Propofol
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung des Arzneimittelwirkstoffes Propofol zur Sicherung der Anästhetika-Versorgung der Auftraggeber.
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung des Arzneimittelwirkstoffes Propofol zur Sicherung der Anästhetika-Versorgung der Auftraggeber.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) lädt pharmazeutische Unternehmer ein, einer offenen Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V beizutreten. Die Vereinbarung umfasst 32 Lose (LOT-0001 bis LOT-0032) mit unterschiedlichen Wirkstoffen und Darreichungsformen (z. B. Abirateron, Lacosamid, Valaciclovir). Die Rabattkonditionen sind fest vorgegeben und nicht verhandelbar. Vertragslaufzeit: 01.10.2026 – 30.09.2028 (24 Monate). Beitrittsfrist: jederzeit möglich bis spätestens 05.08.2028, 23:59 Uhr (MESZ). Einreichung: per Post (handschriftlich unterschrieben) oder per E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur).
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2026. Davon
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2026. Davon
Die AOK NordWest schreibt Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für insgesamt 26 verschiedene Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen im Wege eines Open-House-Verfahrens aus. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können jederzeit und zu einheitlichen Konditionen beitreten – es gibt keine Exklusivität, keine individuellen Verhandlungen. Was ist zu tun? Wer als pharmazeutischer Unternehmer die Arzneimittel für eines oder mehrere der 26 Lose liefern kann, gibt ein Angebot über die Vergabeplattform DTVP ab. Vertragsbeginn ist frühestens der 01.10.2026, maximale Laufzeit 24 Monate (bis 30.09.2028). Bieter müssen grundsätzlich alle 26 Lose anbieten. Wichtig zu wissen: Das Verfahren ist nicht exklusiv – ein Beitritt ist jederzeit möglich. Die AOK kann während der Laufzeit zusätzlich exklusive Rabattvereinbarungen über andere Verfahren schließen; in diesem Fall ruhen die Open-House-Verträge für den betroffenen Wirkstoff.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R
Die Ausschreibung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Absatz 8 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) (im Folgenden: Rabattverträge oder Rabattvertrag) mit einer Laufzeit von 24 Kalendermonaten zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die nicht verschreibungspflichtig sind. Gemäß den Regelungen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) werden Lose betref
Die Ausschreibung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Absatz 8 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) (im Folgenden: Rabattverträge oder Rabattvertrag) mit einer Laufzeit von 24 Kalendermonaten zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die nicht verschreibungspflichtig sind. Gemäß den Regelungen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) werden Lose betref
Worum geht es? Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) schließt im offenen Verfahren Rahmenverträge (Rabattverträge) über verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern ab. Es werden 136 Fachlose vergeben, aufgeteilt in drei Partnermodelle (3-, 2- und 1-Partner-Modell) sowie EU- und weltweite Lose für patentfreie Antibiotika. Was ist zu tun? Teilnahme an der e-Vergabe-Plattform (AnA-Web) bis 10.09.2026, 11:00 Uhr Ausfüllen der Excel-Preisblätter (Anlage 1a/1b/1c/1d) mit PZN, Hersteller, AVP, Festbetrag und dem angebotenen Rabattsatz (mindestens 4,00 %) Einreichen der Eigenerklärungen (Anlagen 3, 4, 7, 11, 12, ggf. 5, 6, 13) und des Vertragsentwurfs (Anlage 2a) Gewährleistung der Lieferfähigkeit (48-Stunden-Direktlieferung, 6-Monats-Bevorratung in EU/EWR) über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2027 – 30.04.2029) Zuschlag: Erhält das wirtschaftlichste Angebot – gemessen an der erzielbaren Gesamtersparnis in Euro.
