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Zur EntscheidungVerbandsgemeinde Jockgrim · Bau & Garten, Energie & Umwelt, Planung & Beratung · Vorlage vom

Ausgleichsflächen Gymnasium Rheinzabern

Für den Bebauungsplan „Gymnasium Rheinzabern“ wird die Ausgleichsflächenkonzeption geändert, weil eine Freileitung Gehölzpflanzungen auf der ursprünglich vorgesehenen Fläche verhindert. Die angepasste Konzeption ist zur Billigung vorgelegt, anschließend sollen die Entwurfsunterlagen veröffentlicht und Behörden beteiligt werden.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Interne Ausgleichsfläche Rheinzabern
Auf ca. 394 m² innerhalb des Plangebiets ist eine extensiv genutzte Fettwiese mit drei Obstbaum-Hochstämmen vorgesehen.
Externe Ausgleichsfläche Rheinzabern
Auf ca. 8.500 m² einer Teilfläche des Flurstücks 6798/1 in der Gewanne „Bruch“ soll ein naturnahes Feldgehölz mit begleitenden Gras-Krautsäumen und einer Benjeshecke entwickelt werden. Die Fläche liegt zwischen den Kiesseen, wird landwirtschaftlich genutzt und ist verpachtet.
Externe Ausgleichsfläche Barbelroth
Auf insgesamt ca. 13.946 m² der Flurstücke 1140/1 und 1142/1 sind extensive Grünlandflächen einschließlich Feuchtgrünland vorgesehen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Veröffentlichung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGBals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Für den Bebauungsplan „Gymnasium Rheinzabern“ sind interne und externe Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft sowie artenschutzrechtliche Anforderungen vorgesehen.

Die ursprünglich für Gehölzpflanzungen vorgesehene Fläche auf Flurstück 6815 ist wegen einer Freileitung nicht nutzbar. Die ergänzend vorgesehene Fläche auf Flurstück 6805 entfällt ebenfalls.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die angepasste Ausgleichsflächenkonzeption und die aktualisierten Entwurfsunterlagen einschließlich Umweltbericht sollen gebilligt werden. Der Entwurf soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht und die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt werden.

Noch offen

  • Die Verwaltung soll die rechtliche Sicherung und Umsetzung der externen Ausgleichsmaßnahmen sicherstellen.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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