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Öffentliche Aufträge & Ausschreibungen für Arzneimittel & Apothekenbedarf in Mülheim an der Ruhr

150 aktive Ausschreibungen · 1 neue diese Woche aus über 800 deutschen Vergabequellen. Live filtern, direkt öffnen.

150 Aktive Ausschreibungen1 Neue diese Woche1,0 Mio € Ø Auftragsvolumen
Arzneimittel & Apothekenbedarf — öffentliche Ausschreibungen und Aufträge

Aktuelle Ausschreibungen Arzneimittel & Apothekenbedarf in Mülheim an der Ruhr

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Zeige 66 der neuesten · insgesamt 150 aktive Ausschreibungen

Propofol

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung des Arzneimittelwirkstoffes Propofol zur Sicherung der Anästhetika-Versorgung der Auftraggeber.

Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH | BG Klinikum Duisburg gGmbH | BG Klinikum Bergmannstrost Halle gGmbH | BG Klinikum Hamburg gGmbH | BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH | BG Klinikum Murnau gGmbH | Vergabekammern des BundesBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.10.2026noch 26 Tage
Veröffentlicht
05.09.2026
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Preis & Qualität
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Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V mit dem Wirkstoff ab dem 01.10.2026

§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Ve

GWQ ServicePlus AG | Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
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10.05.2028noch 609 Tage
Veröffentlicht
31.08.2026
Zuschlagskriterium
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-10

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
05.08.2028noch 696 Tage
Veröffentlicht
26.08.2026
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Arzneimittelverträge mit Beitrittsoption

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" (Ziffer IV.1.1) ist den Vorgaben

BARMER Beschaffung und Vergabe | Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Wuppertal, Nordrhein-Westfalen
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01.11.2027noch 418 Tage
Veröffentlicht
24.08.2026
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Arzneimittelverträge mit Beitrittsoption

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" (Ziffer IV.1.1) ist den Vorgaben

BARMER Beschaffung und Vergabe | Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Wuppertal, Nordrhein-Westfalen
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01.08.2027noch 326 Tage
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24.08.2026
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Niedrigster Preis
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Arzneimittelverträge mit Beitrittsoption

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" (Ziffer IV.1.1) ist den Vorgaben

BARMER Beschaffung und Vergabe | Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt BonnWuppertal, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
01.02.2028noch 510 Tage
Veröffentlicht
23.08.2026
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Arzneimittelverträge mit Beitrittsoption

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" (Ziffer IV.1.1) ist den Vorgaben

BARMER Beschaffung und Vergabe | Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt BonnWuppertal, Nordrhein-Westfalen
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01.05.2028noch 600 Tage
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23.08.2026
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Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 bzw. § 130c Abs. 8 SGB V zu patentgeschützten Wirkstoffen-VV93

§ 130a Abs. 8 bzw. § 130c Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezog

GWQ ServicePlus AG | Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
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10.08.2027noch 335 Tage
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19.08.2026
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Arzneimittelverträge mit Beitrittsoption

Wirkstoff: Clobazam (exkl. SUE) Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren"

BARMER Beschaffung und Vergabe | Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Wuppertal, Nordrhein-Westfalen
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01.09.2028noch 723 Tage
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19.08.2026
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Arzneimittelverträge mit Beitrittsoption

Wirkstoff: Estriol (OVU) Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" (Ziffer

BARMER Beschaffung und Vergabe | Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Wuppertal, Nordrhein-Westfalen
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01.09.2028noch 723 Tage
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19.08.2026
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Arzneimittelverträge mit Beitrittsoption

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" (Ziffer IV.1.1) ist den Vorgaben

BARMER Beschaffung und Vergabe | Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Wuppertal, Nordrhein-Westfalen
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01.09.2028noch 723 Tage
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19.08.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-10

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) lädt pharmazeutische Unternehmer ein, einer offenen Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V beizutreten. Die Vereinbarung umfasst 32 Lose (LOT-0001 bis LOT-0032) mit unterschiedlichen Wirkstoffen und Darreichungsformen (z. B. Abirateron, Lacosamid, Valaciclovir). Die Rabattkonditionen sind fest vorgegeben und nicht verhandelbar. Vertragslaufzeit: 01.10.2026 – 30.09.2028 (24 Monate). Beitrittsfrist: jederzeit möglich bis spätestens 05.08.2028, 23:59 Uhr (MESZ). Einreichung: per Post (handschriftlich unterschrieben) oder per E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur).