Was wird ausgeschrieben? Diese Ausschreibung richtet sich an pharmazeutische Unternehmen in Deutschland. Es geht darum, Rabattverträge für verschiedene Arzneimittel mit einer gesetzlichen Krankenkasse (vertreten durch die KBS) abzuschließen. Wie funktioniert es? Es handelt sich um ein sogenanntes Zulassungsmodell: Jedes interessierte pharmazeutische Unternehmen kann teilnehmen – es gibt keine Begrenzung der Teilnehmerzahl. Die Rabatthöhe ist fest vorgegeben und kann nicht verhandelt werden. Die Verträge laufen vom 01.09.2026 bis 31.08.2028. Was wird beschafft? Insgesamt 26 verschiedene Arzneimittel (z. B. gegen Bluthochdruck, Diabetes, Krebs, Schmerzen, Multiple Sklerose). Jedes Mittel bildet ein eigenes Los (Fachbegriff für ein separates Teilstück der Ausschreibung). Pro Los können sich interessierte Firmen bewerben, sofern sie die jeweilige Zulassung für den Wirkstoff besitzen. Wer kann mitmachen? Pharmaunternehmen oder Arbeitsgemeinschaften (Zusammenschlüsse mehrerer Pharmaunternehmen), die eine gültige Arzneimittelzulassung für den jeweiligen Wirkstoff haben.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.09.2026. Davon
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See schließt eine offene Rahmenvereinbarung (sog. Zulassungsmodell) über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V ab. Teilnehmen können pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG. Die Vereinbarung umfasst 42 aktive Lose für verschiedene Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen (z.B. Acemetacin, Leuprorelin acetat, Moxifloxacin, Voriconazol u.v.m.). Die Konditionen inklusive der Rabatthöhe sind für alle Teilnehmer gleich und nicht verhandelbar – unbegrenzt viele Unternehmen können jederzeit beitreten. Die Teilnahme erfolgt durch Einreichung eines unterzeichneten Vertrags samt Eigenerklärungen und Nachweisen, entweder handschriftlich per Post oder mit qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail.
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) schließt eine offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V. Pharmazeutische Unternehmen (oder Arbeitsgemeinschaften solcher Unternehmen) können jederzeit beitreten – die Konditionen sind festgelegt und nicht verhandelbar. Die Vereinbarung umfasst 23 aktive Lose (Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen wie z. B. Aclidinium bromid, Axitinib, Budesonid, Cefuroxim u. v. m.); vier weitere Lose (Chinin, Chlortalidon, Pazopanib, Pimecrolimus) wurden aufgehoben. Beitritt durch Einreichung eines unterschriebenen Vertrags und mehrerer Eigenerklärungen. Einreichung per Post (handschriftlich) oder per E-Mail (qualifizierte elektronische Signatur).
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See schließt eine offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte ab. Pharmazeutische Unternehmen können für 41 einzelne Wirkstoffe/Lose beitreten und liefern die jeweiligen Arzneimittel zu einem fest vorgegebenen, nicht verhandelbaren Rabatt an die Versicherten der KBS. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate (01.08.2026 bis 31.07.2028). Beitritt und Einreichung der Unterlagen sind bis zum 05.06.2028, 23:59 Uhr möglich. Verlangt werden je Los eine ausgefüllte Eigenerklärung, der Nachweis der Arzneimittelzulassung für das jeweilige Präparat sowie der unterzeichnete Rahmenvertrag – entweder handschriftlich per Post oder mit qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail.
Die AOK NordWest schreibt Rabattverträge für Arzneimittel im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens aus. Pharmaunternehmen können sich auf einen von 9 Losen (verschiedene Wirkstoffe wie Darifenacin, Leuprorelin, Tofacitinib u.a.) bewerben und zu einheitlichen Konditionen einen Vertrag abschließen. Es gibt keine Exklusivität – jedes geeignete Unternehmen erhält den Zuschlag. Vertragsbeginn ist frühestens der 01.08.2026, die maximale Laufzeit beträgt 24 Monate (bei zwei Losen abweichend).
