungsrate von 250.000 € für 2027 soll genehmigt und der Kita-Neubau zunächst ausgesetzt werden.
Noch offen
- Baukosten lassen sich laut Vorlage noch nicht nennen, weil keine konkrete Planung vorliegt.
- Ob die Maßnahme über das LuKIFG gefördert wird, steht noch aus.
- Die Mittel müssen in den Doppelhaushalten 2027/2028 ff. bereitgestellt werden.
Ort der Leistung
Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg
Markiert ist Freiburg im Breisgau, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Haushaltsansatz: 11.000.000 €, Haushaltsjahr 2027/2028.
- Förderung
- Landeszuschuss von rund 4 Mio. € erwartet, Antrag wird zu gegebener Zeit gestellt
- Finanzierung
- In der Haushaltsplanung sind 11 Mio. € für Erweiterung und Sanierung und 1,5 Mio. € für bewegliche Ausstattung aufgenommen, vorbehaltlich der Doppelhaushalte 2027/2028 ff. Für die Entwurfsplanung soll eine Planungsrate von 250.000 € für 2027 genehmigt werden. Vom Land kann mit einem Zuschuss von insgesamt rund 4 Mio. € gerechnet werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.