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
05.08.2028noch 696 Tage
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17.08.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-04

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.03.2028noch 543 Tage
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06.08.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Absatz 8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sogenanntes Zulassungsmodell 2025-02“ der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.12.2026noch 87 Tage
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06.08.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-04

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.04.2027noch 208 Tage
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06.08.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-06

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.06.2027noch 269 Tage
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06.08.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-03

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.03.2027noch 177 Tage
Veröffentlicht
06.08.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-10

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.10.2027noch 391 Tage
Veröffentlicht
06.08.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-08

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.06.2028noch 635 Tage
Veröffentlicht
06.08.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-02

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.01.2028noch 483 Tage
Veröffentlicht
06.08.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-08

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
05.08.2027noch 330 Tage
Veröffentlicht
06.08.2026
Zuschlagskriterium
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-07

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.07.2027noch 299 Tage
Veröffentlicht
06.08.2026
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Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V 2027-1

Die Ausschreibung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Absatz 8 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) (im Folgenden: Rabattverträge oder Rabattvertrag) mit einer Laufzeit von 24 Kalendermonaten zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die nicht verschreibungspflichtig sind. Gemäß den Regelungen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) werden Lose betref

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) | Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Bochum, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
10.09.2026noch 1 Tage
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06.08.2026
Zuschlagskriterium
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Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zu biosimilaren Wirkstoffen

§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Ve

GWQ ServicePlus AG | Vergabekammer des Bundes beim BundeskartellamtDüsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
10.08.2027noch 335 Tage
Veröffentlicht
30.07.2026
Zuschlagskriterium
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Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V 2027-1

Die Ausschreibung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Absatz 8 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) (im Folgenden: Rabattverträge oder Rabattvertrag) mit einer Laufzeit von 24 Kalendermonaten zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die nicht verschreibungspflichtig sind. Gemäß den Regelungen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) werden Lose betref

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) | Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Bochum, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
10.09.2026noch 1 Tage
Veröffentlicht
30.07.2026
Zuschlagskriterium
Preis & Qualität
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Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V ab dem 01.09.2026

§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Ve

GWQ ServicePlus AG | Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
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10.05.2028noch 609 Tage
Veröffentlicht
23.07.2026
Zuschlagskriterium
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Arzneimittelverträge mit Beitrittsoption

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" (Ziffer IV.1.1) ist den Vorgaben

BARMER Beschaffung und Vergabe | Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Wuppertal, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
01.08.2028noch 692 Tage
Veröffentlicht
20.07.2026
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Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V 2027-1

Worum geht es? Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) schließt im offenen Verfahren Rahmenverträge (Rabattverträge) über verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern ab. Es werden 136 Fachlose vergeben, aufgeteilt in drei Partnermodelle (3-, 2- und 1-Partner-Modell) sowie EU- und weltweite Lose für patentfreie Antibiotika. Was ist zu tun? Teilnahme an der e-Vergabe-Plattform (AnA-Web) bis 10.09.2026, 11:00 Uhr Ausfüllen der Excel-Preisblätter (Anlage 1a/1b/1c/1d) mit PZN, Hersteller, AVP, Festbetrag und dem angebotenen Rabattsatz (mindestens 4,00 %) Einreichen der Eigenerklärungen (Anlagen 3, 4, 7, 11, 12, ggf. 5, 6, 13) und des Vertragsentwurfs (Anlage 2a) Gewährleistung der Lieferfähigkeit (48-Stunden-Direktlieferung, 6-Monats-Bevorratung in EU/EWR) über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2027 – 30.04.2029) Zuschlag: Erhält das wirtschaftlichste Angebot – gemessen an der erzielbaren Gesamtersparnis in Euro.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) | Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Bochum, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
10.09.2026noch 1 Tage
Veröffentlicht
13.07.2026
Zuschlagskriterium
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-09

