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Öffentliche Aufträge & Ausschreibungen für Arzneimittel & Apothekenbedarf in Bottrop

53 aktive Ausschreibungen · 1 neue diese Woche aus über 800 deutschen Vergabequellen. Live filtern, direkt öffnen.

53 Aktive Ausschreibungen1 Neue diese Woche985.000 € Ø Auftragsvolumen
Apothekerin entnimmt Arzneimittel aus den Regalen einer Krankenhausapotheke

Aktuelle Ausschreibungen Arzneimittel & Apothekenbedarf in Bottrop

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Zeige 21 der neuesten · insgesamt 53 aktive Ausschreibungen

Abschlusses eines nicht-exkl. Rabattvertrags nach § 130a Absatz 8 bzw. 130c Absatz 1 SGB V für die Zeit vom 01.12.2026 bis zum i.d.R. 30.11.2028

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß §§ 130 a Abs. 8 bzw. 130c Abs. 1 SGB. Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb

VALUNY GmbH | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Essen, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
06.11.2026
Veröffentlicht
20.10.2026
Zuschlagskriterium
—
Angebotsprognose
1–3 Angebote
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-08

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
05.06.2028
Veröffentlicht
12.10.2026
Zuschlagskriterium
—
Angebotsprognose
11+ Angebote
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-11

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See schließt eine offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte nach § 130a Abs. 8 SGB V. Pharmazeutische Unternehmen können laufend beitreten und erhalten damit für bestimmte Wirkstoffe den Zuschlag als Rabattpartner der Krankenkasse. Die Vereinbarung läuft vom 01.11.2026 bis 31.10.2028 (24 Monate). Eine Beitrittserklärung kann bis zum 05.09.2028 eingereicht werden. Insgesamt werden 9 Lose (Wirkstoffe) angeboten, z. B. Bosutinib, Clobetasol 17-propionat, Darifenacin, Formoterol/Aclidiniumbromid, Imiquimod, Paliperidon palmitat und Botulinumtoxin-Präparate. Teilnehmen dürfen nur pharmazeutische Unternehmer mit entsprechender Zulassung.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
05.09.2028
Veröffentlicht
10.09.2026
Zuschlagskriterium
—
Angebotsprognose
11+ Angebote
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-10

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
05.08.2028
Veröffentlicht
26.08.2026
Zuschlagskriterium
—
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11+ Angebote
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-03

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.03.2027
Veröffentlicht
06.08.2026
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—
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1–3 Angebote
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Absatz 8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sogenanntes Zulassungsmodell 2025-02“ der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
05.12.2026
Veröffentlicht
06.08.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-04

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.04.2027
Veröffentlicht
06.08.2026
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1–3 Angebote
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-10

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.10.2027
Veröffentlicht
06.08.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-06

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

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05.06.2027
Veröffentlicht
06.08.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-07

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.07.2027
Veröffentlicht
06.08.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-08

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.08.2027
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06.08.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-04

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.03.2028
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06.08.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-02

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

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05.01.2028
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06.08.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-09

Was wird ausgeschrieben? Diese Ausschreibung richtet sich an pharmazeutische Unternehmen in Deutschland. Es geht darum, Rabattverträge für verschiedene Arzneimittel mit einer gesetzlichen Krankenkasse (vertreten durch die KBS) abzuschließen. Wie funktioniert es? Es handelt sich um ein sogenanntes Zulassungsmodell: Jedes interessierte pharmazeutische Unternehmen kann teilnehmen – es gibt keine Begrenzung der Teilnehmerzahl. Die Rabatthöhe ist fest vorgegeben und kann nicht verhandelt werden. Die Verträge laufen vom 01.09.2026 bis 31.08.2028. Was wird beschafft? Insgesamt 26 verschiedene Arzneimittel (z. B. gegen Bluthochdruck, Diabetes, Krebs, Schmerzen, Multiple Sklerose). Jedes Mittel bildet ein eigenes Los (Fachbegriff für ein separates Teilstück der Ausschreibung). Pro Los können sich interessierte Firmen bewerben, sofern sie die jeweilige Zulassung für den Wirkstoff besitzen. Wer kann mitmachen? Pharmaunternehmen oder Arbeitsgemeinschaften (Zusammenschlüsse mehrerer Pharmaunternehmen), die eine gültige Arzneimittelzulassung für den jeweiligen Wirkstoff haben.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.07.2028
Veröffentlicht
07.07.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-01

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) schließt eine offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V. Pharmazeutische Unternehmen (oder Arbeitsgemeinschaften solcher Unternehmen) können jederzeit beitreten – die Konditionen sind festgelegt und nicht verhandelbar. Die Vereinbarung umfasst 23 aktive Lose (Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen wie z. B. Aclidinium bromid, Axitinib, Budesonid, Cefuroxim u. v. m.); vier weitere Lose (Chinin, Chlortalidon, Pazopanib, Pimecrolimus) wurden aufgehoben. Beitritt durch Einreichung eines unterschriebenen Vertrags und mehrerer Eigenerklärungen. Einreichung per Post (handschriftlich) oder per E-Mail (qualifizierte elektronische Signatur).

