Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- FNP-Fortschreibung Windenergie
- Die Fortschreibung betrifft die Bereiche Krautscheid und Arzfeld/Lauperath. Durch isolierte Positivplanung sollen zwei bestehende Altanlagen durch moderne Windenergieanlagen an neuen Standorten außerhalb bisheriger Sondergebiete ersetzt werden. Die neuen Sondergebiete umfassen insgesamt ca. 3,8 ha.
- Ausschlussfläche
- Eine ca. 3,4 ha große Fläche nördlich von Krautscheid wird ausdrücklich als Ausschlussfläche für Windenergienutzung dargestellt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Einleitung der 44. FNP-Fortschreibung durch Beschluss des Verbandsgemeinderates (erledigt)10. April 2025
- Öffentliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung (erledigt)31. Januar 2026
- Auslegung der Entwurfsplanung und Beteiligung der Behörden (erledigt)03. Februar 2026 bis 06. März 2026
- Zustimmung des Verbandsgemeinderates nach Abwägung der Beteiligungsergebnisse (erledigt)26. März 2026
- Sitzung des Ortsgemeinderates Eschfeld zur Zustimmung (erledigt)2026-10-19
- Sitzungen der Ortsgemeinderäte Lünebach und Laskerath zur Zustimmungals Nächstes2026-11-12
- Sitzungen der Ortsgemeinderäte Reiff und Roscheid zur Zustimmung2026-11-25
Vergabeverfahren
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB, Abwägung durch den Verbandsgemeinderat.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die 44. Fortschreibung des seit dem 12. Januar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes wurde durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Arzfeld vom 10. April 2025 eingeleitet. Seit 2016 gilt die Teilfortschreibung Windenergie mit insgesamt 340 ha Sondergebieten.
Die Entwurfsplanung lag vom 03. Februar 2026 bis zum 06. März 2026 öffentlich aus. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde am 03. Februar 2026 eingeleitet, Anregungen konnten bis zum 06. März 2026 geltend gemacht werden. Der Verbandsgemeinderat stimmte der Fortschreibung am 26. März 2026 nach Abwägung der Beteiligungsergebnisse zu.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Verbandsgemeinderat stimmte der 44. Fortschreibung am 26. März 2026 nach Abwägung der Beteiligungsergebnisse zu. Zur Entscheidung vorgelegt ist die Zustimmung der Ortsgemeinden gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO.
Noch offen
- Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der Ortsgemeinden.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.