Was wird ausgeschrieben? Diese Ausschreibung richtet sich an pharmazeutische Unternehmen in Deutschland. Es geht darum, Rabattverträge für verschiedene Arzneimittel mit einer gesetzlichen Krankenkasse (vertreten durch die KBS) abzuschließen. Wie funktioniert es? Es handelt sich um ein sogenanntes Zulassungsmodell: Jedes interessierte pharmazeutische Unternehmen kann teilnehmen – es gibt keine Begrenzung der Teilnehmerzahl. Die Rabatthöhe ist fest vorgegeben und kann nicht verhandelt werden. Die Verträge laufen vom 01.09.2026 bis 31.08.2028. Was wird beschafft? Insgesamt 26 verschiedene Arzneimittel (z. B. gegen Bluthochdruck, Diabetes, Krebs, Schmerzen, Multiple Sklerose). Jedes Mittel bildet ein eigenes Los (Fachbegriff für ein separates Teilstück der Ausschreibung). Pro Los können sich interessierte Firmen bewerben, sofern sie die jeweilige Zulassung für den Wirkstoff besitzen. Wer kann mitmachen? Pharmaunternehmen oder Arbeitsgemeinschaften (Zusammenschlüsse mehrerer Pharmaunternehmen), die eine gültige Arzneimittelzulassung für den jeweiligen Wirkstoff haben.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
05.07.2028noch 665 Tage
Veröffentlicht
07.07.2026
Zuschlagskriterium
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Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V ab dem 01.08.2026

§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Ve

GWQ ServicePlus AG | Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
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23.06.2026
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Arzneimittelverträge mit Beitrittsoption

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" (Ziffer IV.1.1) ist den Vorgaben

BARMER Beschaffung und Vergabe | Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Wuppertal, Nordrhein-Westfalen
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17.06.2026
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Arzneimittelverträge mit Beitrittsoption

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" (Ziffer IV.1.1) ist den Vorgaben

BARMER Beschaffung und Vergabe | Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Wuppertal, Nordrhein-Westfalen
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17.06.2026
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Arzneimittelverträge mit Beitrittsoption

Wirkstoff: Estriol (VCR) Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" (Ziffer

BARMER Beschaffung und Vergabe | Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt BonnWuppertal, Nordrhein-Westfalen
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16.06.2026
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Arzneimittelverträge mit Beitrittsoption

Wirkstoff: Teduglutid Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" (Ziffer IV

BARMER Beschaffung und Vergabe | Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt BonnWuppertal, Nordrhein-Westfalen
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16.06.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-03

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See schließt eine offene Rahmenvereinbarung (sog. Zulassungsmodell) über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V ab. Teilnehmen können pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG. Die Vereinbarung umfasst 42 aktive Lose für verschiedene Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen (z.B. Acemetacin, Leuprorelin acetat, Moxifloxacin, Voriconazol u.v.m.). Die Konditionen inklusive der Rabatthöhe sind für alle Teilnehmer gleich und nicht verhandelbar – unbegrenzt viele Unternehmen können jederzeit beitreten. Die Teilnahme erfolgt durch Einreichung eines unterzeichneten Vertrags samt Eigenerklärungen und Nachweisen, entweder handschriftlich per Post oder mit qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.03.2027noch 177 Tage
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16.06.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-01

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) schließt eine offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V. Pharmazeutische Unternehmen (oder Arbeitsgemeinschaften solcher Unternehmen) können jederzeit beitreten – die Konditionen sind festgelegt und nicht verhandelbar. Die Vereinbarung umfasst 23 aktive Lose (Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen wie z. B. Aclidinium bromid, Axitinib, Budesonid, Cefuroxim u. v. m.); vier weitere Lose (Chinin, Chlortalidon, Pazopanib, Pimecrolimus) wurden aufgehoben. Beitritt durch Einreichung eines unterschriebenen Vertrags und mehrerer Eigenerklärungen. Einreichung per Post (handschriftlich) oder per E-Mail (qualifizierte elektronische Signatur).

