Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Umgestaltung öffentlicher Freiräume
- Freiraumplanung
- Bauarbeiten im öffentlichen Raum
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2027 (erledigt)Oktober 2026
- Beratung im Bau-, Umlegungs- und Stadtentwicklungsausschussals Nächstes04.11.2026
- Vorgesehene Gemeinderatsgenehmigung des Aufstockungsantrags08.12.2026
- Voraussichtliche Inbetriebnahme01.01.2029
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Umgestaltung ist Teil des Sanierungsverfahrens Sulzburger Straße. Fördermittel aus dem Programm Sozialer Zusammenhalt stehen derzeit nur anteilig zur Verfügung.
Die Mittel für 2027 und 2028 müssen im Doppelhaushalt 2027/2028 veranschlagt werden und stehen unter dessen Beschlussvorbehalt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Umgestaltung des öffentlichen Freiraums wird zur Beratung vorgelegt, die erforderlichen Mittel für 2027 und 2028 sind im Doppelhaushalt 2027/2028 zu veranschlagen.
Noch offen
- Beschluss des Doppelhaushalts 2027/2028 und Bereitstellung der erforderlichen Mittel
- Genehmigung des Gemeinderates zum Aufstockungsantrag für den Förderrahmen
- Vergabe und Ausführung
Ort der Leistung
Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg
Markiert ist Freiburg im Breisgau, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtkosten | 4.270.000 € |
|---|---|
| Bereits bis Ende 2026 abgerufen | 104.000 € |
| Jährliche Abschreibungen ab Inbetriebnahmevoraussichtlich jährlich | 170.800 € |
| Jährliche Auflösung der Zuschüsse von Bund und Landjährlich | 102.480 € |
- Förderung
- Fördermittel aus dem Programm Sozialer Zusammenhalt sowie Förderung von Bund, Land und Stadt, Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2027 vorgesehen
- Finanzierung
- Für 2027 sind Einzahlungen und Auszahlungen von je 2.651.000 EUR vorgesehen, für 2028 von je 1.515.000 EUR. Das Amt für Wohnraumentwicklung und Vermessung weist Komplementäranteile von 1.060.400 EUR für 2027 und 606.000 EUR für 2028 aus. Die erforderlichen Mittel stehen unter dem Beschlussvorbehalt des Doppelhaushalts 2027/2028.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.