Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Forsteinrichtung
- Mittelfristige Betriebsplanung für den Gemeindewald mit 35,5 ha reduzierter Holzbodenfläche. Die Erstellung kann Landesforsten oder ein privater Sachkundiger übernehmen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Verwaltung legt die Beschlussvorlage für den Gemeinderat vor (erledigt)19.10.2026
- Gemeinderat entscheidet über die freiwillige Erstellung und die Beauftragungals Nächstesdanach
Vergabeverfahren
Die Verwaltung empfiehlt, die Landesforstverwaltung mit der Erstellung zu beauftragen. Bei einem privaten Sachkundigen erfolgt die Beauftragung nach Einholung von Angeboten und nach Bewilligung eines noch zu stellenden Förderantrags.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Nach § 7 des Landeswaldgesetzes müssen Waldbesitzende ihren Wald planmäßig bewirtschaften. Dazu gehört eine mittelfristige Betriebsplanung, die sogenannte Forsteinrichtung. Für Forstbetriebe unter 50 ha reduzierter Holzbodenfläche ist sie nicht verpflichtend.
Das letzte Forsteinrichtungswerk der Ortsgemeinde stammt aus dem Jahr 2009 und ist nicht mehr aktuell. Die reduzierte Holzbodenfläche beträgt 35,5 ha. Bei früheren PEFC-Audits wurde teilweise die Aktualität bemängelt. Für Betriebe unter 50 ha sieht der Auditor darin kein Problem.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat soll der freiwilligen Erstellung der mittelfristigen Betriebsplanung zustimmen und entscheiden, wer sie erstellt.
Noch offen
- Ob die Ortsgemeinde die Betriebsplanung erstellen lässt, ist noch nicht entschieden.
- Landesforsten kann eine direkte Umsetzung wegen Personalmangels und hoher Auftragslage nicht zusichern.
- Der Sitzungstermin des Gemeinderats steht nicht in der Vorlage.
Ort der Leistung
Mühlpfad, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Mühlpfad, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Kosten sind in der Vorlage noch nicht beziffert. Entsprechende Mittel können im Doppelhaushalt 2027/2028 der Ortsgemeinde berücksichtigt werden. Das Land kann 75 % der förderfähigen Kosten fördern.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.