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) lädt pharmazeutische Unternehmen ein, jederzeit Rahmenvereinbarungen über Arzneimittelrabatte beizutreten. Für 25 verschiedene Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen (27 Lose, davon 2 aufgehoben) können Verträge abgeschlossen werden. Die Konditionen – insbesondere die Rabatthöhe – stehen fest und sind nicht verhandelbar. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann beitreten.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R
Wichtiger Hinweis: Dieses Verfahren wurde zum 30.06.2026 aufgehoben (ursprüngliche Veröffentlichung 822904-2025 vom 11.12.2025). Alle Lose sind damit gegenstandslos. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Etanercept. Pharmazeutische Unternehmer konnten der Rahmenvereinbarung mit festgelegten, nicht verhandelbaren Konditionen jederzeit beitreten. Die Ausschreibung war in 4 Lose nach Darreichungsform aufgeteilt. Auftraggeber/Vertragspartner: Gesetzliche Krankenkassen (über das Zulassungsmodell nach § 130a SGB V) Gegenstand: Rabattgewährung auf Etanercept-Präparate Lose: 4 Darreichungsformen (ILO, PEN, IFE, PLI) Status: Aufgehoben zum 30.06.2026
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See schließt eine offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V ab. Pharmazeutische Unternehmer (oder Arbeitsgemeinschaften solcher) können jederzeit beitreten und erhalten damit die Möglichkeit, ihre Arzneimittel an die Versicherten der Knappschaft-Bahn-See zu rabattierten Konditionen zu liefern. Die Vertragsbedingungen – insbesondere die Rabatthöhe – sind fest vorgegeben und nicht verhandelbar. Es handelt sich um ein offenes Zulassungsmodell: Jeder qualifizierte Anbieter kann beitreten. Umfang: 35 Lose mit unterschiedlichen Wirkstoffen und Darreichungsformen (z. B. Alendronsäure/Colecalciferol, Ibuprofen, Metoprolol, Montelukast, Posaconazol, Xylometazolin u. v. m.). Drei Lose (29, 33, 34) wurden bereits aufgehoben. Laufzeit: 01.11.2025 – 31.10.2027 (24 Monate). Abgabefrist: 05.09.2027, 23:59 Uhr.
Was wird hier gemacht? Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBS) schließt eine offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte nach § 130a Abs. 8 SGB V. Pharmazeutische Unternehmen können dieser Vereinbarung jederzeit beitreten und erhalten im Gegenzug einen Rabatt auf bestimmte Wirkstoffe. Worum geht es konkret? Es geht um Rabattverträge für 5 Wirkstoffe (Los 2 wurde aufgehoben). Die Konditionen – insbesondere die Rabatthöhe – stehen fest und sind nicht verhandelbar. Der Vertrag läuft vom 01.12.2025 bis spätestens 30.11.2027 und endet automatisch, sobald für den jeweiligen Wirkstoff ein Vergabevertrag zustande kommt. Eine Beitrittserklärung (Eigenerklärungen + unterzeichneter Vertrag) muss bis zum 05.11.2025 (Stammdaten: 05.10.2027 – siehe Checkliste) eingereicht werden.
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See lädt pharmazeutische Unternehmen ein, Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V beizutreten. Es handelt sich um ein sogenanntes Open-House-Modell: Die Konditionen (insbesondere die Rabatt-Höhe) sind für alle Teilnehmer gleich und nicht verhandelbar. Es gibt keine Auswahl unter Bietern – jedes qualifizierte pharmazeutische Unternehmen kann jederzeit während der jeweiligen Beitrittsfrist beitreten. Insgesamt werden 15 Lose für unterschiedliche Wirkstoffe angeboten (z. B. Bexaroten, Pirfenidon, Tapentadol, Vildagliptin). Vertragslaufzeiten und Beitrittsfristen sind je Los unterschiedlich – einige Lose laufen 24 Monate bis Ende 2026, andere nur 4 Monate bis Ende April 2025.
