Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Erneuerung der Rauchwarnanlage
- Die Rauchwarnanlage im Haupthaus des Gemeinschaftlichen Wohnens Marienstift, Stiftsweg 4 in Oelsnitz, wurde vollständig erneuert.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung der Zuschuss- und Prioritätenentscheidung im Ausschuss Gesundheit und Sozialesals Nächstes02.11.2026
Vergabeverfahren
Der Vogtlandkreis legt Prioritäten für investive Zuschüsse im Bereich der Behindertenhilfe fest. Die Verwaltung schlägt Priorität I vor.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Rauchwarnanlage im Haupthaus des Gemeinschaftlichen Wohnens Marienstift ist seit rund 20 Jahren in Betrieb. Sie weist zunehmend Funktionsstörungen auf und entspricht nicht mehr dem heutigen technischen Sicherheitsstandard.
Die Erneuerung wurde aufgrund der Dringlichkeit bereits umgesetzt. Die Verwaltung stuft das Vorhaben als unaufschiebbares Vorhaben der Priorität I ein.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Bestätigung der vorgeschlagenen Prioritätensetzung für die investive Zuwendung im Bereich der Behindertenhilfe, Priorität I für das Vorhaben.
Noch offen
- Die Entscheidung über den beantragten Zuschuss und die vorgeschlagene Prioritätensetzung steht noch aus.
- Der Förderantrag des Trägers bei der Sächsischen Aufbaubank steht noch aus.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtkosten | 19.560 € |
|---|
- Förderung
- Fördermittel des Freistaates Sachsen nach der Richtlinie Investitionen Teilhabe vorgesehen, Zuschuss des Vogtlandkreises von 10 % beziehungsweise 1.956,00 EUR beantragt
- Finanzierung
- Fördermittel des Freistaates Sachsen nach der Richtlinie Investitionen Teilhabe sind vorgesehen. Beim Vogtlandkreis ist ein Zuschuss von 10 % beziehungsweise 1.956,00 EUR beantragt. Für 2026 sind 1.956 € im Finanzhaushalt veranschlagt, Produktsachkonto 331301.78120001.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.