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.12.2027noch 452 Tage
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16.06.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-08

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See schließt eine offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte ab. Pharmazeutische Unternehmen können für 41 einzelne Wirkstoffe/Lose beitreten und liefern die jeweiligen Arzneimittel zu einem fest vorgegebenen, nicht verhandelbaren Rabatt an die Versicherten der KBS. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate (01.08.2026 bis 31.07.2028). Beitritt und Einreichung der Unterlagen sind bis zum 05.06.2028, 23:59 Uhr möglich. Verlangt werden je Los eine ausgefüllte Eigenerklärung, der Nachweis der Arzneimittelzulassung für das jeweilige Präparat sowie der unterzeichnete Rahmenvertrag – entweder handschriftlich per Post oder mit qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.06.2028noch 635 Tage
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15.06.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-07

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) lädt pharmazeutische Unternehmen ein, jederzeit Rahmenvereinbarungen über Arzneimittelrabatte beizutreten. Für 25 verschiedene Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen (27 Lose, davon 2 aufgehoben) können Verträge abgeschlossen werden. Die Konditionen – insbesondere die Rabatthöhe – stehen fest und sind nicht verhandelbar. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann beitreten.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.05.2028noch 604 Tage
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03.06.2026
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Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V ab dem 01.07.2026

§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Ve

GWQ ServicePlus AG | Vergabekammer des Bundes beim BundeskartellamtDüsseldorf, Nordrhein-Westfalen
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10.11.2027noch 427 Tage
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31.05.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-07

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.05.2028noch 604 Tage
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27.05.2026
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Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V für die Wirkstoffe Bevacizumab und Rituximab

§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Ve

GWQ ServicePlus AG | Vergabekammer des Bundes beim BundeskartellamtDüsseldorf, Nordrhein-Westfalen
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10.05.2028noch 609 Tage
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25.05.2026
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Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zu patentgeschützten Wirkstoffen-VV90

§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Ve

GWQ ServicePlus AG | Vergabekammer des Bundes beim BundeskartellamtDüsseldorf, Nordrhein-Westfalen
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10.08.2027noch 335 Tage
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24.05.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026­-03

Wichtiger Hinweis: Dieses Verfahren wurde zum 30.06.2026 aufgehoben (ursprüngliche Veröffentlichung 822904-2025 vom 11.12.2025). Alle Lose sind damit gegenstandslos. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Etanercept. Pharmazeutische Unternehmer konnten der Rahmenvereinbarung mit festgelegten, nicht verhandelbaren Konditionen jederzeit beitreten. Die Ausschreibung war in 4 Lose nach Darreichungsform aufgeteilt. Auftraggeber/Vertragspartner: Gesetzliche Krankenkassen (über das Zulassungsmodell nach § 130a SGB V) Gegenstand: Rabattgewährung auf Etanercept-Präparate Lose: 4 Darreichungsformen (ILO, PEN, IFE, PLI) Status: Aufgehoben zum 30.06.2026

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionVerwaltungsgebäude Trimontepark 2/3, Wasserstr. 215, Nordrhein-Westfalen
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05.02.2028noch 514 Tage
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22.05.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-09

