Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
Die AOK Nordost schließt im Namen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht-exklusive Rabattverträge für 16 verschiedene Arzneimittel ab. Das Verfahren ist ein Open-House-Modell: Jedes geeignete pharmazeutische Unternehmen kann den Verträgen jederzeit zu gleichen Bedingungen beitreten. Die Verträge laufen vom 01.05.2026 bis 30.04.2028. Die Teilnahmeunterlagen werden über das Vergabeportal DTVP bereitgestellt. Es gibt 16 Lose (jeweils ein Wirkstoff bzw. eine Wirkstoffkombination).
