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Zur EntscheidungVerbandsgemeinde Arzfeld · Energie & Umwelt, Planung & Beratung · Sitzung am

Windenergie-FNP-Fortschreibung Arzfeld

Die 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplans soll zwei bestehende Windenergieanlagen durch moderne Anlagen an neuen Standorten außerhalb bisheriger Sondergebiete ersetzen. Der Verbandsgemeinderat hat der Fortschreibung am 26. März 2026 zugestimmt, die Zustimmung der Ortsgemeinden steht noch aus.

Nächster Schritt

Zustimmung der Ortsgemeinden, die Sitzung des Ortsgemeinderates Eschfeld fand am 2026-10-19 statt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

FNP-Fortschreibung Windenergie
Die Fortschreibung betrifft die Bereiche Krautscheid und Arzfeld/Lauperath. Durch isolierte Positivplanung sollen zwei bestehende Altanlagen durch moderne Windenergieanlagen an neuen Standorten außerhalb bisheriger Sondergebiete ersetzt werden. Die neuen Sondergebiete umfassen insgesamt ca. 3,8 ha.
Ausschlussfläche
Eine ca. 3,4 ha große Fläche nördlich von Krautscheid wird ausdrücklich als Ausschlussfläche für Windenergienutzung dargestellt.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Einleitung der 44. FNP-Fortschreibung durch Beschluss des Verbandsgemeinderates (erledigt)10. April 2025
  2. Öffentliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung (erledigt)31. Januar 2026
  3. Auslegung der Entwurfsplanung und Beteiligung der Behörden (erledigt)03. Februar 2026 bis 06. März 2026
  4. Zustimmung des Verbandsgemeinderates nach Abwägung der Beteiligungsergebnisse (erledigt)26. März 2026
  5. Sitzung des Ortsgemeinderates Eschfeld zur Zustimmung (erledigt)2026-10-19
  6. Sitzungen der Ortsgemeinderäte Lünebach und Laskerath zur Zustimmungals Nächstes2026-11-12
  7. Sitzungen der Ortsgemeinderäte Reiff und Roscheid zur Zustimmung2026-11-25
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB, Abwägung durch den Verbandsgemeinderat.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die 44. Fortschreibung des seit dem 12. Januar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes wurde durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Arzfeld vom 10. April 2025 eingeleitet. Seit 2016 gilt die Teilfortschreibung Windenergie mit insgesamt 340 ha Sondergebieten.

Die Entwurfsplanung lag vom 03. Februar 2026 bis zum 06. März 2026 öffentlich aus. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde am 03. Februar 2026 eingeleitet, Anregungen konnten bis zum 06. März 2026 geltend gemacht werden. Der Verbandsgemeinderat stimmte der Fortschreibung am 26. März 2026 nach Abwägung der Beteiligungsergebnisse zu.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Verbandsgemeinderat stimmte der 44. Fortschreibung am 26. März 2026 nach Abwägung der Beteiligungsergebnisse zu. Zur Entscheidung vorgelegt ist die Zustimmung der Ortsgemeinden gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO.

Noch offen

  • Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der Ortsgemeinden.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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