Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Miet-E-Scooter-Verleih
- Vorgesehen sind höchstens 600 E-Scooter im Stadtgebiet, mit möglicher mittelfristiger Aufstockung auf rund 800. Höchstens zwei Verleihanbieter sind vorgesehen.
- Abstellflächen und Abstellverbotszonen
- In der Innenstadt sind ausgewiesene Abstellflächen vorgesehen, außerhalb free-floating. Abstellverbotszonen umfassen wie bisher Fußgängerzonen, Parks und das nähere Umfeld ausgewiesener Abstellflächen.
- Monitoring und Kontrolle
- Monitoring-Software soll die vorgegebenen Qualitätskriterien und die Verkehrssicherheit überwachen. Regelverstöße sollen sanktioniert werden.
- Herstellung der Abstellflächen
- Für die ersten beiden Phasen sind Herstellungskosten in den Jahren 2027 und 2028 vorgesehen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Beirat für Menschen mit Behinderungals Nächstes03.11.2026
- Start des öffentlichen Auswahlverfahrens1. Quartal 2027
- Geltungsbeginn der neuen Regularien01.07.2027
- Herstellung von Abstellflächen, erste Phase2027
- Herstellung von Abstellflächen, zweite Phase2028
Vergabeverfahren
Nach Erstellung einer Muster-Sondernutzungserlaubnis soll ein öffentliches Auswahlverfahren stattfinden.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Seit 2020 beruht die Zusammenarbeit mit Verleihanbietern auf freiwilligen Vereinbarungen. Wegen veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen soll das Konzept angepasst und künftig eine Sondernutzungserlaubnis genutzt werden. Das vorgesehene Nutzungsgebiet ist das Stadtgebiet östlich der A5.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat soll das Konzept beschließen und die Verwaltung mit der Durchführung eines darauf aufbauenden Auswahlverfahrens beauftragen.
Noch offen
- Die konkrete Ausgestaltung der Vorgaben und der Sondernutzungserlaubnis ist noch festzulegen, die Behindertenvertretungen sollen eingebunden werden.
- Die Obergrenze für E-Scooter in der Innenstadt ist noch festzulegen.
Ort der Leistung
Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg
Markiert ist Freiburg im Breisgau, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Herstellung der Abstellflächen, jeweils 2027 und 202815.000,00 bis 20.000,00 € je Jahr erwartet | 15.000 € |
|---|---|
| Monitoring-Softwarejährlich etwa | 12.000 € |
| Sondernutzungsgebühren bei 600 E-Scooternjährliche Einnahmen ab voraussichtlich Mitte 2027 | 30.000 € |
- Finanzierung
- Die jährlichen Softwarekosten von etwa 12.000,00 € sollen aus den eingenommenen Sondernutzungsgebühren finanziert werden. Bei 600 E-Scootern werden jährliche Sondernutzungsgebühren von 30.000,00 € erwartet.
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