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See schließt eine offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V ab. Pharma­zeutische Unternehmer (oder Arbeitsgemeinschaften solcher) können jederzeit beitreten und erhalten damit die Möglichkeit, ihre Arzneimittel an die Versicherten der Knappschaft-Bahn-See zu rabattierten Konditionen zu liefern. Die Vertragsbedingungen – insbesondere die Rabatthöhe – sind fest vorgegeben und nicht verhandelbar. Es handelt sich um ein offenes Zulassungsmodell: Jeder qualifizierte Anbieter kann beitreten. Umfang: 35 Lose mit unterschiedlichen Wirkstoffen und Darreichungsformen (z. B. Alendronsäure/Colecalciferol, Ibuprofen, Metoprolol, Montelukast, Posaconazol, Xylometazolin u. v. m.). Drei Lose (29, 33, 34) wurden bereits aufgehoben. Laufzeit: 01.11.2025 – 31.10.2027 (24 Monate). Abgabefrist: 05.09.2027, 23:59 Uhr.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.09.2027noch 361 Tage
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22.05.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-10

Was wird hier gemacht? Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBS) schließt eine offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte nach § 130a Abs. 8 SGB V. Pharmazeutische Unternehmen können dieser Vereinbarung jederzeit beitreten und erhalten im Gegenzug einen Rabatt auf bestimmte Wirkstoffe. Worum geht es konkret? Es geht um Rabattverträge für 5 Wirkstoffe (Los 2 wurde aufgehoben). Die Konditionen – insbesondere die Rabatthöhe – stehen fest und sind nicht verhandelbar. Der Vertrag läuft vom 01.12.2025 bis spätestens 30.11.2027 und endet automatisch, sobald für den jeweiligen Wirkstoff ein Vergabevertrag zustande kommt. Eine Beitrittserklärung (Eigenerklärungen + unterzeichneter Vertrag) muss bis zum 05.11.2025 (Stammdaten: 05.10.2027 – siehe Checkliste) eingereicht werden.

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05.10.2027noch 391 Tage
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22.05.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-01

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See lädt pharmazeutische Unternehmen ein, Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V beizutreten. Es handelt sich um ein sogenanntes Open-House-Modell: Die Konditionen (insbesondere die Rabatt-Höhe) sind für alle Teilnehmer gleich und nicht verhandelbar. Es gibt keine Auswahl unter Bietern – jedes qualifizierte pharmazeutische Unternehmen kann jederzeit während der jeweiligen Beitrittsfrist beitreten. Insgesamt werden 15 Lose für unterschiedliche Wirkstoffe angeboten (z. B. Bexaroten, Pirfenidon, Tapentadol, Vildagliptin). Vertragslaufzeiten und Beitrittsfristen sind je Los unterschiedlich – einige Lose laufen 24 Monate bis Ende 2026, andere nur 4 Monate bis Ende April 2025.

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05.11.2026noch 57 Tage
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21.05.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-04

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See lädt pharmazeutische Unternehmer zum Beitritt zu einer offenen Rahmenvereinbarung für Arzneimittelrabatte ein. Es handelt sich um ein sogenanntes Zulassungsmodell: Interessierte Unternehmen können jederzeit beitreten – die Konditionen (inkl. Rabatthöhe) sind festgelegt und nicht verhandelbar. Eine unbegrenzte Anzahl an Vertragspartnern kann teilnehmen. Die Vereinbarung umfasst 9 aktive Lose für verschiedene Wirkstoffe (u.a. Amifampridin, Desloratadin, Levothyroxin, Pantoprazol, Ticagrelor). 3 weitere Lose wurden zwischenzeitlich aufgehoben. Wichtig: Es ist kein klassisches Vergabeverfahren im Sinne des Kartellvergaberechts. Stattdessen wird ein bereits ausgehandelter Rahmenvertrag zur Verfügung gestellt, dem man durch Einreichung der geforderten Eigenerklärungen und des unterzeichneten Vertrags beitreten kann.

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05.04.2027noch 208 Tage
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21.05.2026
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§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Ve

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10.08.2027noch 335 Tage
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19.05.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-07

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

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19.05.2026
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17.05.2026
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Marktanalyse Arzneimittel & Apothekenbedarf in Mülheim an der Ruhr

Auswertung aller Vergabeverfahren der letzten 6 Monate (150 aktive · 524 gesamt).

Letzte Aktualisierung: 09. September 2026

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