Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan Kapellenstraße / K 122
- Für die Spielfeldfläche des ehemaligen Sportplatzes soll eine Grünfläche vorgesehen werden. Die vorhandene Bebauung soll als Wohnbaufläche ausgewiesen werden.
- Flächennutzungsplanänderung
- Die im Flächennutzungsplan als Sportplatz gekennzeichnete Fläche soll als Grünfläche dargestellt werden, für die vorhandene Bebauung ist eine Wohnbaufläche vorgesehen. Zusätzlich soll auf Flurstück 66 teilweise eine weitere Wohnbaufläche für eine Althofstelle mit Wohn- und Nebengebäuden ausgewiesen werden.
- Umweltprüfung und Umweltbericht
- Für das Bauleitplanverfahren ist eine förmliche Umweltprüfung mit Umweltbericht vorgesehen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung und Beschlussfassung im Ortsgemeinderat vorgesehen (erledigt)21.10.2026
- Beschlussfassung war für den 21.10.2026 vorgesehen, ein Ergebnis ist nicht belegt.als NächstesDanach
Vergabeverfahren
Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans, förmliche Umweltprüfung mit Umweltbericht.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der ehemalige Sportplatz wird seit Jahren nicht mehr genutzt. Ehemalige Umkleidegebäude wurden zu Wohnzwecken umgenutzt, weitere Nebengebäude verfügen laut Vorlage über keine baurechtliche Genehmigung.
Die Bauleitplanung soll die Voraussetzungen für baurechtliche Genehmigungen schaffen und der tatsächlichen Nutzung Rechnung tragen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Aufstellung des Bebauungsplans liegt dem Ortsgemeinderat zur Beschlussfassung vor.
Noch offen
- Beschlussergebnis zur Aufstellung des Bebauungsplans ist nicht belegt.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.