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Zur EntscheidungStadt Stromberg · Planung & Beratung · Sitzung am

Bebauungsplan Erholungsgebiet Soonwald in Stromberg

Der Bebauungsplan von 2015 soll an geänderte Rahmenbedingungen angepasst werden. Die 2. Änderung umfasst den ursprünglichen Geltungsbereich außerhalb der Flächen der 1. Änderung und soll eine zeitgemäße, wohngebiets-adäquate Nutzung ermöglichen.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Änderung des Bebauungsplans
Die 2. Änderung umfasst grundsätzlich den gesamten Geltungsbereich des Ursprungsplans, ausgenommen die Flächen der 1. Änderung. Betroffen sind die übrigen Grundstücke im Erholungsgebiet Soonwald, geändert werden sollen planungsrechtliche und/oder gestalterische Festsetzungen.
Frühzeitige Beteiligung
Die Öffentlichkeit soll durch ausgelegte Entwürfe und eine Beschreibung der Planungsabsicht Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung und Erörterung erhalten. Unterlagen sollen auf der Homepage der Verbandsgemeinde und im Geoportal Rheinland-Pfalz veröffentlicht werden, berührte Behörden und Träger öffentlicher Belange werden zur Äußerung, auch zum Umfang der Umweltprüfung, aufgefordert.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beschluss über die Aufstellung und frühzeitige Beteiligung, anschließend Beteiligungszeitraum bekanntgebenals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Beteiligung der Nachbargemeinden nach §§ 4 Abs. 1, 3 Abs. 1 und 2 Abs. 2 BauGB. Die Öffentlichkeit wird über ausgelegte Entwürfe beteiligt, Unterlagen erscheinen zusätzlich online.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Neuaufstellung des Bebauungsplans wurde 2015 als Satzung beschlossen. Änderungsbedarfe aufgrund eingegangener Anträge und veränderter Rahmenbedingungen wurden im Februar und November 2024 beraten.

Eine 1. Änderung am Osthang beim Eckenrother Fels sicherte 2024 die Umwidmung eines Hotel-Sondergebiets in ein Allgemeines Wohngebiet. Diese Flächen sind von der 2. Änderung ausgenommen.

Die Stadt verfolgt mit der 2. Änderung eine zeitgemäße, wohngebiets-adäquate Nutzung der Grundstücke. Ein Planungsauftrag wurde bereits an Dörhöfer und Partner aus Engelstadt erteilt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen sind der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans und der Beschluss zur frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur Beteiligung der Nachbargemeinden.

Noch offen

  • Beschluss über die Aufstellung und frühzeitige Beteiligung steht laut Vorlage noch aus.
  • Der Zeitraum der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird später bekanntgegeben.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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