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E-Scooter-Verleih in Freiburg im Breisgau

Wegen veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen soll das bisherige Konzept für Miet-E-Scooter angepasst werden. Vorgesehen sind eine Sondernutzungserlaubnis und ein öffentliches Auswahlverfahren, die Vorlage steht am 03.11.2026 zur Beratung.

Ausschreibung

Das Auswahlverfahren soll im ersten Quartal 2027 starten.

Ausführung

Die neuen Regularien sollen ab dem 01.07.2027 gelten.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Miet-E-Scooter-Verleih
Vorgesehen sind höchstens 600 E-Scooter im Stadtgebiet, mit möglicher mittelfristiger Aufstockung auf rund 800. Höchstens zwei Verleihanbieter sind vorgesehen.
Abstellflächen und Abstellverbotszonen
In der Innenstadt sind ausgewiesene Abstellflächen vorgesehen, außerhalb free-floating. Abstellverbotszonen umfassen wie bisher Fußgängerzonen, Parks und das nähere Umfeld ausgewiesener Abstellflächen.
Monitoring und Kontrolle
Monitoring-Software soll die vorgegebenen Qualitätskriterien und die Verkehrssicherheit überwachen. Regelverstöße sollen sanktioniert werden.
Herstellung der Abstellflächen
Für die ersten beiden Phasen sind Herstellungskosten in den Jahren 2027 und 2028 vorgesehen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung im Beirat für Menschen mit Behinderungals Nächstes03.11.2026
  2. Start des öffentlichen Auswahlverfahrens1. Quartal 2027
  3. Geltungsbeginn der neuen Regularien01.07.2027
  4. Herstellung von Abstellflächen, erste Phase2027
  5. Herstellung von Abstellflächen, zweite Phase2028
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Nach Erstellung einer Muster-Sondernutzungserlaubnis soll ein öffentliches Auswahlverfahren stattfinden.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Seit 2020 beruht die Zusammenarbeit mit Verleihanbietern auf freiwilligen Vereinbarungen. Wegen veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen soll das Konzept angepasst und künftig eine Sondernutzungserlaubnis genutzt werden. Das vorgesehene Nutzungsgebiet ist das Stadtgebiet östlich der A5.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat soll das Konzept beschließen und die Verwaltung mit der Durchführung eines darauf aufbauenden Auswahlverfahrens beauftragen.

Noch offen

  • Die konkrete Ausgestaltung der Vorgaben und der Sondernutzungserlaubnis ist noch festzulegen, die Behindertenvertretungen sollen eingebunden werden.
  • Die Obergrenze für E-Scooter in der Innenstadt ist noch festzulegen.

Ort der Leistung

Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg

Markiert ist Freiburg im Breisgau, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Herstellung der Abstellflächen, jeweils 2027 und 202815.000,00 bis 20.000,00 € je Jahr erwartet15.000 €
Monitoring-Softwarejährlich etwa12.000 €
Sondernutzungsgebühren bei 600 E-Scooternjährliche Einnahmen ab voraussichtlich Mitte 202730.000 €
Finanzierung
Die jährlichen Softwarekosten von etwa 12.000,00 € sollen aus den eingenommenen Sondernutzungsgebühren finanziert werden. Bei 600 E-Scootern werden jährliche Sondernutzungsgebühren von 30.000,00 € erwartet.

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