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See lädt pharmazeutische Unternehmer zum Beitritt zu einer offenen Rahmenvereinbarung für Arzneimittelrabatte ein. Es handelt sich um ein sogenanntes Zulassungsmodell: Interessierte Unternehmen können jederzeit beitreten – die Konditionen (inkl. Rabatthöhe) sind festgelegt und nicht verhandelbar. Eine unbegrenzte Anzahl an Vertragspartnern kann teilnehmen. Die Vereinbarung umfasst 9 aktive Lose für verschiedene Wirkstoffe (u.a. Amifampridin, Desloratadin, Levothyroxin, Pantoprazol, Ticagrelor). 3 weitere Lose wurden zwischenzeitlich aufgehoben. Wichtig: Es ist kein klassisches Vergabeverfahren im Sinne des Kartellvergaberechts. Stattdessen wird ein bereits ausgehandelter Rahmenvertrag zur Verfügung gestellt, dem man durch Einreichung der geforderten Eigenerklärungen und des unterzeichneten Vertrags beitreten kann.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.07.2026. Davon
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) schließt eine offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte nach § 130a Abs. 8 SGB V ab – das sogenannte „Zulassungsmodell 2026-06“. Pharmazeutische Unternehmen (oder Arbeitsgemeinschaften solcher Unternehmen) können während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit beitreten. Die Vertragskonditionen (inklusive Rabatthöhe) sind festgelegt und nicht verhandelbar. Die Vereinbarung umfasst 8 Lose für folgende Wirkstoffe: Los 1: Adalimumab Los 2: Denosumab 120 mg Los 3: Denosumab 60 mg Los 4: Follitropin beta Los 5: Golimumab Los 6: Infliximab Los 7: Lenograstim Los 8: Ustekinumab Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2026; spätester Vertragsbeginn variabel. Die Vereinbarung endet automatisch mit Abschluss eines formellen Vergabeverfahrens für den jeweiligen Wirkstoff, spätestens am 31.05.2028.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R
Worum es geht: Der Spitzenverband schließt eine offene Rahmenvereinbarung mit pharmazeutischen Unternehmen über Rabatte auf bestimmte Arzneimittel-Wirkstoffe. Pharmazeutische Unternehmer können der Vereinbarung jederzeit beitreten. Die Vertragsbedingungen sind festgelegt und nicht verhandelbar. Was gefordert wird: Teilnehmen dürfen nur pharmazeutische Unternehmer (oder Arbeitsgemeinschaften solcher), die das jeweilige Arzneimittel in den Verkehr bringen dürfen. Es gibt 7 Lose für verschiedene Wirkstoffe (z. B. Alitretinoin, Bimatoprost, Meropenem, Metronidazol, Spironolacton). Wichtigste Frist: Angebote können bis zum 05.04.2028 um 23:59 Uhr eingereicht werden.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2026. Davon
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.05.2026. Davon
Was wird hier gemacht? Es geht um den Abschluss von Rabattverträgen für verschiedene Arzneimittel-Wirkstoffe. Das Verfahren ist als offene Rahmenvereinbarung angelegt – das bedeutet: Eine unbegrenzte Anzahl von pharmazeutischen Unternehmen kann beitreten, und die Rabattkonditionen stehen fest und sind nicht verhandelbar. Wer kann mitmachen? Ausschließlich pharmazeutische Unternehmer (oder entsprechende Arbeitsgemeinschaften), die für das jeweilige Arzneimittel eine gültige Zulassung in Deutschland haben. Um welche Wirkstoffe geht es? Die Ausschreibung ist in 8 Lose aufgeteilt, jeweils ein Wirkstoff bzw. eine Wirkstoffkombination: Los 1: Azelastin + Fluticason (Nasenspray) Los 2: Fluorouracil (Creme) Los 3: Hydrocortison (Salbe) Los 4: Melatonin 2 mg (Retardtabletten) Los 5: Nintedanib (Weichkapseln) Los 6: Pazopanib (Filmtabletten) Los 7: Rivaroxaban (Filmtabletten) Los 8: Vinorelbin (Weichkapseln) Wichtige Eckdaten: Vertragslaufzeit: 01.05.2026 – 30.04.2028 (2 Jahre) Angebotsfrist: 05.03.2028, 23:59 Uhr Liefergebiet: Deutschland (Region Bochum/Dortmund) Beitritt ist jederzeit während der Laufzeit möglich
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R
Auswertung aller Vergabeverfahren der letzten 6 Monate (86 aktive · 205 gesamt).
Letzte Aktualisierung: 09. September 2026
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