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
05.12.2027
Veröffentlicht
16.06.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-07

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) lädt pharmazeutische Unternehmen ein, jederzeit Rahmenvereinbarungen über Arzneimittelrabatte beizutreten. Für 25 verschiedene Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen (27 Lose, davon 2 aufgehoben) können Verträge abgeschlossen werden. Die Konditionen – insbesondere die Rabatthöhe – stehen fest und sind nicht verhandelbar. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann beitreten.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.05.2028
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03.06.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-09

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See schließt eine offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V ab. Pharma­zeutische Unternehmer (oder Arbeitsgemeinschaften solcher) können jederzeit beitreten und erhalten damit die Möglichkeit, ihre Arzneimittel an die Versicherten der Knappschaft-Bahn-See zu rabattierten Konditionen zu liefern. Die Vertragsbedingungen – insbesondere die Rabatthöhe – sind fest vorgegeben und nicht verhandelbar. Es handelt sich um ein offenes Zulassungsmodell: Jeder qualifizierte Anbieter kann beitreten. Umfang: 35 Lose mit unterschiedlichen Wirkstoffen und Darreichungsformen (z. B. Alendronsäure/Colecalciferol, Ibuprofen, Metoprolol, Montelukast, Posaconazol, Xylometazolin u. v. m.). Drei Lose (29, 33, 34) wurden bereits aufgehoben. Laufzeit: 01.11.2025 – 31.10.2027 (24 Monate). Abgabefrist: 05.09.2027, 23:59 Uhr.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
05.09.2027
Veröffentlicht
22.05.2026
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1–3 Angebote
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026­-03

Wichtiger Hinweis: Dieses Verfahren wurde zum 30.06.2026 aufgehoben (ursprüngliche Veröffentlichung 822904-2025 vom 11.12.2025). Alle Lose sind damit gegenstandslos. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Etanercept. Pharmazeutische Unternehmer konnten der Rahmenvereinbarung mit festgelegten, nicht verhandelbaren Konditionen jederzeit beitreten. Die Ausschreibung war in 4 Lose nach Darreichungsform aufgeteilt. Auftraggeber/Vertragspartner: Gesetzliche Krankenkassen (über das Zulassungsmodell nach § 130a SGB V) Gegenstand: Rabattgewährung auf Etanercept-Präparate Lose: 4 Darreichungsformen (ILO, PEN, IFE, PLI) Status: Aufgehoben zum 30.06.2026

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionVerwaltungsgebäude Trimontepark 2/3, Wasserstr. 215, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
05.02.2028
Veröffentlicht
22.05.2026
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—
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1–3 Angebote
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-01

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See lädt pharmazeutische Unternehmen ein, Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V beizutreten. Es handelt sich um ein sogenanntes Open-House-Modell: Die Konditionen (insbesondere die Rabatt-Höhe) sind für alle Teilnehmer gleich und nicht verhandelbar. Es gibt keine Auswahl unter Bietern – jedes qualifizierte pharmazeutische Unternehmen kann jederzeit während der jeweiligen Beitrittsfrist beitreten. Insgesamt werden 15 Lose für unterschiedliche Wirkstoffe angeboten (z. B. Bexaroten, Pirfenidon, Tapentadol, Vildagliptin). Vertragslaufzeiten und Beitrittsfristen sind je Los unterschiedlich – einige Lose laufen 24 Monate bis Ende 2026, andere nur 4 Monate bis Ende April 2025.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtliche zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
05.11.2026
Veröffentlicht
21.05.2026
Zuschlagskriterium
—
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-06

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) schließt eine offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte nach § 130a Abs. 8 SGB V ab – das sogenannte „Zulassungsmodell 2026-06“. Pharmazeutische Unternehmen (oder Arbeitsgemeinschaften solcher Unternehmen) können während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit beitreten. Die Vertragskonditionen (inklusive Rabatt­höhe) sind festgelegt und nicht verhandelbar. Die Vereinbarung umfasst 8 Lose für folgende Wirkstoffe: Los 1: Adalimumab Los 2: Denosumab 120 mg Los 3: Denosumab 60 mg Los 4: Follitropin beta Los 5: Golimumab Los 6: Infliximab Los 7: Lenograstim Los 8: Ustekinumab Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2026; spätester Vertragsbeginn variabel. Die Vereinbarung endet automatisch mit Abschluss eines formellen Vergabeverfahrens für den jeweiligen Wirkstoff, spätestens am 31.05.2028.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
05.04.2028
Veröffentlicht
17.04.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-05

Worum es geht: Der Spitzenverband schließt eine offene Rahmenvereinbarung mit pharmazeutischen Unternehmen über Rabatte auf bestimmte Arzneimittel-Wirkstoffe. Pharmazeutische Unternehmer können der Vereinbarung jederzeit beitreten. Die Vertragsbedingungen sind festgelegt und nicht verhandelbar. Was gefordert wird: Teilnehmen dürfen nur pharmazeutische Unternehmer (oder Arbeitsgemeinschaften solcher), die das jeweilige Arzneimittel in den Verkehr bringen dürfen. Es gibt 7 Lose für verschiedene Wirkstoffe (z. B. Alitretinoin, Bimatoprost, Meropenem, Metronidazol, Spironolacton). Wichtigste Frist: Angebote können bis zum 05.04.2028 um 23:59 Uhr eingereicht werden.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
05.04.2028
Veröffentlicht
10.04.2026
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—
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1–3 Angebote
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