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Freiraumgestaltung Sulzburger Straße Freiburg

Im Sanierungsverfahren Sulzburger Straße soll der öffentliche Freiraum umgestaltet werden. Die Vorlage ist für die Sitzung am 04.11.2026 vorgesehen, die Mittel stehen unter dem Vorbehalt des Doppelhaushalts 2027/2028.

Kostenschätzung

4,27 Mio. €

Nächster Schritt

Beratung am 04.11.2026, Gemeinderatsgenehmigung des Förderantrags ist für den 08.12.2026 vorgesehen.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

  • Umgestaltung öffentlicher Freiräume
  • Freiraumplanung
  • Bauarbeiten im öffentlichen Raum

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2027 (erledigt)Oktober 2026
  2. Beratung im Bau-, Umlegungs- und Stadtentwicklungsausschussals Nächstes04.11.2026
  3. Vorgesehene Gemeinderatsgenehmigung des Aufstockungsantrags08.12.2026
  4. Voraussichtliche Inbetriebnahme01.01.2029
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Umgestaltung ist Teil des Sanierungsverfahrens Sulzburger Straße. Fördermittel aus dem Programm Sozialer Zusammenhalt stehen derzeit nur anteilig zur Verfügung.

Die Mittel für 2027 und 2028 müssen im Doppelhaushalt 2027/2028 veranschlagt werden und stehen unter dessen Beschlussvorbehalt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Umgestaltung des öffentlichen Freiraums wird zur Beratung vorgelegt, die erforderlichen Mittel für 2027 und 2028 sind im Doppelhaushalt 2027/2028 zu veranschlagen.

Noch offen

  • Beschluss des Doppelhaushalts 2027/2028 und Bereitstellung der erforderlichen Mittel
  • Genehmigung des Gemeinderates zum Aufstockungsantrag für den Förderrahmen
  • Vergabe und Ausführung

Ort der Leistung

Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg

Markiert ist Freiburg im Breisgau, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Gesamtkosten4.270.000 €
Bereits bis Ende 2026 abgerufen104.000 €
Jährliche Abschreibungen ab Inbetriebnahmevoraussichtlich jährlich170.800 €
Jährliche Auflösung der Zuschüsse von Bund und Landjährlich102.480 €
Förderung
Fördermittel aus dem Programm Sozialer Zusammenhalt sowie Förderung von Bund, Land und Stadt, Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2027 vorgesehen
Finanzierung
Für 2027 sind Einzahlungen und Auszahlungen von je 2.651.000 EUR vorgesehen, für 2028 von je 1.515.000 EUR. Das Amt für Wohnraumentwicklung und Vermessung weist Komplementäranteile von 1.060.400 EUR für 2027 und 606.000 EUR für 2028 aus. Die erforderlichen Mittel stehen unter dem Beschlussvorbehalt des Doppelhaushalts 2027/2028.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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