Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan und Wohnbauflächen
- Der Bebauungsplan Re-60 umfasst ein Plangebiet von ca. 4,69 ha nördlich und südlich der Alten Schulstraße am Ortsrand von Reusrath. Er soll neue Wohnbauflächen und einen Standort für eine 3-4 gruppige Kindertageseinrichtung sichern. Vorgesehen sind etwa 70 bis 90 zusätzliche Wohneinheiten, darunter ca. 20 öffentlich geförderte Wohnungen.
- Kindergarten
- Der geplante Kindergarten darf eine Grundfläche von max. 1.500 m2 und eine zweigeschossige Bauweise haben.
- Regenrückhalte- und Versickerungsbecken
- Das geplante Regenversickerungsbecken soll siedlungsnäher im nördlichen Bereich der bisherigen Kleingartenanlage angeordnet werden. Es ist mit ca. 40 m Sohllänge, ca. 30 m Sohlbreite und 4,0 m Tiefe geplant und soll mit einer belebten Bodenzone abgedeckt werden.
- Naturschutzrechtlicher Ausgleich
- Auf den nördlich an das Plangebiet angrenzenden Freiflächen sollen die erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen für das Neubaugebiet umgesetzt werden.
- Knotenpunkt Opladener Straße / Alte Schulstraße
- Der Bau- und Verkehrsausschuss stimmte am 30.06.2026 der Entwurfsplanung zum Ausbau des Knotens Opladener Straße / Alte Schulstraße zu.
- 155. Änderung des Flächennutzungsplans
- Die 155. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst Flächen an der Alten Schulstraße, die über diese Straße an das übergeordnete Verkehrsnetz angebunden werden. Vorgesehen sind eine maximal zulässige Grundflächenzahl von 0,4 und eine bis zu dreigeschossige Bauweise.
- Regenwasserbewirtschaftung
- Das anfallende Regenwasser soll zu einem zentralen Regenrückhalte- und Versickerungsbecken auf der Fläche der ehemaligen Kleingartenanlage geleitet und dem Grundwasser zugeführt werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB (erledigt)04.02.2026 bis einschließlich 13.03.2026
- Zustimmung zur Entwurfsplanung für den Ausbau des Knotens Opladener Straße / Alte Schulstraße (erledigt)30.06.2026
- Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (2) und Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGBals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Bauleitplanverfahren. Behördenbeteiligung nach § 4 (1) BauGB erfolgte, die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (2) und die Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB sind als nächste Verfahrensschritte vorgesehen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Ziel der Planung sind neue Wohnbauflächen zur Deckung des kommunalen Wohnbedarfs und die planungsrechtliche Sicherung eines Standorts für eine 3-4 gruppige Kindertageseinrichtung.
Änderung des Flächennutzungsplans.
Nach der Behördenbeteiligung vom 04.02.2026 bis einschließlich 13.03.2026 soll der Geltungsbereich erneut angepasst werden. Das Regenversickerungsbecken ist siedlungsnäher im nördlichen Bereich der bisherigen Kleingartenanlage vorgesehen, nördlich angrenzende Freiflächen sollen dem naturschutzrechtlichen Ausgleich dienen. Der Bau- und Verkehrsausschuss stimmte am 30.06.2026 der Entwurfsplanung für den Knotenausbau zu, der endgültige Ausbau bleibt einem nachgelagerten Verfahren vorbehalten.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Noch offen
- Entscheidung über die vorgelegte neue Gebietsbegrenzung, die Aufhebung des alten Aufstellungsbeschlusses und den Verzicht auf eine neue Bürgerbeteiligung
- Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (2) und der Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB
- Der endgültige Ausbau des Knotens Opladener Straße / Alte Schulstraße ist in einem nachgelagerten Verfahren zu entscheiden und mit Straßenbau NRW abzustimmen
- Wasserrechtliche Genehmigungen beziehungsweise Erlaubnisse sollen in nachgeordneten Verfahren bei der Unteren Wasserbehörde eingeholt werden
Ort der Leistung
Langenfeld, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Langenfeld, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.