Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Spielgeräteersatz
- Beschaffung von Ersatz für Spielgeräte auf dem Spielplatz Am Pött. Die Ausstattung wird ergänzt oder erneuert. Das Leistungsverzeichnis liegt der Vorlage bei.
- Neugestaltung der Fläche
- Die Neugestaltung erfolgt erst nach Zustimmung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Mettmann.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Jugendhilfeausschuss beschließt den Spielgeräteersatz unter Vorbehalt der Wasserbehörde (erledigt)07.10.2026
- Fertigstellung, zuvor Ausschreibung mit Montageals NächstesFrühjahr 2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Bei den Vergaben dieses Jahres wurden Mittel nicht vollständig ausgegeben. Die übrigen Mittel sollen gebündelt für den Geräteersatz auf dem Spielplatz Am Pött eingesetzt werden.
Innerhalb des Gewässerabstandes von 10 Metern ab Böschungsoberkante dürfen keine Anlagen errichtet werden. Die Planung geht deshalb an die Untere Wasserbehörde, die um Zustimmung gebeten wurde. Sie hat dem vorgelegten Plan zugestimmt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Jugendhilfeausschuss beschließt vorbehaltlich der Zustimmung der Unteren Wasserbehörde, den Spielgeräteersatz aus den Restmitteln der Vergaben zu finanzieren. Die Untere Wasserbehörde hat zugestimmt. Ergebnis: einstimmig.
Noch offen
- Eine Summe und ein Liefertermin fehlen in der Vorlage.
Ort der Leistung
Langenfeld, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Langenfeld, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Der Spielgeräteersatz soll aus den Mitteln bezahlt werden, die bei den Vergaben 2026 übrig blieben. Eine Summe nennt die Vorlage nicht.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.