Arzneimittel- Rahmenrabattverträge nach §130a Absatz 8 SGB V
Gegenstand der Ausschreibug ist der Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen nach § 130a Abs.8 SGB V zur Arzneimittelversorgung der Versicherten der an dieser Ausschreibung beteiligten Krankenkassen für den Zeitraum vom 24 Monaten. Frühestens ab dem 01.07.2027. Das Ende ist einheitlich 30.06.2029.
